Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
- Telefon: 030 / 2125-4040
- Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de
Qualifizierung in der Kulturwirtschaft
(Förderinstrument 2)
Dieses Förderinstrument soll die Kulturwirtschaft im Bereich des nicht-künstlerischen berufsrelevanten Wissens für Freiberufler:innen sowie Selbstständige fördern.
Alle Teilmärkte (außer den Bereichen: Architektur, Werbung, Software und Telekommunikation)
Nichtkünstlerische bzw. nichtfachliche berufsbezogene Kompetenzen (z.B. der Selbstvermarktung oder Markterweiterung)
Rechte z.B. Sozialversicherungsrecht, Immissionsschutzrecht
Förderlaufzeit: bis zu 24 Monate
Beratungs- und Qualifizierungsangebote im Bereich des nicht-künstlerischen berufsrelevanten Wissens für Freiberufler:innen und Selbständige (Urheber und Interpreten):
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Förderfähige Vorhaben müssen sich auf teilnehmende Personen beziehen, die
oder
Es gibt keine Höchstaltersgrenze.
Personen aus dem Teilmarkt Werbung können zur Zielgruppe gezählt werden, wenn sie ihren Kreativberuf auch in anderen Teilmärkten ausüben.
Nicht förderfähig sind Vorhaben, die
Es ist im Antrag dazulegen, wie
Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.