Arbeitsmarktförderung

ESF+-Förderinstrumente für Berliner Projektträger:innen

Mit der Arbeitsmarktförderung erweiterte die IBB in 2022 ihr Portfolio um ein weiteres Geschäftsfeld, das sich primär der Förderung und der Investition in Menschen sowie unserer Gesellschaft widmet. Darin sind eine Vielzahl von Förderinstrumenten des Landes Berlin angesiedelt, die mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert werden und den klaren Fokus darauflegen, den Fachkräftebedarf zu sichern sowie durch soziale Inklusion und Bildung Menschen in ihrer Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken.


Standbild zum Video der IBB Arbeitsmarktförderung

Sie können aufgrund Ihrer gewählten Cookie-Einstellungen diesen Inhalt nicht sehen.

Die IBB fungiert in der Förderperiode von 2021-2027, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Lande Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission, als sogenannte Zwischengeschaltete Stelle. Die Förderung erfolgt über Projektträger:innen, welche die Maßnahmen für die relevanten Zielgruppen realisieren.

Projektaufrufe

Für das Förderinstrument 9 (Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen) können vom 19.09.2023 bis zum 05.10.2023 12:00 Uhr Anträge über unser Kundenportal gestellt werden.

weniger anzeigen mehr anzeigen

Informationsveranstaltung - Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen

Wir laden Sie zu einer Informationsveranstaltung in der IBB am Dienstag, den 26.09.2023 in der Zeit von 11:00 – 13:00 Uhr ein. Hierfür melden Sie sich bitte bis zum 22.09.2023 auf der Veranstaltungsseite an.

Downloads

Hier finden Sie alle übergreifenden Dokumente zu den Förderinstrumenten.

weniger anzeigen mehr anzeigen

Welche Instrumente gibt es?

In der Förderperiode 2021-2027 sind insgesamt 16 Förderinstrumente vorgesehen, die bis Ende 2023 sukzessive starten.

Qualifizierung Kulturwirtschaft

Qualifizierung in der Kulturwirtschaft
(Förderinstrument 2)
  • Alle Teilmärkte (außer den Bereichen: Architektur, Werbung, Software und Telekommunikation)

  • Nichtkünstlerische bzw. nichtfachliche berufsbezogene Kompetenzen (z.B. der Selbstvermarktung oder Markterweiterung)

  • Rechte z.B. Sozialversicherungsrecht, Immissionsschutzrecht

Berliner Startup-Stipendium

Förderung von Berliner Startups
(Förderinstrument 3)
  • Förderung von gründungswilligen Personen (technisches Fachwissen vorausgesetzt)

  • Stipendium bis zu 2.200€ pro Monat und Person

  • De-minimis-Beihilfe für Gründer:innen

Gründungsförderung an Hochschulen

(Förderinstrument 4)
  • Sensibilisierung für Existenzgründungen und Stärkung des Unternehmergeistes an Hochschulen

  • Unterstützung für Studierende, Hochschul-Mitarbeiter:innen, Absolvent:innen (Alumni)

  • Förderlaufzeit: 1 bis max. 3 Jahre

Bildungsbegleitung SEK I

Teilinstrument der Jugendberufsagentur
(Förderinstrument 6)
  • Fehlbedarfsfinanzierung

  • Individuelle sozialpädagogische Unterstützung von Jugendlichen ab Jahrgangsstufe 9 in Kleingruppen in ihrer Berufsorientierung

  • Förderlaufzeit: 2 bis max. 4 Jahre

Brücken bauen

Teilinstrument der Jugendberufsagentur Berlin
(Förderinstrument 7)
  • Unterstützung von jungen Menschen bis 25

  • Die Vorhaben werden aus Mitteln der beteiligten Jobcenter gem. § 16h SGB II kofinanziert

  • Die Vergabe der Mittel erfolgt über ein öffentliches Vergabeverfahren

Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen

Teilinstrument der Jugendberufsagentur
(Förderinstrument 9)
  • Beratung und praktische Unterstützung junger Menschen in Ausbildung

  • Beratung und Qualifizierung nach AEVO zertifizierter Ausbilder:innen

  • Förderzeitraum: 3-4 Jahre bzw. 32h Qualifizierung im Förderjahr

JÖK – Jugend-Ökologisch-Kultur

(Förderinstrument 12)
  • Fehlbedarfsfinanzierung

  • Gefördert werden die administrative und organisatorische Abwicklung der Jugendfreiwilligendienste

  • Pädagogische Begleitung der Freiwilligen und die Durchführung der erforderlichen Bildungsseminare durch im Land Berlin ansässige Träger:innen

Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation

Lokal-Sozial-Innovativ (LSI)
(Förderinstrument 13)
  • Förderung von drei Projekttypen (Mikroprojekten, Entwicklungsprojekten, Modellprojekten)

  • Erschließung der Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Bezirke

  • Förderlaufzeit: je nach Projekttyp zwischen 6 Monaten bis zu 2 Jahren

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027 in Berlin

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument zur Unterstützung der Menschen in Europa. Der ESF+ verbessert die Beschäftigungschancen, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen bei.

In der Förderperiode 2021-2027 stehen der Hauptstadt Berlin rund 143 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds Plus zur Kofinanzierung der 16 Förderinstrumente zur Verfügung, welche dabei die unterschiedlichen Themen Gründung, Beratung, (Weiter-)Bildung/Coaching, Orientierung und Integration adressieren. Zum Start wurden 2022 insgesamt sechs Förderinstrumente angeboten, ab 2023 erfolgt ein sukzessiver Beginn der übrigen Instrumente im Jahresverlauf.

Das voraussichtliche, durch den ESF+ in Berlin induzierte Gesamtfördervolumen beträgt inkl. nationaler Kofinanzierung rund 360 Mio. EUR. Für die 16 Förderinstrumente sind aktuell insgesamt 6 Berliner Senatsverwaltungen verantwortlich.

Weiterführende Informationen

Möchten Sie eine ESF+-geförderte Maßnahme anbieten?

Projektträger:innen (wie z.B. soziale Einrichtungen, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bildungsträger:innen) können finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus beantragen und mit einer Kofinanzierung aus nationalen Mitteln nach erfolgter Zusage auf Basis der Förderrichtlinie umsetzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand!

Newsletter abonnieren - Hand hält ein Mobiltelefon, Mail-Symbol schwebt darüber

IBB Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Newsletter "IBBnews Arbeitsmarktförderung" immer auf dem neuesten Stand und verpassen Sie keine Neuigkeiten rund um die Arbeitsmarktförderung.

Newsletter abonnieren

Wir sind für Sie da!

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr

Telefon: 030 / 2125-4040