Gründungsförderung an Hochschulen

(Förderinstrument 4)

Dieses Förderinstrument dient der Vergabe Fördermitteln zur Sensibilisierung für Existenzgründungen und Stimulierung des Unternehmergeistes an Hochschulen - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.

Antragsstellung beendet

Für das Förderinstrument 4 (Gründungsförderung an Hochschulen) können keine Anträge mehr eingereicht werden.

"Gründungsförderung an Hochschulen" auf einen Blick

  • Sensibilisierung für Existenzgründungen und Stärkung des Unternehmergeistes an Hochschulen

  • Unterstützung für Studierende, Hochschul-Mitarbeiter:innen, Absolvent:innen (Alumni)

  • Förderlaufzeit: 1 bis max. 3 Jahre

EU-Emblem Kofinanziert von der europäischen Union
Roter Schriftzug Berlin rechts daneben Berliner Bär in schwarz

"Gründungsförderung an Hochschulen" im Detail

Wie geht's weiter?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.