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ESF+ Förderung im Land Berlin

Gruppe von drei Menschen, eine Person davon im Rollstuhl, dazwischen ein weißer Hund, darüber der Slogan: Entwicklung.Fördern.Berlin.

Bilden, beschäftigen und inkludieren mit der IBB

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+/ESF Plus) fördert die Beschäftigung, Ausbildung und Qualifizierung von Menschen und trägt zum Abbau von Benachteiligungen bei. Als soziale Einrichtung, öffentliche Verwaltung, Unternehmen und Bildungsträger:in im Land Berlin können Sie bei der Investitionsbank Berlin (IBB) finanzielle Mittel aus dem ESF Plus beantragen.

Als Zwischengeschaltete Stelle managt die IBB in der Förderperiode 2021-2027 insgesamt 16 Förderinstrumente in Berlin. Hier finden Sie relevante Hinweise, aktuelle Projektaufrufe und Informationsveranstaltungen.

Aktuelle ESF+ Projektaufrufe

Hier finden Sie alle aktuellen ESF Plus Projektaurufe mit weiterführenden Informationen. Nutzen Sie die Filteroptionen, um das für Sie richtige Förderinstrument zu finden.

Was fördert der ESF+ in Berlin?

Das Programm des Europäischen Sozialfonds Plus gliedert sich in der Förderperiode 2021-2027 in drei Förderschwerpunkte: Bildung, Fachkräftesicherung und Soziale Inklusion. Etwa die Hälfte der ESF Plus Fördermittel ist für den Schwerpunkt Bildung vorgesehen. Die verbleibende Hälfte wird gleichmäßig auf die beiden anderen Schwerpunkte verteilt.

  • Der ESF Plus Programmschwerpunkt investiert in die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung. Ziel ist es, bessere Bildungsergebnisse zu erreichen und Bildungsunterschiede zu verringern. Zentral ist dabei die Bildung und Ausbildung benachteiligter junger Menschen sowie die Implementierung von Strategien für lebenslanges Lernen.

    Konkrete Ziele des ESF+ Programms

    • hochwertige und inklusive Bildung (von der Kindheit bis ins Erwachsenenalter)
    • gleichberechtigter Zugang zu Bildung
    • Erleichterung der Lernmobilität
    ESF+ Förderinstrumente für Bildung
  • Dieser Programmschwerpunkt widmet sich der Beschäftigung von Frauen. Dabei werden der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt, die Gründung von Unternehmen und die Stärkung bestehender Jobs unterstützt. Das übergeordnete Ziel ist es, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, um Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

    Konkrete Ziele des ESF+ Programms

    • ausgewogene Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern
    • gleiche Arbeitsbedingungen
    • bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
    ESF+ Förderinstrumente für Fachkräftesicherung
  • Der ESF Plus setzt sich gezielt dafür ein, dass benachteiligte Menschen eine umfassende soziale Integration erfahren. Das Hauptziel dieses Förderschwerpunkts ist es, allen Menschen, unabhängig von ihren Lebensumständen, eine aktive Einbindung in die Gesellschaft zu ermöglichen und ihre soziale Teilhabe nachhaltig zu stärken.

    Konkrete Ziele des ESF+ Programms

    • inklusive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
    • Verhinderung von Armuts- und Ausgrenzungsprozessen
    • Eingliederung in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung
    ESF+ Förderinstrumente für soziale Inklusion

Europäischer Sozialfonds für Bürger:innen in Berlin

Privatpersonen erhalten keine direkte finanzielle Unterstützung. Allerdings haben sie die Möglichkeit an ESF Plus geförderten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Nähere Informationen und ESF Plus Projekte finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Allgemeine Dokumente zur ESF+ Förderung

Hier finden Sie alle übergreifenden Dokumente zum Europäischen Sozialfonds Plus. Spezifische Informationen zu Förderinstrumenten entnehmen Sie bitte der Seite des jeweiligen Förderinstruments.

Aktuelles und Themen zum ESF+ in Berlin

IBB erweitert Portfolio

Mit der Arbeitsmarktförderung erweitert die Investitionsbank Berlin (IBB) in 2022 ihr Förderangebot, das sich insbesondere der Fachkräftesicherung, sozialen Inklusion und Bildung widmet.

zur IBB Arbeitsmarktförderung
Gruppe von drei Menschen, eine Person davon im Rollstuhl, dazwischen ein weißer Hund

IBB Newsletter

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Informationen für Projektträger:innen

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bietet umfassende Informationen für Berliner Projektträger:innen. Hier finden Sie Details zum ESF Plus Programm in Berlin sowie eine Übersicht über alle relevanten Kontakte.

zu den Informationen der Senatsverwaltung

Fragen rund um den ESF+ Berlin

  • Der ESF steht für den Europäischen Sozialfonds. Dabei handelt es sich um ein arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument zur Unterstützung der Menschen in Europa. Hauptziel des Europäischen Sozialfonds ist die Lebens- und Arbeitssituation von benachteiligten Menschen nachhaltig zu verbessern und für ein soziales und gerechtes Europa zu sorgen. Dies geschieht durch die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen und Projekten, die Bildung, Beschäftigung und soziale Inklusion fördern.

    In der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 hat der ESF eine Weiterentwicklung erfahren. Aus dem bisherigen ESF wird der ESF Plus (auch ESF+), der mehrere Initiativen unter einem Dach vereint:

    • ESF (Europäischer Sozialfonds)
    • EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen)
    • YEI (Youth Employment Initiative)
    • EaSI (Employment and Social Innovation)
  • In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission legen alle EU-Mitgliedsländer und Regionen ihre eigenen Ziele und Schwerpunkte im Rahmen des ESF Programms fest. So setzen die Länder und Regionen den Fonds gezielt dort ein, wo er am dringendsten benötigt wird.

    Die im ESF zur Verfügung stehenden Fördergelder können in den jeweiligen Ländern von Projektträger:innen beantragt werden, um Projekte und Maßnahmen für die Zielgruppen umzusetzen. Im Land Berlin läuft die Antragstellung über die Investitionsbank Berlin (IBB). Die Prüfung des Antrags erfolgt durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung. Die ESF Förderung wird durch nationale Zuschüsse – entweder vom Bund oder Land – kofinanziert.

  • In der Förderperiode 2021-2027 stehen der Hauptstadt Berlin rund 143 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds Plus zur Kofinanzierung der 16 Förderinstrumente zur Verfügung. Das voraussichtliche, durch den ESF Plus in Berlin induzierte Gesamtfördervolumen beträgt inkl. nationaler Kofinanzierung rund 360 Mio. EUR.

  • Die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus in Berlin erfolgt nach allgemeinen und förderinstrumentenspezifischen Auswahlkriterien . Nähere Informationen dazu finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Förderinstrumente.

    Allgemein gelten folgende Voraussetzungen:

    • Sitz in Berlin: Der Firmensitz oder Standort der Projektträger:innen muss Berlin sein.
    • Angemessene Projektkosten: Die Kosten des Projekts müssen in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen.
    • Gesicherte Gesamtfinanzierung: Die Finanzierung des gesamten Projekts muss gesichert sein.
    • Kofinanzierung durch Bund oder Land: Das Projekt muss durch nationale Mittel, entweder vom Bund oder Land Berlin, mitfinanziert werden.
    • Ausschluss von Doppelförderung: Es ist nicht gestattet, Fördermittel sowohl vom Bund als auch vom Land für denselben Zweck zu beziehen.
    • Einhaltung der ESF+ Grundsätze: Die übergreifenden Grundsätze des ESF Plus Programms müssen berücksichtigt werden.
  • Die IBB fungiert in der Förderperiode von 2021-2027, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+ Programms durch die Kommission, als Zwischengeschaltete Stelle. Projektträger:innen in Berlin können über die IBB finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus beantragen, um zielgerichtete Maßnahmen für die relevanten Zielgruppen zu realisieren. Wir stehen als Ansprechpartnerin zur Verfügung, informieren ausführlich und unterstützen bei der Antragstellung.

  • Die Antragstellung erfolgt online über das IBB Kundenportal . Der Antrag muss vor Beginn des Projekts elektronisch gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.

    Ein Antrag darf nur von einer vertretungsberechtigten oder bevollmächtigten Person eingereicht werden. Im IBB Kundenportal gelten dazu bestimmte Berechtigungen und Rollen .

    Nachdem der Antrag genehmigt wurde, erfolgt die Förderung auf Basis einer Pauschale.

    Abrechnung der Zuwendung

    Im IBB Kundenportal findet ebenfalls die Abrechnung der Zuwendung statt. Dort können Sie Ausgaben und Kosten online dokumentieren sowie Berichte und Belege digital hochladen. So können wir den zweckmäßigen Einsatz der EU-Fördermittel sicherstellen.

    Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit

    Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.

Wir sind für Sie da!

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr

100 Jahre IBB

Die IBB feiert 100-jähriges Jubiläum – feiern Sie mit uns! Besuchen Sie unsere Jubiläumsseite für eine spannende Zeitreise durch ein Jahrhundert voller Herausforderungen und entdecken Sie die Highlights und Veranstaltungen unseres Jubiläumsjahres.

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Historisches Foto des Gendarmenmarkts, schwarz-weiß Aufnahme von Kindern vor einem Plattenbau und Abbildung von modernen Wohngebäuden mit dem Schriftzug "Für Berlin: Seit 100 Jahren".