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Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA
(Förderinstrument 10)
Das Förderinstrument hat das Ziel, für junge Menschen, die aufgrund von sozialen Faktoren, eines Migrationshintergrunds oder von individuellen Problemen beim Zugang zu Bildung benachteiligt sind, die Voraussetzungen für den Zugang zur beruflichen Bildung zu ermöglichen oder zu verbessern und zum Abbau des Fachkräftemangels im Land Berlin beizutragen.
"Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA" auf einen Blick
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Fehlbedarfsfinanzierung
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junge Menschen bis 30 Jahre
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Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen
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Förderlaufzeit: 11 Monate
"Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA" im Detail
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- • Bildungsträger:innen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen
Fördervoraussetzungen:
- Nachweis der zuwendungsrechtlichen Zuverlässigkeit
- Nachweis fachlicher Kompetenz in den Angeboten zum Nachholen des MSA
- Nachweis geeigneter Maßnahmen zur Akquisition von Teilnehmenden und von Betriebspraktika
- Nachweis über Erfahrung in der Arbeit mit der Zielgruppe
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- Junge Berliner:innen bis 30 Jahre, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben
- Bis zu 10 % der Teilnehmenden können 30 Jahre und älter sein
- Bei Arbeitslosen im Leistungsbezug nach SGB II oder SGB III muss die Zustimmung der Jobcenter/Arbeitsagenturen gegeben sein
- Teilnehmende mit ausreichende Sprachkenntnisse (mind. B1 Niveau)
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- Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
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- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
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- Antragstellung nach Projektaufruf online über das IBB Kundenportal
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Prüfung des Antrages durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständingen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
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Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger:innen bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichs-übergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
- Vorlage von halbjährlichen Statusberichten
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Kontakt
Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
- Telefon: 030 / 2125-4040
- Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.