Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA
(Förderinstrument 10)
Dieses Förderinstrument hat das Ziel, dass insbesondere junge Menschen bis 30 Jahre, mit oder ohne Migrationshintergrund, bei Bildungsträger:innen den Mittleren Schulabschluss (MSA) nachholen können - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragstellung beendet
Für das Förderinstrument 10 (Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA) können keine Anträge mehr eingereicht werden.
"Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA" auf einen Blick
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Fehlbedarfsfinanzierung
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junge Menschen bis 30 Jahre
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Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen
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Förderlaufzeit: 11 Monate
"Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA" im Detail
Wer wird gefördert?
- • Bildungsträger:innen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen
Fördervoraussetzungen:
- Nachweis der zuwendungsrechtlichen Zuverlässigkeit
- Nachweis fachlicher Kompetenz in den Angeboten zum Nachholen des MSA
- Nachweis geeigneter Maßnahmen zur Akquisition von Teilnehmenden und von Betriebspraktika
- Nachweis über Erfahrung in der Arbeit mit der Zielgruppe
Was wird gefördert?
- Junge Berliner:innen bis 30 Jahre, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben
- Bis zu 10 % der Teilnehmenden können 30 Jahre und älter sein
- Bei Arbeitslosen im Leistungsbezug nach SGB II oder SGB III muss die Zustimmung der Jobcenter/Arbeitsagenturen gegeben sein
- Teilnehmende mit ausreichende Sprachkenntnisse (mind. B1 Niveau)
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
Zu welchen Konditionen?
- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
Wie verläuft die Antragstellung?
- Antragstellung nach Projektaufruf online über das IBB Kundenportal
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Prüfung des Antrages durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständingen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger:innen bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichs-übergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
- Vorlage von halbjährlichen Statusberichten
Downloads
- Projektaufruf Förderinstrument 10 I 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen I Antragsfrist vom 06.03.2023 - 12.04.2023 (PDF)
- Projektauswahlkriterien (PDF)
- Übersicht der Erklärungen und Anlagen zu den Projekten (PDF)
- Auswahlkriterien | Förderinstrument 10 (PDF)
- Personalübersicht | Förderinstrument 10 (XLSX)
- Fragebogen Unterrichtsbewertung | Förderinstrument 10 (DOCX)
- Vordruck Teilnahmevereinbarung | Förderinstrument 10 (DOCX)
- Vordruck Vereinbarung Praktikum zur Berufsorientierung | Förderinstrument 10 (DOCX)
- Übersicht der Praktika zur Berufsorientierung | Förderinstrument 10 (XLSX)
- ESF+, Präsentation der Informationsveranstaltung vom 20.03.2023 Förderinstrument 10 (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln des Landes Berlin und des ESF+ finanzierten Projektes und bei der Durchführung der Förderung vor Ort an deutlich sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen.