Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)
Teilinstrument der Jugendberufsagentur -
intergrierte Berufsausbildungsvorbereitung
(Förderinstrument 5)
Dieses Förderinstrument hat das Ziel, insbesondere benachteiligte Jugendliche über 16 Jahren in den Klassen der Grundniveaustufe der Integrierten Berufsbildungsvorbereitung durch Bildungsbegleitung in der Verzahnung von betrieblichen und schulischen Lernorten zu unterstützen und somit die Anschlussorientierung in die Berufsausbildung zu erhöhen.
"Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung" auf einen Blick
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Fehlbedarfsfinanzierung
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Förderung von benachteiligten Jugendliche über 16 Jahre
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Verzahnung von betrieblichen (8 Wochen) und schulischen (32 Wochen) Lernorten
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Förderlaufzeit: 2 Jahre
"Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung" im Detail
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- Freie Träger:innen der Jugendhilfe
- Zertifizierte Bildungsdienstleister:innen, wenn möglich nach AZAV
- Ein Zusammenschluss mehrerer Begünstigter zu einem Konsortium ist möglich
Die Begünstigten dürfen kein materielles Eigeninteresse haben (z. B. Venture-Capital-Geber)
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Es wird angestrebt, Schülerinnen und Schüler in diesem Bildungsgang zu befähigen, unmittelbar in eine schulische oder berufliche Berufsausbildung oder in ein Beschäftigungsverhältnis einzutreten. Dabei werden vorrangig die notwendigen Kompetenzen für den Eintritt und die Planung des Übergangs in eine Ausbildung vermittelt.
Die geförderte Zielgruppe im Grundniveau des IBA-Bildungsgangs besteht insbesondere aus Jugendlichen mit:
- sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf,
- ohne vorherigen allgemeinbildenden Schulabschluss,
- ohne deutsche Herkunftssprache,
- sowie mit Fluchthintergrund,
- für weibliche Jugendliche atypischen Berufswünschen.
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- Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
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- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
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- Antragstellung nach Projektaufruf online über das IBB Kundenportal
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Prüfung des Antrages durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständingen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
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Schlüssiges Gesamtkonzept des Projektträgers zu den angebotenen Inhalten und zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“).
Das Konzept zur Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze wird bei der Antragsbewertung von der Fachstelle bewertet. Bei der Projektdurchführung ist auf ökologische Nachhaltigkeit zu achten.
Projektpersonal wird bei Festanstellung in Anlehnung an TV-L(S) Berlin bezahlt. Bei der Auswahl des Personals und Teilnehmer:innen ist auf Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu achten.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
- Vorlage von halbjährlichen Statusberichten
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- Projektaufruf Förderinstrument 5 I 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen I Antragsfrist vom 10.03.2023 - 03.04.2023
- Auswahlkriterien | Förderinstrument 5
- Projektauswahlkriterien
- Erklärung Führungszeugnis | Förderinstrument 5
- Übersicht der Erklärungen und Anlagen
- Erklärung zu Sozialversicherungsbeiträgen | Förderinstrument 5
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln des Landes Berlin und des ESF+ finanzierten Projektes und bei der Durchführung der Förderung vor Ort an deutlich sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen.