JÖK – Jugend-Ökologisch-Kultur
(Förderinstrument 12)
Dieses Förderinstrument fördert Jugendfreiwilligendienste: Einjährige Bildungsangebote im Bereich der Jugendverbandsarbeit („Freiwilliges Soziales Jahr“ – FSJ), der Ökologie („Freiwilliges Ökologisches Jahr“ – FÖJ) sowie der Kultur („FSJ Kultur“) als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragsstellung beendet
Für das Förderinstrument 12 (JÖK - Jugend-Ökologisch-Kultur) Modul: Freiwilliges Soziales Jahr in der Jugendverbandsarbeit können keine Anträge mehr gestellt werden.
"JÖK – Jugend-Ökologisch-Kultur" auf einen Blick
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Fehlbedarfsfinanzierung
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Gefördert werden die administrative und organisatorische Abwicklung der Jugendfreiwilligendienste
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Pädagogische Begleitung der Freiwilligen und die Durchführung der erforderlichen Bildungsseminare durch im Land Berlin ansässige Träger:innen
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1 bis max. 3 Jahre Förderlaufzeit
"JÖK – Jugend-Ökologisch-Kultur" im Detail
Wer wird gefördert?
- Träger:in gem. §10 Abs. 1 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)
Als Träger:in können gemäß § 10 Abs. 2 des JFDG solche Einrichtungen zugelassen werden, die für eine den Bestimmungen der §§ 2, 4 und 5 JFDG entsprechende Durchführung Gewähr bieten.
Was wird gefördert?
- Jugendfreiwilligendienste werden in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Sie beginnen am 1. September eines Jahres und enden am 31. August des Folgejahres. Die Mindestteilnahmedauer bei demselben Träger beträgt sechs Monate.
- Gefördert werden die administrative und organisatorische Abwicklung der Jugendfreiwilligendienste sowie die pädagogische Begleitung der Freiwilligen und die Durchführung von erforderlichen Bildungsseminaren der Träger.
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
Zu welchen Konditionen?
- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
- im FÖJ bemisst sich die Förderung anhand einer trägerspezifischen Pauschale nach Maßgabe der zuständigen Fachstelle
Wie verläuft die Antragstellung?
- Antragstellung nach Projektaufruf online über das IBB Kundenportal
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Prüfung des Antrages durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständingen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger:innen bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichs-übergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
Downloads
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 (PDF)
- Projektauswahlkriterien (PDF)
- Projektaufruf Förderinstrument 12 | 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen | Antragsfrist vom 01.03.2023 - 15.03.2023 (PDF)
- Übersicht der Erklärungen und Anlagen | Förderinstrument 12 (PDF)
- Erklärung Führungszeugnis | Förderinstrument 12 (PDF)
- Übersicht der Formblätter für die Beantragung von Zuwendungen | Förderinstrument 12 (XLSX)
- Auswahlkriterien | Förderinstrument 12 (PDF)
- Förderinstrument 12 | Modul FSJ Kultur | 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen | Antragsfrist 19.04.2023 - 03.05.2023 (PDF)
- Förderinstrument 12 | Modul FSJ Kultur | Auswahlkriterien (PDF)
- Förderinstrument 12 | Modul FSJ Kultur | Übersicht der Erklärungen und Anlagen (PDF)
- Förderinstrument 12 | Modul FSJ Kultur | Erklärung zu Führungszeugnissen (PDF)
- Förderinstrument 12 | Modul: Freiwilliges Soziales Jahr in der Jugendverbandsarbeit | 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen | Antragsfrist 24.05.2023 - 07.06.2023 (PDF)
- Förderinstrument 12 | Modul: Freiwilliges Soziales Jahr in der Jugendverbandsarbeit | Übersicht der Erklärungen und Anlagen (PDF)
- Förderinstrument 12 | Modul: Freiwilliges Soziales Jahr in der Jugendverbandsarbeit | Auswahlkriterien (PDF)
- Förderinstrument 12 | Modul: Freiwilliges Soziales Jahr in der Jugendverbandsarbeit | Erklärung zu Führungszeugnissen (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln des Landes Berlin und des ESF+ finanzierten Projektes und bei der Durchführung der Förderung vor Ort an deutlich sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen.