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Brücken bauen

Teilinstrument der Jugendberufsagentur Berlin
(Förderinstrument 7)

Dieses Förderinstrument hat das Ziel, schwer erreichbare junge Menschen zu aktivieren und zu stabilisieren, die über die bestehenden Förderstrukturen und Regelsysteme nicht erreicht werden, indem Hilfestellungen für akute Problemlagen angeboten werden.

Antragstellung beendet

Für das Förderinstrument 7 (Brücken bauen) können keine Anträge mehr eingereicht werden.

"Brücken bauen" auf einen Blick

  • Unterstützung von jungen Menschen bis 25

  • Die Vorhaben werden aus Mitteln der beteiligten Jobcenter gem. § 16h SGB II kofinanziert

  • Die Vergabe der Mittel erfolgt über ein öffentliches Vergabeverfahren

  • Förderzeitraum: 2 bis max. 6 Jahre

"Brücken bauen" im Detail

    • Freie Träger:innen der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
    • Bildungsdienstleister:innen (zertifiziert, wenn möglich AZAV)
    • Ein Zusammenschluss mehrerer Begünstigter zu einem Konsortium ist möglich

    Die Begünstigten dürfen kein materielles Eigeninteresse haben (z. B. Venture-Capital-Geber)

  • Projekte für schwer erreichbare junge Menschen, die diese aktivieren und stabilisieren sollen:

    • Die Ansprache der jungen Menschen erfolgt aufsuchend und niedrigschwellig.
    • Die Projekte arbeiten rechtskreisübergreifend und kooperieren neben den Jobcentern mit bezirklichen Strukturen der Jugendhilfe, insb. im Rahmen der Jugendberufsagentur.
    • Gemeinsam mit den jungen Menschen werden langfristige Perspektiven für den Übergang in Ausbildung und Beruf entwickelt, indem sie an Regelleistungen und weitere Angebote der Jugendberufsagentur herangeführt werden.
    • Verträge in Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahren
    • Zwei Jahre Grundlaufzeit mit anschließenden Verlängerungsoptionen (max. vier Jahre)
    • Gemäß Zuschlag/ Vertrag (Kosten je TN-Platz/ Monat)
    • Öffentliches Vergabeverfahren
  • Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger:innen bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten.

    Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung

    • die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen
    • Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
    • Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
    • Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte

Wie geht's weiter?

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Antragsprozess

Die Antragsfrist für dieses Förderinstrument ist beendet - es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr

  • Telefon: 030 / 2125-4040
  • Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.

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