Schlussabrechnung für Coronahilfen des Bundes
Einreichung der Schlussabrechnungen für Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen
Die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Bundeshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) endete am 31.10.2023. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.
Schlussabrechnung für Bundesprogramme
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- Überbrückungshilfen (I, II, III, III Plus und IV)
- Novemberhilfen
- Dezemberhilfen
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- Alle Abrechnungen eines Pakets sind gemeinsam einzureichen.
- Paket 1: Überbrückungshilfen I-III sowie November- und Dezemberhilfen
- Paket 2: Überbrückungshilfen III Plus und IV
- Für jedes im Paket abgerechnete Programm wird ein eigenständiger Schlussbescheid zugestellt.
- Ergebnis:
- Zu viel ausgezahlte Hilfen sind mit angemessener Zahlungsfrist zurückzuzahlen.
- Wurde zu wenig ausgezahlt, erfolgt eine Nachzahlung.
- Erfolgt keine fristgerechte Schlussabrechnung, sind die Förderleistungen in voller Höhe zurückzuzahlen.
- Die Schlussabrechnung erfolgt digital im Antragsportal für prüfende Dritte . Der Leitfaden (PDF, 2 MB) bietet eine Anleitung für alle dann folgenden Schritte.
- Alle Abrechnungen eines Pakets sind gemeinsam einzureichen.
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- mehrmonatige Bearbeitungszeit aufgrund hoher Anzahl eingehender Anträge
- individuelle Auskünfte zum Bearbeitungsstand können nicht erteilt werden.
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Die meisten Antworten auf Ihre Fragen können Sie den FAQ Schlussabrechnung entnehmen.
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- Alle Informationen zu den Programmen und zur Antragstellung finden Sie auf dem Bundesportal, sowie der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
FAQ Schlussabrechnung - Inhaltliche Fragen zum Programm richten Sie bitte an die Kontaktstellen des Bundes unter folgendem Link:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
- Alle Informationen zu den Programmen und zur Antragstellung finden Sie auf dem Bundesportal, sowie der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: