Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote
Orientierung und Qualifizierung von Frauen inkl. Gründung
(Förderinstrument 1)
Dieses Förderinstrument soll Informationen, Qualifizierungen und Trainings für Frauen mit Fokus auf Migrantinnen für den (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt, bereitstellen - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragstellung beendet
Für das Förderinstrument 1 (Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote) können keine Anträge mehr eingereicht werden.
"Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote" auf einen Blick
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Förderung abhängiger und selbständiger Beschäftigung
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Fehlbedarfsfinanzierung
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Beratung und Qualifizierung von Frauen
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Förderzeitraum: 2 bis 3 Jahre
"Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote" im Detail
Wer wird gefördert?
- Träger:innen mit Erfahrung in der Umsetzung frauenspezifischer Projekte
- Bildungs- und Beschäftigungsträger:innen
- Träger:innen und Einrichtungen der Existenzgründungsberatung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kurse und Seminare, die
- berufliche Informationen und Orientierung bieten
- die zur Erlangung der Berufsbildungsreife führen
- die zur beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung führen
- die zu (Erst-)Beratungen und Coachings für gründungsinteressierte Frauen führen
- die zur Professionalisierung bildender Künstlerinnen führen
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgabe
Zu welchen Konditionen?
- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
Wie verläuft die Antragstellung?
- Antragstellung nach Projektaufruf online über das IBB Kundenportal
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- bei Zusammenschluss mehrerer Partner ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Prüfung des Antrages durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger:innen bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichs-übergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen
- Beachtung der Altersbeschränkung der Teilnehmer:innen
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
Downloads
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 (PDF)
- Übersicht der Erklärungen und Anlagen zu den Projektaufrufen | in den ESF+-Förderinstrumenten 2021-2027 (PDF)
- 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen | Antragsfrist : 02.06.2022 - 13.07.2022 (PDF)
- Auswahlkriterien FI 1 (PDF)
- Projektauswahlkriterien (PDF)
- ESF+, Präsentation der Informationsveranstaltung vom 16.06.2022 zum 1. Projektaufruf im Förderinstrument 1 (PDF)
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.