Arbeitsmarktförderung
ESF+-Förderinstrumente für Berliner Projektträger:innen
Mit der Arbeitsmarktförderung erweiterte die IBB in 2022 ihr Portfolio um ein weiteres Geschäftsfeld, das sich primär der Förderung und der Investition in Menschen sowie unserer Gesellschaft widmet. Darin sind eine Vielzahl von Förderinstrumenten des Landes Berlin angesiedelt, die mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert werden und den klaren Fokus darauflegen, den Fachkräftebedarf zu sichern sowie durch soziale Inklusion und Bildung Menschen in ihrer Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken.

Die IBB fungiert in der Förderperiode von 2021-2027, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Lande Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission, als sogenannte Zwischengeschaltete Stelle. Die Förderung erfolgt über Projektträger:innen, welche die Maßnahmen für die relevanten Zielgruppen realisieren.
Projektaufrufe
Für das Förderinstrument 9 (Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen) können vom 19.09.2023 bis zum 05.10.2023 12:00 Uhr Anträge über unser Kundenportal gestellt werden.
- Projektaufruf Förderinstrument 9 | 2. Aufruf zur Einreichung von Anträgen | Antragsfrist vom 19.09.2023 - 05.10.2023 (PDF)
- Auswahlkriterien FI 9 (2. Projektaufruf) (PDF)
- Erklärung zu Sozialversicherungsbeiträgen (2. Projektaufruf) (PDF)
- Erklärung zu Führungszeugnissen (2. Projektaufruf) (PDF)
- Übersicht der Erklärungen und Anlagen zu den Projektaufrufen (2.Projektaufruf) (PDF)
- Anlage zu berücksichtigender Einrichtungen (2.Projektaufruf) (PDF)
Informationsveranstaltung - Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
Wir laden Sie zu einer Informationsveranstaltung in der IBB am Dienstag, den 26.09.2023 in der Zeit von 11:00 – 13:00 Uhr ein. Hierfür melden Sie sich bitte bis zum 22.09.2023 auf der Veranstaltungsseite an.
Downloads
Hier finden Sie alle übergreifenden Dokumente zu den Förderinstrumenten.
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 (PDF)
- Projektauswahlkriterien (PDF)
- Merkblatt für Teilnehmer:innen an ESF+-geförderten Projekten (PDF)
- Merkblatt für Teilnehmer:innen an ESF+-geförderten Projekten (Leichte Sprache) (PDF)
- Einwilligungserklärung der Teilnehmenden für ESF+-geförderte Projekte im Land Berlin (PDF)
- Eintrittsfragebogen für ESF+-geförderte Projekte im Land Berlin (PDF)
- Austrittsfragebogen für ESF+-geförderte Projekte im Land Berlin (PDF)
- Verbleibfragebogen für ESF+-geförderte Projekte im Land Berlin (PDF)
- Merkblatt zu Onlineveranstaltungen (PDF)
- De-minimis Bescheinigung für ESF+-geförderte Projekte (PDF)
- De-minimis-Erklärung für ESF+-geförderte Projekte (PDF)
- Merkblatt zu De-minimis-Beihilfen für ESF+-geförderte Projekte (PDF)
- Merkblatt zur Kooperation mit und ohne Weiterleitung für ESF+-geförderte Projekte im Land Berlin (PDF)
- Erklärung "Maßnahmen zur Frauenförderung" gemäß § 3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung (LGV) (PDF)
- Merkblatt – Rollen im Kundenportal (PDF)
Welche Instrumente gibt es?
In der Förderperiode 2021-2027 sind insgesamt 16 Förderinstrumente vorgesehen, die bis Ende 2023 sukzessive starten.
Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote
Orientierung und Qualifizierung von Frauen inkl. Gründung
(Förderinstrument 1)
-
Förderung abhängiger und selbständiger Beschäftigung
-
Fehlbedarfsfinanzierung
-
Beratung und Qualifizierung von Frauen
Qualifizierung Kulturwirtschaft
Qualifizierung in der Kulturwirtschaft
(Förderinstrument 2)
-
Alle Teilmärkte (außer den Bereichen: Architektur, Werbung, Software und Telekommunikation)
-
Nichtkünstlerische bzw. nichtfachliche berufsbezogene Kompetenzen (z.B. der Selbstvermarktung oder Markterweiterung)
-
Rechte z.B. Sozialversicherungsrecht, Immissionsschutzrecht
Berliner Startup-Stipendium
Förderung von Berliner Startups
(Förderinstrument 3)
-
Förderung von gründungswilligen Personen (technisches Fachwissen vorausgesetzt)
-
Stipendium bis zu 2.200€ pro Monat und Person
-
De-minimis-Beihilfe für Gründer:innen
Gründungsförderung an Hochschulen
(Förderinstrument 4)
-
Sensibilisierung für Existenzgründungen und Stärkung des Unternehmergeistes an Hochschulen
-
Unterstützung für Studierende, Hochschul-Mitarbeiter:innen, Absolvent:innen (Alumni)
-
Förderlaufzeit: 1 bis max. 3 Jahre
Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)
Teilinstrument der Jugendberufsagentur -
intergrierte Berufsausbildungsvorbereitung
(Förderinstrument 5)
-
Fehlbedarfsfinanzierung
-
Förderung von benachteiligten Jugendliche über 16 Jahre
-
Verzahnung von betrieblichen (8 Wochen) und schulischen (32 Wochen) Lernorten
Bildungsbegleitung SEK I
Teilinstrument der Jugendberufsagentur
(Förderinstrument 6)
-
Fehlbedarfsfinanzierung
-
Individuelle sozialpädagogische Unterstützung von Jugendlichen ab Jahrgangsstufe 9 in Kleingruppen in ihrer Berufsorientierung
-
Förderlaufzeit: 2 bis max. 4 Jahre
Brücken bauen
Teilinstrument der Jugendberufsagentur Berlin
(Förderinstrument 7)
-
Unterstützung von jungen Menschen bis 25
-
Die Vorhaben werden aus Mitteln der beteiligten Jobcenter gem. § 16h SGB II kofinanziert
-
Die Vergabe der Mittel erfolgt über ein öffentliches Vergabeverfahren
Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
Teilinstrument der Jugendberufsagentur
(Förderinstrument 9)
-
Beratung und praktische Unterstützung junger Menschen in Ausbildung
-
Beratung und Qualifizierung nach AEVO zertifizierter Ausbilder:innen
-
Förderzeitraum: 3-4 Jahre bzw. 32h Qualifizierung im Förderjahr
Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA
(Förderinstrument 10)
-
Fehlbedarfsfinanzierung
-
junge Menschen bis 30 Jahre
-
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen
Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchteten
(Förderinstrument 11)
-
Fehlbedarfsfinanzierung
-
Förderungen von Migranten/Geflüchtete auf den unterschiedlichsten Ebenen
-
Förderlaufzeit: max. 3 Jahre
JÖK – Jugend-Ökologisch-Kultur
(Förderinstrument 12)
-
Fehlbedarfsfinanzierung
-
Gefördert werden die administrative und organisatorische Abwicklung der Jugendfreiwilligendienste
-
Pädagogische Begleitung der Freiwilligen und die Durchführung der erforderlichen Bildungsseminare durch im Land Berlin ansässige Träger:innen
Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation
Lokal-Sozial-Innovativ (LSI)
(Förderinstrument 13)
-
Förderung von drei Projekttypen (Mikroprojekten, Entwicklungsprojekten, Modellprojekten)
-
Erschließung der Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Bezirke
-
Förderlaufzeit: je nach Projekttyp zwischen 6 Monaten bis zu 2 Jahren
Grundbildung gering literalisierter Erwachsener
Grundbildungsangebote für Erwachsene
(Förderinstrument 14)
-
Bildungsangebote für deutschsprachige Erwachsene
-
Schulungen für Schlüsselpersonen
-
1 bis max. 3 Jahre Förderlaufzeit
Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/ Abhängigen
(Förderinstrument 15)
-
Fehlbedarfsfinanzierung
-
Maßnahmengruppen mit verschiedene Schwerpunkte
-
(Wieder-) Erlangung oder Festigung von arbeitsrelevanten Grundkompetenzen und Erwerb vorbereitender Qualifikationen
Teilhabeorientiertes Sozialraummanagement
(Förderinstrument 16)
-
Förderung von personenbezogenen und strukturellen Maßnahmen
-
Finanzierung von Inklusionmanger:innen
Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027 in Berlin

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument zur Unterstützung der Menschen in Europa. Der ESF+ verbessert die Beschäftigungschancen, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen bei.
In der Förderperiode 2021-2027 stehen der Hauptstadt Berlin rund 143 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds Plus zur Kofinanzierung der 16 Förderinstrumente zur Verfügung, welche dabei die unterschiedlichen Themen Gründung, Beratung, (Weiter-)Bildung/Coaching, Orientierung und Integration adressieren. Zum Start wurden 2022 insgesamt sechs Förderinstrumente angeboten, ab 2023 erfolgt ein sukzessiver Beginn der übrigen Instrumente im Jahresverlauf.
Das voraussichtliche, durch den ESF+ in Berlin induzierte Gesamtfördervolumen beträgt inkl. nationaler Kofinanzierung rund 360 Mio. EUR. Für die 16 Förderinstrumente sind aktuell insgesamt 6 Berliner Senatsverwaltungen verantwortlich.
Weiterführende Informationen
Möchten Sie eine ESF+-geförderte Maßnahme anbieten?
Projektträger:innen (wie z.B. soziale Einrichtungen, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bildungsträger:innen) können finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus beantragen und mit einer Kofinanzierung aus nationalen Mitteln nach erfolgter Zusage auf Basis der Förderrichtlinie umsetzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.