Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
- Telefon: 030 / 2125-4040
- Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de
(Förderinstrument 15)
Dieses Förderinstrument dient der Durchführung von Maßnahmen der Beschäftigung und Qualifizierung für (langzeit-) arbeitslose, suchtgefährdete und abhängige Menschen.
Fehlbedarfsfinanzierung
Maßnahmengruppen mit verschiedene Schwerpunkte
(Wieder-) Erlangung oder Festigung von arbeitsrelevanten Grundkompetenzen und Erwerb vorbereitender Qualifikationen
(Re-) Integration der o. g. Zielgruppe in das Arbeits- und Berufsleben
Förderlaufzeit: mind. 1,5 – max. 3 Jahre
Förderschwerpunkt 1:
Maßnahmen für die Zielgruppe 1. (nicht konsumierende – oder: abstinente, ehemals) Suchtgefährdete/ Abhängige.
Der Arbeitsansatz sollte durch eine sozialpädagogische Betreuung geprägt sein.
Förderschwerpunkt 2:
Maßnahmen für die Zielgruppe 2. (Langjährig (und aktuell) konsumierende Abhängige, darunter auch Substituierte und chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängige).
Prozessbezogene Anforderungen an Projekte:
Der Arbeitsansatz sollte durch eine sozialpädagogische Betreuung geprägt sein.
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die/der jeweiligen Träger:in bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
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Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.