Schlussabrechnung für Coronahilfen des Bundes
Einreichung der Schlussabrechnungen für Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen
Die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Bundeshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) läuft bis zum 31.10.2023.
Auf einen Blick
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Einreichung für Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen
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Frist bis zum 31.10.2023
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digital im Antragsportal für prüfende Dritte
Schlussabrechnung für Bundesprogramme
Für welche Programme ist diese einzureichen?
- Überbrückungshilfen (I, II, III, III Plus und IV)
- Novemberhilfen
- Dezemberhilfen
Wie läuft die Schlussabrechnung ab?
- Alle Abrechnungen eines Pakets sind gemeinsam einzureichen.
- Paket 1: Überbrückungshilfen I-III sowie November- und Dezemberhilfen
- Paket 2: Überbrückungshilfen III Plus und IV
- Für jedes im Paket abgerechnete Programm wird ein eigenständiger Schlussbescheid zugestellt.
- Ergebnis:
- Zu viel ausgezahlte Hilfen sind mit angemessener Zahlungsfrist zurückzuzahlen.
- Wurde zu wenig ausgezahlt, erfolgt eine Nachzahlung.
- Erfolgt keine fristgerechte Schlussabrechnung, sind die Förderleistungen in voller Höhe zurückzuzahlen.
- Die Schlussabrechnung erfolgt digital im Antragsportal für prüfende Dritte . Der Leitfaden (PDF, 2 MB) bietet eine Anleitung für alle dann folgenden Schritte.
Wann wird der Schlussbescheid erstellt?
- mehrmonatige Bearbeitungszeit aufgrund hoher Anzahl eingehender Anträge
- individuelle Auskünfte zum Bearbeitungsstand können nicht erteilt werden.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Die meisten Antworten auf Ihre Fragen können Sie den FAQ Schlussabrechnung entnehmen.
Weitere Informationen
- Alle Informationen zu den Programmen und zur Antragstellung finden Sie auf dem Bundesportal, sowie der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
FAQ Schlussabrechnung - Inhaltliche Fragen zum Programm richten Sie bitte an die Kontaktstellen des Bundes unter folgendem Link:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de