Bildungsbegleitung SEK I
Teilinstrument der Jugendberufsagentur
(Förderinstrument 6)
Dieses Förderinstrument hat das Ziel, Jugendliche an Schulen mit besonders hohen Quoten von Schulabgänger:innen ohne Schulabschluss ab Jahrgangsstufe 9 zu fördern - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragstellung beendet
Für das Förderinstrument 6 (Bildungsbegleitung SEK I) können keine Anträge mehr eingereicht werden.
"Bildungsbegleitung SEK I" auf einen Blick
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Fehlbedarfsfinanzierung
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Individuelle sozialpädagogische Unterstützung von Jugendlichen ab Jahrgangsstufe 9 in Kleingruppen in ihrer Berufsorientierung
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Förderlaufzeit: 2 bis max. 4 Jahre
"Bildungsbegleitung SEK I" im Detail
Wer wird gefördert?
- Freie Träger:innen der Jugendhilfe
- Zertifizierte Bildungsdienstleister:innen (z.B. AZAV, ISO, TÜV, EQM)
- Ein Zusammenschluss mehrerer Begünstigter zu einem Konsortium ist möglich
Die Begünstigten dürfen kein materielles Eigeninteresse haben (z. B. Venture-Capital-Geber)
Was wird gefördert?
Vorrang an Schulen mit hohen Quoten von Schulabgänger:innen ohne Abschluss:
- Jugendliche ab 15 Jahren ab Jahrgangsstufe 9
- Die Jugendlichen sollen individuell und in Kleingruppen in ihrer Berufsorientierung sozialpädagogisch unterstützt werden
- gezielte Wahl eines betrieblichen Praktikums
- Fokussierung auf die Bedeutung schulischer Leistungen für den weiteren Lebensweg.
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
Zu welchen Konditionen?
- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
Wie verläuft die Antragstellung?
- Antragstellung nach Projektaufruf online über das IBB Kundenportal
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Prüfung des Antrages durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständingen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Schlüssiges Gesamtkonzept des Projektträgers zu den angebotenen Inhalten und zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“).
Das Konzept zur Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze wird bei der Antragsbewertung von der Fachstelle bewertet. Bei der Projektdurchführung ist auf ökologische Nachhaltigkeit zu achten.
Projektpersonal wird bei Festanstellung in Anlehnung an TV-L(S) Berlin bezahlt. Bei der Auswahl des Personals und Teilnehmer:innen ist auf Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu achten.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
Downloads
- Projektaufruf Förderinstrument 6 I 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen I Antragsfrist vom 13.03.2023 - 03.04.2023 (PDF)
- Auswahlkriterien | Förderinstrument 6 (PDF)
- Erklärung Führungszeugnis | Förderinstrument 6 (PDF)
- Übersicht der Erklärungen und Anlagen zu den Projekten (PDF)
- Projektauswahlkriterien (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln des Landes Berlin und des ESF+ finanzierten Projektes und bei der Durchführung der Förderung vor Ort an deutlich sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen.