Brücken bauen
Teilinstrument der Jugendberufsagentur Berlin
(Förderinstrument 7)
Dieses Förderinstrument hat das Ziel, schwer erreichbare junge Menschen zu aktivieren und zu stabilisieren, die über die bestehenden Förderstrukturen und Regelsysteme nicht erreicht werden, indem Hilfestellungen für akute Problemlagen angeboten werden - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragstellung beendet
Für das Förderinstrument 7 (Brücken bauen) können keine Anträge mehr eingereicht werden.
"Brücken bauen" auf einen Blick
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Unterstützung von jungen Menschen bis 25
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Die Vorhaben werden aus Mitteln der beteiligten Jobcenter gem. § 16h SGB II kofinanziert
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Die Vergabe der Mittel erfolgt über ein öffentliches Vergabeverfahren
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Förderzeitraum: 2 bis max. 6 Jahre
"Brücken bauen" im Detail
Wer wird gefördert?
- Freie Träger:innen der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
- Bildungsdienstleister:innen (zertifiziert, wenn möglich AZAV)
- Ein Zusammenschluss mehrerer Begünstigter zu einem Konsortium ist möglich
Die Begünstigten dürfen kein materielles Eigeninteresse haben (z. B. Venture-Capital-Geber)
Was wird gefördert?
Projekte für schwer erreichbare junge Menschen, die diese aktivieren und stabilisieren sollen:
- Die Ansprache der jungen Menschen erfolgt aufsuchend und niedrigschwellig.
- Die Projekte arbeiten rechtskreisübergreifend und kooperieren neben den Jobcentern mit bezirklichen Strukturen der Jugendhilfe, insb. im Rahmen der Jugendberufsagentur.
- Gemeinsam mit den jungen Menschen werden langfristige Perspektiven für den Übergang in Ausbildung und Beruf entwickelt, indem sie an Regelleistungen und weitere Angebote der Jugendberufsagentur herangeführt werden.
Wie wird gefördert?
- Verträge in Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahren
- Zwei Jahre Grundlaufzeit mit anschließenden Verlängerungsoptionen (max. vier Jahre)
Zu welchen Konditionen?
- Gemäß Zuschlag/ Vertrag (Kosten je TN-Platz/ Monat)
Wie verläuft die Antragstellung?
- Öffentliches Vergabeverfahren
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger:innen bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln des Landes Berlin und des ESF+ finanzierten Projektes und bei der Durchführung der Förderung vor Ort an deutlich sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen.