ESF+ Förderung im Land Berlin
Bilden, beschäftigen und inkludieren mit der IBB
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+/ESF Plus) fördert die Beschäftigung, Ausbildung und Qualifizierung von Menschen und trägt zum Abbau von Benachteiligungen bei. Als soziale Einrichtung, öffentliche Verwaltung, Unternehmen und Bildungsträger:in im Land Berlin können Sie bei der Investitionsbank Berlin (IBB) finanzielle Mittel aus dem ESF Plus beantragen.
Als Zwischengeschaltete Stelle managt die IBB in der Förderperiode 2021-2027 insgesamt 16 Förderinstrumente in Berlin. Hier finden Sie relevante Hinweise, aktuelle Projektaufrufe und Informationsveranstaltungen.
Was fördert der ESF+ in Berlin?
Das Programm des Europäischen Sozialfonds Plus gliedert sich in der Förderperiode 2021-2027 in drei Förderschwerpunkte: Bildung, Fachkräftesicherung und Soziale Inklusion. Etwa die Hälfte der ESF Plus Fördermittel ist für den Schwerpunkt Bildung vorgesehen. Die verbleibende Hälfte wird gleichmäßig auf die beiden anderen Schwerpunkte verteilt.
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Der ESF Plus Programmschwerpunkt investiert in die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung. Ziel ist es, bessere Bildungsergebnisse zu erreichen und Bildungsunterschiede zu verringern. Zentral ist dabei die Bildung und Ausbildung benachteiligter junger Menschen sowie die Implementierung von Strategien für lebenslanges Lernen.
Konkrete Ziele des ESF+ Programms
- hochwertige und inklusive Bildung (von der Kindheit bis ins Erwachsenenalter)
- gleichberechtigter Zugang zu Bildung
- Erleichterung der Lernmobilität
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Dieser Programmschwerpunkt widmet sich der Beschäftigung von Frauen. Dabei werden der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt, die Gründung von Unternehmen und die Stärkung bestehender Jobs unterstützt. Das übergeordnete Ziel ist es, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, um Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Konkrete Ziele des ESF+ Programms
- ausgewogene Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern
- gleiche Arbeitsbedingungen
- bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
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Der ESF Plus setzt sich gezielt dafür ein, dass benachteiligte Menschen eine umfassende soziale Integration erfahren. Das Hauptziel dieses Förderschwerpunkts ist es, allen Menschen, unabhängig von ihren Lebensumständen, eine aktive Einbindung in die Gesellschaft zu ermöglichen und ihre soziale Teilhabe nachhaltig zu stärken.
Konkrete Ziele des ESF+ Programms
- inklusive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Verhinderung von Armuts- und Ausgrenzungsprozessen
- Eingliederung in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung
Allgemeine Dokumente zur ESF+ Förderung
Hier finden Sie alle übergreifenden Dokumente zum Europäischen Sozialfonds Plus. Spezifische Informationen zu Förderinstrumenten entnehmen Sie bitte der Seite des jeweiligen Förderinstruments.
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- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 | gültig ab 06.09.2024
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 | gültig ab 12.07.2024
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 | gültig ab 02.02.2024
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 | gültig ab 01.12.2023
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 | gültig ab 01.08.2023
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 | gültig ab 03.02.2023
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 | gültig ab 15.07.2022
- 1. Merkblatt Verfahrensänderung in der ESF+ Förderperiode 2021-2027
- Übersicht der ESF+ Projektauswahlkriterien in Berlin
- Merkblatt zur Eingruppierung von Honorarkräften gemäß ESF+ Förderrichtlinie
- Vorlage für einen Auswahlvermerk: Begründung der Eingruppierung einer Honorarkraft
- Protokollerklärung Nr1 zu EntgeltO
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- Merkblatt für Teilnehmende an ESF+ geförderten Projekten im Land Berlin
- Merkblatt für Teilnehmende an ESF+ geförderten Projekten im Land Berlin (Leichte Sprache)
- Einwilligungserklärung der Teilnehmenden für ESF+ geförderte Projekte in Berlin
- Eintrittsfragebogen für ESF+ geförderte Projekte im Land Berlin
- Verbleibfragebogen für ESF+ geförderte Projekte im Land Berlin
- Austrittsfragebogen für ESF+ geförderte Projekte im Land Berlin
- ESG-Selbsterklärung zu den Nachhaltigkeitsleitlinien
Fragen rund um den ESF+ Berlin
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Der ESF steht für den Europäischen Sozialfonds. Dabei handelt es sich um ein arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument zur Unterstützung der Menschen in Europa. Hauptziel des Europäischen Sozialfonds ist die Lebens- und Arbeitssituation von benachteiligten Menschen nachhaltig zu verbessern und für ein soziales und gerechtes Europa zu sorgen. Dies geschieht durch die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen und Projekten, die Bildung, Beschäftigung und soziale Inklusion fördern.
In der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 hat der ESF eine Weiterentwicklung erfahren. Aus dem bisherigen ESF wird der ESF Plus (auch ESF+), der mehrere Initiativen unter einem Dach vereint:
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In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission legen alle EU-Mitgliedsländer und Regionen ihre eigenen Ziele und Schwerpunkte im Rahmen des ESF Programms fest. So setzen die Länder und Regionen den Fonds gezielt dort ein, wo er am dringendsten benötigt wird.
Die im ESF zur Verfügung stehenden Fördergelder können in den jeweiligen Ländern von Projektträger:innen beantragt werden, um Projekte und Maßnahmen für die Zielgruppen umzusetzen. Im Land Berlin läuft die Antragstellung über die Investitionsbank Berlin (IBB). Die Prüfung des Antrags erfolgt durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung. Die ESF Förderung wird durch nationale Zuschüsse – entweder vom Bund oder Land – kofinanziert.
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In der Förderperiode 2021-2027 stehen der Hauptstadt Berlin rund 143 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds Plus zur Kofinanzierung der 16 Förderinstrumente zur Verfügung. Das voraussichtliche, durch den ESF Plus in Berlin induzierte Gesamtfördervolumen beträgt inkl. nationaler Kofinanzierung rund 360 Mio. EUR.
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Die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus in Berlin erfolgt nach allgemeinen und förderinstrumentenspezifischen Auswahlkriterien . Nähere Informationen dazu finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Förderinstrumente.
Allgemein gelten folgende Voraussetzungen:
- Sitz in Berlin: Der Firmensitz oder Standort der Projektträger:innen muss Berlin sein.
- Angemessene Projektkosten: Die Kosten des Projekts müssen in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen.
- Gesicherte Gesamtfinanzierung: Die Finanzierung des gesamten Projekts muss gesichert sein.
- Kofinanzierung durch Bund oder Land: Das Projekt muss durch nationale Mittel, entweder vom Bund oder Land Berlin, mitfinanziert werden.
- Ausschluss von Doppelförderung: Es ist nicht gestattet, Fördermittel sowohl vom Bund als auch vom Land für denselben Zweck zu beziehen.
- Einhaltung der ESF+ Grundsätze: Die übergreifenden Grundsätze des ESF Plus Programms müssen berücksichtigt werden.
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Die IBB fungiert in der Förderperiode von 2021-2027, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+ Programms durch die Kommission, als Zwischengeschaltete Stelle. Projektträger:innen in Berlin können über die IBB finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus beantragen, um zielgerichtete Maßnahmen für die relevanten Zielgruppen zu realisieren. Wir stehen als Ansprechpartnerin zur Verfügung, informieren ausführlich und unterstützen bei der Antragstellung.
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Die Antragstellung erfolgt online über das IBB Kundenportal . Der Antrag muss vor Beginn des Projekts elektronisch gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Ein Antrag darf nur von einer vertretungsberechtigten oder bevollmächtigten Person eingereicht werden. Im IBB Kundenportal gelten dazu bestimmte Berechtigungen und Rollen .
Nachdem der Antrag genehmigt wurde, erfolgt die Förderung auf Basis einer Pauschale.
Abrechnung der Zuwendung
Im IBB Kundenportal findet ebenfalls die Abrechnung der Zuwendung statt. Dort können Sie Ausgaben und Kosten online dokumentieren sowie Berichte und Belege digital hochladen. So können wir den zweckmäßigen Einsatz der EU-Fördermittel sicherstellen.
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.