Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
Teilinstrument der Jugendberufsagentur
(Förderinstrument 9)
Dieses Förderinstrument dient zur Durchführung von Maßnahmen zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen junger Menschen und alternativer Qualifizierungswege für die, die bereits die Ausbildung abgebrochen haben. Darüberhinaus bietet es Beratungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten von Ausbilder:innen - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragsstellung beendet
Für das Förderinstrument 9 (Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen) können keine Anträge mehr gestellt werden.
"Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen" auf einen Blick
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Beratung und praktische Unterstützung junger Menschen in Ausbildung
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Beratung und Qualifizierung nach AEVO zertifizierter Ausbilder:innen
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Förderzeitraum: 3-4 Jahre bzw. 32h Qualifizierung im Förderjahr
"Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen" im Detail
Wer wird gefördert?
- Bildungseinrichtungen, die nach einem anerkannten QM-System zertifiziert sind.
- Begünstigte dürfen kein materielles Eigeninteresse haben.
- Träger:innen der öffentlichen Jugendhilfe, die Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen.
- Kooperationen von unterschiedlichen Einrichtungen/Organisationen sind möglich.
Was wird gefördert?
Beratung und praktische Unterstützung junger Menschen:
- Teilnehmer: innen im Alter von 15-25 Jahren, die sich in Ausbildung befinden und bei denen ein Ausbildungsabbruch droht bzw. bereits erfolgt ist
- Maßnahmen zu Stabilisierung des bestehenden bzw. Begründung eines neuen Ausbildungsverhältnisses
- Förderzeitraum: 3-4 Jahre
Beratung und Qualifizierung von Ausbilder:innen:
- konkrete Hilfestellungen für Präventionen zur Vermeidung von Vertragsauflösungen oder Konflikten während der Ausbildung durch gezielte Qualifizierungsangebote
- Förderzeitraum: 32h Qualifizierung im Förderjahr
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
Zu welchen Konditionen?
- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
Wie verläuft die Antragstellung?
- Die Antragstellung erfolgt online nach dem Projektaufruf über das IBB-Kundenportal
- Der Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich. Mit dem Projekt darf erst nach Erhalt des positiven Bescheids begonnen werden.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Zusammen mit dem Antrag ist ein schlüssiges Gesamtkonzept für die im Rahmen des Projekts/Maßnahme angebotenen Inhalte zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“) einzureichen.
Mit dem jeweiligen Projektaufruf werden ggf. weitere vorzulegende Nachweise bzw. Unterlagen definiert.
Bei der Antragsstellung sind zur Beurteilung der Förderwürdigkeit als Qualitätskriterien die Berücksichtigung des Leitprinzips „Gute Arbeit“ und der bereichsübergreifenden Grundsätze (siehe hierzu Punkt 2 im allgemeinen Teil der Richtlinie) nachzuweisen. Die einzuhaltenden Kriterien und ggf. deren Gewichtung sind aus der Bewertungsmatrix ersichtlich.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen (Beachtung der Altersbeschränkung)
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch den Projektträger einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
Es ist im Antrag dazulegen, wie
- sich das Verhältnis der Geschlechter unter den in Aussicht genommenen Teilnehmenden begründet und wie ggf. einer Nichtinanspruchnahme der Angebote durch eines der Geschlechter aktiv gegengesteuert wird
- die Möglichkeit der Teilnahme von interessierten Menschen mit Behinderung sichergestellt werden kann
- Antragsstellende mit mehr als 10 Beschäftigten müssen als Förderbedingung die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 Abs. 1 AGG nachweisen, erklären und ggf. nachweisen, dass sie ihren Beschäftigten den Berliner Mindestlohn zahlen
Downloads
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 (PDF)
- Projektauswahlkriterien (PDF)
- Übersicht der Erklärungen und Anlagen zu den Projektaufrufen (PDF)
- Projektaufruf Förderinstrument 9 | 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen | Antragsfrist vom 15.09.2022 - 07.10.2022 (PDF)
- Erklärung zu Führungszeugnissen von Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe (FI 9) (PDF)
- Erklärung zu Sozialversicherungsbeiträgen (FI 9) (PDF)
- Auswahlkriterien FI 9 (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.