Teilhabeorientiertes Sozialraummanagement
(Förderinstrument 16)
Dieses Förderinstrument dient der Verbesserung der Lebens- und Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung im Quartier durch Inklusionsmanager:innen- vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragstellung beendet
Für das Förderinstrument 16 (Soziales Teilhabemanagement) können keine Anträge mehr eingereicht werden.
Förderinstrument 16 auf einen Blick
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Förderung von personenbezogenen und strukturellen Maßnahmen
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Finanzierung von Inklusionmanger:innen
Förderinstrument 16 im Detail
Wer wird gefördert?
- Gemeinnützige Träger:innen und andere juristische Personen des privaten Rechts mit umfassenden Erfahrungen in der Nachbarschafts-, Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit. Zudem sollte er Kenntnisse mit dem Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an unterschiedlichen Standorten mitbringen.
Was wird gefördert?
- Personenbezogene Maßnahmen: Individuelle Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, Förderung der Autonomie und der Selbstbestimmung
- Strukturelle Maßnahmen: Analyse des Ist-Zustandes von örtlichen Strukturen und Teilhabeangeboten, Ermittlung von Inklusionsdefiziten, Planung von Maßnahmen zum Abbau von Teilhabebarrieren, Einbindung von Akteurinnen und Akteuren (z. B. Bezirksverwaltung), Förderung der Bewusstseinsbildung, projektbezogene, partizipative Veranstaltungsformate
Die Umsetzung erfolgt durch die Inklusionmanger: innen
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben für die Inklusionmanger: innen
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
Zu welchen Konditionen?
- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
Wie verläuft die Antragstellung?
- Die Antragstellung erfolgt online nach dem Projektaufruf über das IBB-Kundenportal
- Der Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Schlüssiges Gesamtkonzept des Projektträgers zu den im Rahmen der Stipendien angebotenen Inhalte und zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“).
Das Konzept zur Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze wird bei der Antragsbewertung von der Fachstelle bewertet. Bei der Projektdurchführung ist auf ökologische Nachhaltigkeit zu achten.
Projektpersonal wird bei Festanstellung in Anlehnung an TVL Berlin bezahlt. Bei der Auswahl des Personals und Teilnehmer:innen ist auf Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu achten.
Die Antragsteller:innen bzw. Teilhabemanager: innen müssen folgende Kriterien erfüllen:
- fachliche Eignung bezüglich der Förderung eines inklusiven Gemeinwesens
- Erfahrungen in der Repräsentation und Koordination mehrerer thematisch-fachlich zusammengehöriger Beteiligter
Kenntnis bzgl. der jeweiligen lokalen, sozialen Infrastruktur (Wissen über Angebote, Träger:innen, Ansprechpartner:innen, Ressourcen und Barrieren) Stadtweite Präsenz ist erwünscht.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- Die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch den Projektträger:innen
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch den Projektträger einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
Downloads
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.