Gründungsförderung an Hochschulen
(Förderinstrument 4)
Dieses Förderinstrument dient der Vergabe Fördermitteln zur Sensibilisierung für Existenzgründungen und Stimulierung des Unternehmergeistes an Hochschulen - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragsstellung beendet
Für das Förderinstrument 4 (Gründungsförderung an Hochschulen) können keine Anträge mehr eingereicht werden.
"Gründungsförderung an Hochschulen" auf einen Blick
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Sensibilisierung für Existenzgründungen und Stärkung des Unternehmergeistes an Hochschulen
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Unterstützung für Studierende, Hochschul-Mitarbeiter:innen, Absolvent:innen (Alumni)
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Förderlaufzeit: 1 bis max. 3 Jahre
"Gründungsförderung an Hochschulen" im Detail
Wer wird gefördert?
- Staatliche Hochschulen gemäß § 1 BerlHG
Was wird gefördert?
- Studierende
- Hochschul-Mitarbeiter:innen
- Alumni (bis 5 Jahre nach Verlassen der Hochschule)
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung 40% ESF und 60% jeweils zu Hälfte durch das Land Berlin bzw. als Eigenanteil der Hochschule
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
Zu welchen Konditionen?
- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
Wie verläuft die Antragstellung?
- Die Antragstellung erfolgt online nach dem Projektaufruf über das IBB-Kundenportal
- Der Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Schlüssiges Gesamtkonzept des Projektträgers zu den im Rahmen der Stipendien angebotenen Inhalte und zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“)
Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichs-übergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ – leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- Die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch den Projektträger
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch den Projektträger einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
Downloads
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.