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Förderprogramme von A-Z

Arbeitsmarktförderung

Mit einer Vielzahl von Programmen fördern wir die Fachkräftesicherung, soziale Inklusion und Bildung in Berlin.

Übersicht über unsere Förderprogramme

  • Bildungsbegleitung SEK I

    Teilinstrument der Jugendberufsagentur (Förderinstrument 6)

    • Fehlbedarfsfinanzierung

    • Individuelle sozialpädagogische Unterstützung von Jugendlichen ab Jahrgangsstufe 9 in Kleingruppen in ihrer Berufsorientierung

    • Förderlaufzeit: 2 bis max. 4 Jahre

  • Brücken bauen

    Teilinstrument der Jugendberufsagentur Berlin (Förderinstrument 7)

    • Unterstützung von jungen Menschen bis 25

    • Die Vorhaben werden aus Mitteln der beteiligten Jobcenter gem. § 16h SGB II kofinanziert

    • Die Vergabe der Mittel erfolgt über ein öffentliches Vergabeverfahren

  • Gründungsförderung an Hochschulen

    (Förderinstrument 4)

    • Sensibilisierung für Existenzgründungen und Stärkung des Unternehmergeistes an Hochschulen

    • Unterstützung für Studierende, Hochschul-Mitarbeiter:innen, Absolvent:innen (Alumni)

    • Förderlaufzeit: 1 bis max. 3 Jahre

  • JÖK – Jugend-Ökologisch-Kultur

    (Förderinstrument 12)

    • Fehlbedarfsfinanzierung

    • Gefördert werden die administrative und organisatorische Abwicklung der Jugendfreiwilligendienste

    • Pädagogische Begleitung der Freiwilligen und die Durchführung der erforderlichen Bildungsseminare durch im Land Berlin ansässige Träger:innen

  • Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation

    Lokal-Sozial-Innovativ (LSI) (Förderinstrument 13)

    • Förderung von drei Projekttypen (Mikroprojekten, Entwicklungsprojekten, Modellprojekten)

    • Erschließung der Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Bezirke

    • Förderlaufzeit: je nach Projekttyp zwischen 6 Monaten bis zu 2 Jahren

  • Qualifizierung Kulturwirtschaft

    Qualifizierung in der Kulturwirtschaft (Förderinstrument 2)

    • Alle Teilmärkte (außer den Bereichen: Architektur, Werbung, Software und Telekommunikation)

    • Nichtkünstlerische bzw. nichtfachliche berufsbezogene Kompetenzen (z.B. der Selbstvermarktung oder Markterweiterung)

    • Rechte z.B. Sozialversicherungsrecht, Immissionsschutzrecht

  • Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen

    Teilinstrument der Jugendberufsagentur (Förderinstrument 9)

    • Beratung und praktische Unterstützung junger Menschen in Ausbildung

    • Beratung und Qualifizierung nach AEVO zertifizierter Ausbilder:innen

    • Förderzeitraum: 3-4 Jahre bzw. 32h Qualifizierung im Förderjahr

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