Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchteten

(Förderinstrument 11)

Dieses Förderinstrument hat das Ziel, Beratungsangebote und Prozessbegleitungen mit vielfaltsgerechter Berufsorientierung und diversitätsorientierter Organisationsentwicklung anzubieten - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.

Antragstellung beendet

Für das Förderinstrument 11 (Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchteten) können keine Anträge mehr gestellt werden.

"Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchteten" auf einen Blick

  • Fehlbedarfsfinanzierung

  • Förderungen von Migranten/Geflüchtete auf den unterschiedlichsten Ebenen

  • Förderlaufzeit: max. 3 Jahre

EU-Emblem Kofinanziert von der europäischen Union
Roter Schriftzug Berlin rechts daneben Berliner Bär in schwarz

"Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchteten" im Detail

Wie geht's weiter?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln des Landes Berlin und des ESF+ finanzierten Projektes und bei der Durchführung der Förderung vor Ort an deutlich sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen.