Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchteten
(Förderinstrument 11)
Dieses Förderinstrument hat das Ziel, Beratungsangebote und Prozessbegleitungen mit vielfaltsgerechter Berufsorientierung und diversitätsorientierter Organisationsentwicklung anzubieten - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragstellung beendet
Für das Förderinstrument 11 (Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchteten) können keine Anträge mehr gestellt werden.
"Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchteten" auf einen Blick
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Fehlbedarfsfinanzierung
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Förderungen von Migranten/Geflüchtete auf den unterschiedlichsten Ebenen
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Förderlaufzeit: max. 3 Jahre
"Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchteten" im Detail
Wer wird gefördert?
- Projektträger:innen und Organisationen mit interkultureller/diversitätssensibler Kompetenz, die über einschlägige Erfahrungen und Voraussetzungen verfügen, bestehende Ansätze vielfaltsgerecht vorantreiben, Kompetenzen in einer auf Diversität ausgerichteten Berufsorientierung und Berufsberatung mitbringen und die Öffnung der Betriebe und des öffentlichen Diensts für die Zielgruppe konzeptionell und operativ weiterentwickeln können
Was wird gefördert?
- Diversitätsorientierte Organisationsentwicklung für landeseigene Betriebe, Öffentlichen Dienst und Schulen: Beratungsangebote und Prozessbegleitung auf allen Hierarchieebenen, insbesondere der Leitung, bei der vielfaltsgerechten Öffnung zentraler Bereiche, bei der diversitätsorientierten Anpassung der internen Strukturen in den Bereichen Ausbildung, Personalauswahl, Personalentwicklung sowie bei der Etablierung einer nachhaltigen organisationsinternen Antidiskriminierungskultur
- Prozessbegleitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Betriebs- und Schulvereinbarungen mit dem Ziel vielfaltsgerechter Berufsorientierungsangebote und einer Fokussierung der Ausbildungsgestaltung auf Erfolgssicherung für die Zielgruppe Schülerinnen und Schüler und junge Erwachsene mit Migrationsgeschichte
- Beratungsangebote für Multiplikator:innen (Lehrkräfte, Ausbilder:innen, Leitungsebene Personalabteilungen, Akquise- und Auswahlverantwortliche usw.), die daran arbeiten, qualifizierte Ausbildung und Arbeit für die Zielgruppe junge Menschen mit Migrationsgeschichte zu öffnen
- Prozessbegleitung bestehender Beratungsangebote und -institutionen zur Ausrichtung ihrer Angebote auf den Abbau von Barrieren beim Einstieg in Ausbildung und Beruf sowie auf Teilhabe für junge Menschen mit Migrationsgeschichte; Verzahnung mit bestehenden Beratungsstrukturen (Jugendberufsagenturen, migrantische Organisationen usw.)
- Jugendliche und andere Personen mit Migrationsgeschichte, die direkt oder indirekt adressiert werden, um ihren Anteil als Auszubildende und Beschäftigte insbesondere im Öffentlichen Dienst und in Landeseigenen Betrieben zu erhöhen.
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
Zu welchen Konditionen?
- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
Wie verläuft die Antragstellung?
- Antragstellung nach Projektaufruf online über das IBB Kundenportal
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Prüfung des Antrages durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständingen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger:innen bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichs-übergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
Downloads
- Projektaufruf Förderinstrument 11 I 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen I Antragsfrist vom 09.03.2023 - 31.03.2023 (PDF)
- Projektauswahlkriterien (PDF)
- Auswahlkriterien | Förderinstrument 11 (PDF)
- Übersicht der Erklärungen und Anlagen zu den Projekten (PDF)
- Erklärung Führungszeugnis | Förderinstrument 11 (PDF)
- ESF+, Präsentation der Informationsveranstaltung vom 15.03.2023 im Förderinstrument 11 (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln des Landes Berlin und des ESF+ finanzierten Projektes und bei der Durchführung der Förderung vor Ort an deutlich sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen.