Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
- Telefon: 030 / 2125-4040
- Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de
Teilinstrument der Jugendberufsagentur
(Förderinstrument 6)
Dieses Förderinstrument hat das Ziel, Jugendliche an Schulen mit besonders hohen Quoten von Schulabgänger:innen ohne Schulabschluss ab Jahrgangsstufe 9 zu fördern.
Fehlbedarfsfinanzierung
Individuelle sozialpädagogische Unterstützung von Jugendlichen ab Jahrgangsstufe 9 in Kleingruppen in ihrer Berufsorientierung
Förderlaufzeit: 2 bis max. 4 Jahre
Die Begünstigten dürfen kein materielles Eigeninteresse haben (z. B. Venture-Capital-Geber)
Vorrang an Schulen mit hohen Quoten von Schulabgänger:innen ohne Abschluss:
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Schlüssiges Gesamtkonzept des Projektträgers zu den angebotenen Inhalten und zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“).
Das Konzept zur Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze wird bei der Antragsbewertung von der Fachstelle bewertet. Bei der Projektdurchführung ist auf ökologische Nachhaltigkeit zu achten.
Projektpersonal wird bei Festanstellung in Anlehnung an TV-L(S) Berlin bezahlt. Bei der Auswahl des Personals und Teilnehmer:innen ist auf Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu achten.
Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.