Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
- Telefon: 030 / 2125-4040
- Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de
(Förderinstrument 12)
Dieses Förderinstrument fördert Jugendfreiwilligendienste: Einjährige Bildungsangebote im Bereich der Jugendverbandsarbeit („Freiwilliges Soziales Jahr“ – FSJ), der Ökologie („Freiwilliges Ökologisches Jahr“ – FÖJ) sowie der Kultur („FSJ Kultur“) als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements.
Fehlbedarfsfinanzierung
Gefördert werden die administrative und organisatorische Abwicklung der Jugendfreiwilligendienste
Pädagogische Begleitung der Freiwilligen und die Durchführung der erforderlichen Bildungsseminare durch im Land Berlin ansässige Träger:innen
1 bis max. 3 Jahre Förderlaufzeit
Als Träger:in können gemäß § 10 Abs. 2 des JFDG solche Einrichtungen zugelassen werden, die für eine den Bestimmungen der §§ 2, 4 und 5 JFDG entsprechende Durchführung Gewähr bieten.
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger:innen bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichs-übergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.
Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.