Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
- Telefon: 030 / 2125-4040
- Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de
Teilinstrument der Jugendberufsagentur Berlin
(Förderinstrument 7)
Dieses Förderinstrument hat das Ziel, schwer erreichbare junge Menschen zu aktivieren und zu stabilisieren, die über die bestehenden Förderstrukturen und Regelsysteme nicht erreicht werden, indem Hilfestellungen für akute Problemlagen angeboten werden.
Unterstützung von jungen Menschen bis 25
Die Vorhaben werden aus Mitteln der beteiligten Jobcenter gem. § 16h SGB II kofinanziert
Die Vergabe der Mittel erfolgt über ein öffentliches Vergabeverfahren
Förderzeitraum: 2 bis max. 6 Jahre
Die Begünstigten dürfen kein materielles Eigeninteresse haben (z. B. Venture-Capital-Geber)
Projekte für schwer erreichbare junge Menschen, die diese aktivieren und stabilisieren sollen:
Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger:innen bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten.
Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.