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Bildungsbegleitung SEK I

Teilinstrument der Jugendberufsagentur
(Förderinstrument 6)

Dieses Förderinstrument hat das Ziel, Jugendliche an Schulen mit besonders hohen Quoten von Schulabgänger:innen ohne Schulabschluss ab Jahrgangsstufe 9 zu fördern.

Antragstellung beendet

Für das Förderinstrument 6 (Bildungsbegleitung SEK I) können keine Anträge mehr eingereicht werden.

"Bildungsbegleitung SEK I" auf einen Blick

  • Fehlbedarfsfinanzierung

  • Individuelle sozialpädagogische Unterstützung von Jugendlichen ab Jahrgangsstufe 9 in Kleingruppen in ihrer Berufsorientierung

  • Förderlaufzeit: 2 bis max. 4 Jahre

"Bildungsbegleitung SEK I" im Detail

    • Freie Träger:innen der Jugendhilfe
    • Zertifizierte Bildungsdienstleister:innen (z.B. AZAV, ISO, TÜV, EQM)
    • Ein Zusammenschluss mehrerer Begünstigter zu einem Konsortium ist möglich

    Die Begünstigten dürfen kein materielles Eigeninteresse haben (z. B. Venture-Capital-Geber)

  • Vorrang an Schulen mit hohen Quoten von Schulabgänger:innen ohne Abschluss:

    • Jugendliche ab 15 Jahren ab Jahrgangsstufe 9
    • Die Jugendlichen sollen individuell und in Kleingruppen in ihrer Berufsorientierung sozialpädagogisch unterstützt werden
    • gezielte Wahl eines betrieblichen Praktikums
    • Fokussierung auf die Bedeutung schulischer Leistungen für den weiteren Lebensweg.
    • Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
    • Erstattung pauschalierter Personalausgaben
    • pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
    • vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
    • bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
    • Antragstellung nach Projektaufruf online über das IBB Kundenportal
    • Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
    • Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
    • Prüfung des Antrages durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständingen Senatsverwaltung

    Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.

    Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.

  • Schlüssiges Gesamtkonzept des Projektträgers zu den angebotenen Inhalten und zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“).

    Das Konzept zur Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze wird bei der Antragsbewertung von der Fachstelle bewertet. Bei der Projektdurchführung ist auf ökologische Nachhaltigkeit zu achten.

    Projektpersonal wird bei Festanstellung in Anlehnung an TV-L(S) Berlin bezahlt. Bei der Auswahl des Personals und Teilnehmer:innen ist auf Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu achten.

    Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung

    • die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen
    • Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
    • Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
    • Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte

Wie geht's weiter?

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Antragsprozess

Die Antragsfrist für dieses Förderinstrument ist beendet - es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr

  • Telefon: 030 / 2125-4040
  • Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.

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