Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
- Telefon: 030 / 2125-4040
- Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de
(Förderinstrument 16)
Dieses Förderinstrument dient der Verbesserung der Lebens- und Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung im Quartier durch Inklusionsmanager:innen.
Förderung von personenbezogenen und strukturellen Maßnahmen
Finanzierung von Inklusionmanger:innen
Die Umsetzung erfolgt durch die Inklusionmanger: innen
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Schlüssiges Gesamtkonzept des Projektträgers zu den im Rahmen der Stipendien angebotenen Inhalte und zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“).
Das Konzept zur Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze wird bei der Antragsbewertung von der Fachstelle bewertet. Bei der Projektdurchführung ist auf ökologische Nachhaltigkeit zu achten.
Projektpersonal wird bei Festanstellung in Anlehnung an TVL Berlin bezahlt. Bei der Auswahl des Personals und Teilnehmer:innen ist auf Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu achten.
Die Antragsteller:innen bzw. Teilhabemanager: innen müssen folgende Kriterien erfüllen:
Kenntnis bzgl. der jeweiligen lokalen, sozialen Infrastruktur (Wissen über Angebote, Träger:innen, Ansprechpartner:innen, Ressourcen und Barrieren) Stadtweite Präsenz ist erwünscht.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.