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Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote

Orientierung und Qualifizierung von Frauen inkl. Gründung
(Förderinstrument 1)

Dieses Förderinstrument soll Informationen, Qualifizierungen und Trainings für Frauen mit Fokus auf Migrantinnen für den (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt, bereitstellen.

Informationsveranstaltung zum 2. Projektaufruf im Förderinstrument 1

Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung haben wir eine Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 18. Januar 2024 durchgeführt. Alle wichtigen Informationen und eine Zusammenfassung der Veranstaltung finden Sie hier auf dieser Seite im Bereich Downloads.

"Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote" auf einen Blick

  • Förderung abhängiger und selbständiger Beschäftigung

  • Fehlbedarfsfinanzierung

  • Beratung und Qualifizierung von Frauen

  • Förderzeitraum: 2 bis 3 Jahre

"Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote" im Detail

    • Träger:innen mit Erfahrung in der Umsetzung frauenspezifischer Projekte
    • Bildungs- und Beschäftigungsträger:innen
    • Träger:innen und Einrichtungen der Existenzgründungsberatung
  • Gefördert werden Kurse und Seminare, die

    • berufliche Informationen und Orientierung bieten
    • die zur Erlangung der Berufsbildungsreife führen
    • die zur beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung führen
    • die zu (Erst-)Beratungen und Coachings für gründungsinteressierte Frauen führen
    • die zur Professionalisierung bildender Künstlerinnen führen
    • Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
    • Erstattung pauschalierter Personalausgaben
    • pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgabe
    • vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
    • bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
    • Antragstellung nach Projektaufruf online über das IBB Kundenportal
    • Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
    • bei Zusammenschluss mehrerer Partner ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
    • Prüfung des Antrages durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung

    Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.

    Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.

  • Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger:innen bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichs-übergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.

    Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung

    • die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen
    • Beachtung der Altersbeschränkung der Teilnehmer:innen
    • Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
    • Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
    • Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte

Wie geht's weiter?

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.

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