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Gründungsförderung an Hochschulen

(Förderinstrument 4)

Dieses Förderinstrument dient der Vergabe Fördermitteln zur Sensibilisierung für Existenzgründungen und Stimulierung des Unternehmergeistes an Hochschulen.

Antragsstellung beendet

Für das Förderinstrument 4 (Gründungsförderung an Hochschulen) können keine Anträge mehr eingereicht werden.

"Gründungsförderung an Hochschulen" auf einen Blick

  • Sensibilisierung für Existenzgründungen und Stärkung des Unternehmergeistes an Hochschulen

  • Unterstützung für Studierende, Hochschul-Mitarbeiter:innen, Absolvent:innen (Alumni)

  • Förderlaufzeit: 1 bis max. 3 Jahre

"Gründungsförderung an Hochschulen" im Detail

    • Staatliche Hochschulen gemäß § 1 BerlHG
    • Studierende
    • Hochschul-Mitarbeiter:innen
    • Alumni (bis 5 Jahre nach Verlassen der Hochschule)
    • Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung 40% ESF und 60% jeweils zu Hälfte durch das Land Berlin bzw. als Eigenanteil der Hochschule
    • Erstattung pauschalierter Personalausgaben
    • pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
    • vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
    • bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
    • Die Antragstellung erfolgt online nach dem Projektaufruf über das IBB-Kundenportal
    • Der Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
    • Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
    • Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung

    Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.

    Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.

  • Schlüssiges Gesamtkonzept des Projektträgers zu den im Rahmen der Stipendien angebotenen Inhalte und zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“)

    Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichs-übergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ – leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.

    Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung

    • Die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch den Projektträger
    • Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch den Projektträger einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
    • Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
    • Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte

Wie geht's weiter?

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Antragsprozess

Die Antragsfrist für dieses Förderinstrument ist beendet - es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr

  • Telefon: 030 / 2125-4040
  • Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.

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