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Bildungsbegleitung SEK I

Teilinstrument der Jugendberufsagentur
(Förderinstrument 6)

Dieses Förderinstrument hat das Ziel, Jugendliche an Schulen mit besonders hohen Quoten von Schulabgänger:innen ohne Schulabschluss ab Jahrgangsstufe 9 zu fördern.

Antragstellung beendet

Für das Förderinstrument 6 (Bildungsbegleitung SEK I) können keine Anträge mehr gestellt werden.

"Bildungsbegleitung SEK I" auf einen Blick

  • Fehlbedarfsfinanzierung

  • Individuelle sozialpädagogische Unterstützung von Jugendlichen ab Jahrgangsstufe 9 in Kleingruppen in ihrer Berufsorientierung

  • Förderlaufzeit: 2 bis max. 4 Jahre

"Bildungsbegleitung SEK I" im Detail

Wie geht's weiter?

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Antragsprozess

Die Antragsfrist ist beendet - es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr

  • Telefon: 030 / 2125-4040
  • Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.

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