Schlussabrechnung für Coronahilfen des Bundes

Einreichung der Schlussabrechnungen für Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen

Die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Bundeshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) läuft bis zum 30.06.2023.

Auf einen Blick

  • Einreichung für Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen

  • Frist bis zum 30.06.2023

  • digital im Antragsportal für prüfende Dritte

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Roter Schriftzug Berlin rechts daneben Berliner Bär in schwarz

Schlussabrechnung für Bundesprogramme

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