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Qualifizierung Kulturwirtschaft

Qualifizierung in der Kulturwirtschaft (Förderinstrument 2)

Dieses Förderinstrument soll die Kulturwirtschaft im Bereich des nicht-künstlerischen berufsrelevanten Wissens für Freiberufler:innen sowie Selbstständige fördern.

4. Projektaufruf des Förderinstruments 2 ist gestartet

Für das Förderinstrument 2 "Qualifizierung Kulturwirtschaft" können vom 03.08.2026, 12:00 Uhr bis: 15.09.2026, 12:00 Uhr Anträge gestellt werden.

Online-Informationsveranstaltung zum 4. Projektaufruf im FI 2

Die IBB und die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt bieten am 11.08.2026 eine Online-Informationsveranstaltung zu dem 2. Projektaufruf für das Förderinstrument 2 Qualifizierung Kulturwirtschaft (KuWiQIII) an.

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Nutzen Sie hierfür das Anmeldeformular auf der Veranstltungsseite.

"Qualifizierung Kulturwirtschaft" auf einen Blick

  • Alle Teilmärkte (außer den Bereichen: Architektur, Werbung, Software und Telekommunikation)

  • Nichtkünstlerische bzw. nichtfachliche berufsbezogene Kompetenzen (z.B. der Selbstvermarktung oder Markterweiterung)

  • Rechte z.B. Sozialversicherungsrecht, Immissionsschutzrecht

  • Förderlaufzeit: bis zu 24 Monate

"Qualifizierung Kulturwirtschaft" im Detail

Wie geht's weiter?

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Antragsprozess

Stellen Sie Ihren Antrag komplett online über das IBB Kundenportal.

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr

  • Telefon: 030 / 2125-4040
  • Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.

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