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Coronahilfen für Berlin

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung aller Corona-Programme, die in der Pandemie und den Lockdowns von 2020 bis 2022 zur Unterstützung von Unternehmen aufgelegt wurden.

Programme in Schluss- und Endabrechnung

Endabrechnung für Coronahilfen des Bundes

Die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfen ist beendet.

  • Neustarthilfe
  • Neustarthilfe Plus (Direktantragstellende)
  • Neustarthilfe Plus (prüfende Dritte)
  • Neustarthilfe 2022 (Direktantragstellende)
  • Neustarthilfe 2022 (prüfende Dritte)
  • digital im Antragsportal

Schlussabrechnung für Coronahilfen des Bundes

Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023.

  • Einreichung für Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen
  • Bei beantragter Fristverlängerung, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen
  • digital im Antragsportal für prüfende Dritte

Verwendungsnachweisprüfung der Soforthilfe IV

Wir führen für die Corona Soforthilfe IV eine nachgelagerte Prüfung der Mittelverwendung durch. Sie werden von uns per E-Mail aufgefordert, Unterlagen dazu einzureichen.

Das betrifft alle Kultur- und Medienunternehmen, die im Förderzeitraum Unterstützung aus dem Coronaprogramm "Soforthilfe IV 1.0 – 8.0" erhalten haben.

Die Einreichung der Verwendungsnachweisprüfung ist beendet.

Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.

Beendete Programme

Für diese Programme ist keine Antragstellung mehr möglich.

Russland Sanktionen

Als Reaktion auf die Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine wurden seit März 2022 Sanktionen gegen Russland ausgesprochen.

Diese umfassen u.a. Exportrestriktionen, gewisse Branchen und Personen. Ein Ausschluss von Exporten diverser Waren und Dienstleistungen nach Russland muss sichergestellt werden. Die Investitionsbank Berlin verschärft dementsprechend die Prüfung der Anträge in den Coronahilfen. Um die Einhaltung der jeweils gültigen Sanktionen sicherstellen zu können, werden Antragstellende gebeten, eine Selbsterklärung abzugeben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Fördern, was Berlin am Laufen hält: Coronahilfen


Standbild Drohnenaufnahmen IBB-Gebäude
Die Corona-Pandemie trifft die Berliner Wirtschaft mit voller Wucht. Nach einer Dekade des Wachstum, folgt in 2020 die Vollbremsung. Wenn Sie sehen wollen, wer bei uns die zahlreichen Programme umsetzt und wie wir es gemacht haben, dann schauen Sie in unser Video.