Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
- Telefon: 030 / 2125-4040
- Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de
Teilinstrument der Jugendberufsagentur -
intergrierte Berufsausbildungsvorbereitung
(Förderinstrument 5)
Dieses Förderinstrument hat das Ziel, insbesondere benachteiligte Jugendliche über 16 Jahren in den Klassen der Grundniveaustufe der Integrierten Berufsbildungsvorbereitung durch Bildungsbegleitung in der Verzahnung von betrieblichen und schulischen Lernorten zu unterstützen und somit die Anschlussorientierung in die Berufsausbildung zu erhöhen.
Fehlbedarfsfinanzierung
Förderung von benachteiligten Jugendliche über 16 Jahre
Verzahnung von betrieblichen (8 Wochen) und schulischen (32 Wochen) Lernorten
Förderlaufzeit: 2 Jahre
Die Begünstigten dürfen kein materielles Eigeninteresse haben (z. B. Venture-Capital-Geber)
Es wird angestrebt, Schülerinnen und Schüler in diesem Bildungsgang zu befähigen, unmittelbar in eine schulische oder berufliche Berufsausbildung oder in ein Beschäftigungsverhältnis einzutreten. Dabei werden vorrangig die notwendigen Kompetenzen für den Eintritt und die Planung des Übergangs in eine Ausbildung vermittelt.
Die geförderte Zielgruppe im Grundniveau des IBA-Bildungsgangs besteht insbesondere aus Jugendlichen mit:
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Schlüssiges Gesamtkonzept des Projektträgers zu den angebotenen Inhalten und zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“).
Das Konzept zur Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze wird bei der Antragsbewertung von der Fachstelle bewertet. Bei der Projektdurchführung ist auf ökologische Nachhaltigkeit zu achten.
Projektpersonal wird bei Festanstellung in Anlehnung an TV-L(S) Berlin bezahlt. Bei der Auswahl des Personals und Teilnehmer:innen ist auf Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu achten.
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Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.