Grundbildung gering literalisierter Erwachsener
Grundbildungsangebote für Erwachsene
(Förderinstrument 14)
Dieses Förderinstrument bietet Bildungsangebote, die sich an der Lebenswelt gering literalisierter, erwachsener Menschen orientieren, um ihre gesellschaftliche Teilhabe und soziale Inklusion zu fördern - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragsstellung beendet
Für das Förderinstrument 14 (Grundbildung gering literalisierter Erwachsener) können keine Anträge mehr gestellt werden.
"Grundbildungsangebote für Erwachsene"
auf einen Blick
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Bildungsangebote für deutschsprachige Erwachsene
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Schulungen für Schlüsselpersonen
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1 bis max. 3 Jahre Förderlaufzeit
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Das Förderinstrument unterteilt sich in 5 Förderschwerpunkte: A - Grundbildungsangebote, B - Lernhäuser an VHS, C - Elterngruppen für Alle, D - Aufsuchende politische (Grund-)Bildungsarbeit, E - Sensibilisierung für Multiplikatoren/innen
"Grundbildungsangebote für Erwachsene" im Detail
Wer wird gefördert?
- Freie Träger:innen
- Unternehmen
- Einrichtungen des Landes Berlin (z. B. Volkshochschulen)
Kooperationen von unterschiedlichen Einrichtungen/ Organisationen sind möglich.
Was wird gefördert?
Die Förderung untergliedert sich in die oben genannten Modulen:
- Die Grundbildung gering literalisierter deutschsprechender Erwachsener in den Bereichen: Familie/Elternarbeit/Elternbildung, Gesundheit, Finanzen und Haushalt, Arbeit, Digitalisierung, politische Partizipation und politische Grundbildung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit
- Begleitende Maßnahmen: Durchführung von Projekten zur Schulung von Schlüsselpersonen (z.B. richtiges Ansprechen bzw. bedarfsorientiertes Beraten von gering literalisierten Menschen)
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu 85%
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben (einschließlich Horonarkräfte)
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
Zu welchen Konditionen?
- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
Wie verläuft die Antragstellung?
- Antragstellung nach Projektaufruf online über das IBB Kundenportal
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Bei Weiterleitungen von Mitteln ist ein Entwurf des Weiterleitungsvertrages beizulegen
- Prüfung des Antrages durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständingen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger:innen bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichs-übergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen
- Beachtung der Altersbeschränkung der Teilnehmer:innen
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
Downloads
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 (PDF)
- Projektauswahlkriterien (PDF)
- 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen | Antragsfrist: 04.07.2022 - 17.07.2022 (PDF)
- Auswahlkriterien der Projekte für das Förderinstrument 14 / Förderschwerpunkt: Elterngruppen für Alle (PDF)
- Übersicht der Erklärungen und Anlagen zu den Projektaufrufen (PDF)
- Förderinstrument 14 | Projektaufruf 2 | 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen für die Förderschwerpunkte A und E | Antragsfrist 13.02.2023 - 10.03.2023 (PDF)
- Projektaufruf 2: Qualitätskriterien für AS-anerkannte Sensibilisierungsschulungen ESF+ (PDF)
- Projektaufruf 2: Anhang I der Förderrichtlinie ESF+ (PDF)
- Projektaufruf 2: Auswahlkriterien (PDF)
- Projektaufruf 2: Übersicht der Erklärungen und Anlagen zu den Projektaufrufen inden ESF+-Förderinstrumenten 2021-2027 (PDF)
- Präsentation Kundenveranstaltung FI-14 (PDF)
- Förderinstrument 14 | Förderschwerpunkt D | 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen | Antragsfrist 13.03.2023 - 07.04.2023 (PDF)
- Förderinstrument 14 | Förderschwerpunkt D | Auswahlkriterien (PDF)
- Förderinstrument 14 | Förderschwerpunkt D | Anhang I der Förderrichtlinie ESF+ (PDF)
- Förderinstrument 14 | Förderschwerpunkt D | Übersicht der Erklärungen und Anlagen (PDF)
- ESF+, Präsentation der Informationsveranstaltung vom 21.03.2023 Förderinstrument 14 Schwerpunkt D (PDF)
- Förderinstrument 14 | Förderschwerpunkt B | 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen | Antragsfrist 27.03.2023 - 19.05.2023 (PDF)
- Förderinstrument 14 | Förderschwerpunkt B | Auswahlkriterien (PDF)
- Förderinstrument 14 | Förderschwerpunkt B | Anhang I der ESF+-Förderrichtlinie (PDF)
- Förderinstrument 14 | Förderschwerpunkt B | Übersicht der Erklärungen und Anlagen (PDF)
- ESF+, Präsentation der Informationsveranstaltung vom 28.03.2023 Förderinstrument 14 Schwerpunkt B (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln des Landes Berlin und des ESF+ finanzierten Projektes und bei der Durchführung der Förderung vor Ort an deutlich sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen.