Bildungsbegleitung SEK I

Teilinstrument der Jugendberufsagentur
(Förderinstrument 6)

Dieses Förderinstrument hat das Ziel, Jugendliche an Schulen mit besonders hohen Quoten von Schulabgänger:innen ohne Schulabschluss ab Jahrgangsstufe 9 zu fördern - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.

Antragstellung beendet

Für das Förderinstrument 6 (Bildungsbegleitung SEK I) können keine Anträge mehr eingereicht werden.

"Bildungsbegleitung SEK I" auf einen Blick

  • Fehlbedarfsfinanzierung

  • Individuelle sozialpädagogische Unterstützung von Jugendlichen ab Jahrgangsstufe 9 in Kleingruppen in ihrer Berufsorientierung

  • Förderlaufzeit: 2 bis max. 4 Jahre

EU-Emblem Kofinanziert von der europäischen Union
Roter Schriftzug Berlin rechts daneben Berliner Bär in schwarz

"Bildungsbegleitung SEK I" im Detail

Wie geht's weiter?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln des Landes Berlin und des ESF+ finanzierten Projektes und bei der Durchführung der Förderung vor Ort an deutlich sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen.