Qualifizierung Kulturwirtschaft

Qualifizierung in der Kulturwirtschaft
(Förderinstrument 2)

Dieses Förderinstrument soll die Kulturwirtschaft im Bereich des nicht-künstlerischen berufsrelevanten Wissens für Freiberufler:innen sowie Selbstständige fördern - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.

Antragstellung beendet

Für das Förderinstrument 2 (Qualifizierung in der Kulturwirtschaft) können keine Anträge mehr eingereicht werden.

"Qualifizierung Kulturwirtschaft" auf einen Blick

  • Alle Teilmärkte (außer den Bereichen: Architektur, Werbung, Software und Telekommunikation)

  • Nichtkünstlerische bzw. nichtfachliche berufsbezogene Kompetenzen (z.B. der Selbstvermarktung oder Markterweiterung)

  • Rechte z.B. Sozialversicherungsrecht, Immissionsschutzrecht

  • Förderlaufzeit: bis zu 3 Jahre

EU-Emblem Kofinanziert von der europäischen Union
Roter Schriftzug Berlin rechts daneben Berliner Bär in schwarz

"Qualifizierung Kulturwirtschaft" im Detail

Wie geht's weiter?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.