Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/ Abhängigen
(Förderinstrument 15)
Dieses Förderinstrument dient der Durchführung von Maßnahmen der Beschäftigung und Qualifizierung für (langzeit-) arbeitslose, suchtgefährdete und abhängige Menschen - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragstellung beendet
Für das Förderinstrument 15 (Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/ Abhängigen) können keine Anträge mehr eingereicht werden.
Förderinstrument 15 auf einen Blick
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Fehlbedarfsfinanzierung
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Maßnahmengruppen mit verschiedene Schwerpunkte
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(Wieder-) Erlangung oder Festigung von arbeitsrelevanten Grundkompetenzen und Erwerb vorbereitender Qualifikationen
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(Re-) Integration der o. g. Zielgruppe in das Arbeits- und Berufsleben
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Förderlaufzeit: mind. 1,5 – max. 3 Jahre
Förderinstrument 15 im Detail
Wer wird gefördert?
- erfahrene Suchthilfeträger:innen, die über administrative Erfahrungen in der ESF+-Mittelvergabe und über professionelle und langjährige Erfahrungen (mindestens 2 Jahre, durch Referenzen) verfügen
- Projektträger:in sein, die über Erfahrungen mit ESF-Projekten verfügen und z. B. durch Kooperationen zusätzliche Kompetenz in der Arbeit mit der Zielgruppe erlangen
Was wird gefördert?
Förderschwerpunkt 1:
Maßnahmen für die Zielgruppe 1. (nicht konsumierende – oder: abstinente, ehemals) Suchtgefährdete/ Abhängige.
- Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen vor allem auf die (Re-)Integration der o. g. Zielgruppe in das Arbeits- und Berufsleben ausgerichtet sein
Der Arbeitsansatz sollte durch eine sozialpädagogische Betreuung geprägt sein.
- Die Erprobung der Arbeitsbelastung bzw. der im Projekt erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sollte ein wesentliches Element des Arbeitsansatzes sein.
- Eine Festigung von arbeitsrelevanten Grundkompetenzen und Erwerb vorbereitender Qualifikationen stellt ein weiteres Element dar.
Förderschwerpunkt 2:
Maßnahmen für die Zielgruppe 2. (Langjährig (und aktuell) konsumierende Abhängige, darunter auch Substituierte und chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängige).
Prozessbezogene Anforderungen an Projekte:
- Die niedrigschwelligen Projekte sollten (übergreifend) zum einen auf die (Wieder-)Erlangung von arbeitsrelevanten Grundkompetenzen, zum anderen auf den Erwerb vorbereitender Qualifikationen ausgerichtet sein.
Der Arbeitsansatz sollte durch eine sozialpädagogische Betreuung geprägt sein.
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- Die Vermittlung und Festigung von arbeitsrelevanten Schlüsselqualifikationen sowie Elemente vorberuflicher Qualifizierung stellen den Kernbereich niedrigschwelliger Projekte dar.
- Im Sinne einer modularen Projektorganisation soll eine enge Zusammenarbeit mit den Suchthilfediensten erfolgen, um nahtlose Übergänge zwischen den Angeboten, in Anschlussmaßnahmen oder bei der Organisation von Praktika sicherzustellen.
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
Zu welchen Konditionen?
- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
Wie verläuft die Antragstellung?
- Die Antragstellung erfolgt online nach dem Projektaufruf über das IBB-Kundenportal
- Der Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die/der jeweiligen Träger:in bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
Downloads
- Projektaufruf Förderinstrument 15 | 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen | Antragsfrist vom 06.01.2023 - 14.04.2023 (PDF)
- Anforderungsprofil für Aufgabengebiete im ESF+-Projekt (PDF)
- Auswahlkriterien für das Förderinstrument 15 (PDF)
- Erklärung zu Vergaben | Förderinstrument 15 (PDF)
- Erläuterung zur Konzeption zum Vorhalten einer Kinderbetreuung bei Bedarf | Förderinstrument 15 (PDF)
- Übersicht der Erklärungen und Anlagen zum Projektaufruf FI 15 (PDF)
- FI 15 Erläuterungen der Auswahlkriterien (PDF)
- ESF+, Präsentation der Informationsveranstaltung vom 17.01.2023 zum 1. Projektaufruf im Förderinstrument 15 (IBB) (PDF)
- ESF+, Präsentation der Informationsveranstaltung vom 17.01.2023 zum 1. Projektaufruf im Förderinstrument 15 (SenWGPG) (PDF)
- Formular Referenzen für das Förderinstrument 15 (DOCX)
- 1. Merkblatt zum 1. Projektaufruf im Förderinstrument 15 (PDF)
- 2. Merkblatt zum 1. Projektaufruf im Förderinstrument 15 (PDF)
- Förderinstrument 15 | Übersicht zum Qualifikationsprofil (DOCX)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.