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Qualifizierung Kulturwirtschaft

Qualifizierung in der Kulturwirtschaft
(Förderinstrument 2)

Dieses Förderinstrument soll die Kulturwirtschaft im Bereich des nicht-künstlerischen berufsrelevanten Wissens für Freiberufler:innen sowie Selbstständige fördern.

Antragsfrist beendet

Für das Förderinstrument 2 (Qualifizierung in der Kulturwirtschaft) können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Alle relevanten Dokumente sowie die Zusammenfassung der Informationsveranstaltung vom 20.08.2024 zum 3. Projektaufruf finden Sie hier auf dieser Seite im Bereich Downloads.

"Qualifizierung Kulturwirtschaft" auf einen Blick

  • Alle Teilmärkte (außer den Bereichen: Architektur, Werbung, Software und Telekommunikation)

  • Nichtkünstlerische bzw. nichtfachliche berufsbezogene Kompetenzen (z.B. der Selbstvermarktung oder Markterweiterung)

  • Rechte z.B. Sozialversicherungsrecht, Immissionsschutzrecht

  • Förderlaufzeit: bis zu 24 Monate

"Qualifizierung Kulturwirtschaft" im Detail

    • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
    • rechtsfähige Personengesellschaften
    • staatliche und private Hochschulen
    • Volkshochschulen
    • freie Träger:innen
    • Berufsverbände und Netzwerke
  • Beratungs- und Qualifizierungsangebote im Bereich des nicht-künstlerischen berufsrelevanten Wissens für Freiberufler:innen und Selbständige (Urheber und Interpreten):

    • Nichtkünstlerische bzw. nichtfachliche berufsbezogene Kompetenzen zielen insbesondere auf Fragen der Selbstvermarktung, der Markterweiterung im Hinblick auf Produkte und Dienstleistungen, der Urheber- und Leistungsschutzrechte, der spezifischen IT-Kenntnisse, des Projektmanagements, der Einwerbung von Finanzierungsmitteln ab
    • der Rechte im Kontext des künstlerisch-kulturellen Wirkens (z. B. Immissionsschutzrecht; Sozialversicherungsrecht) und der Betriebswirtschaft ab
    • Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung (Förderquote gem. jeweiligem Projektaufruf)
    • Erstattung pauschalierter Personalausgaben
    • pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
    • vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
    • bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
    • max. 200 TEUR
    • Die Antragstellung erfolgt online nach dem Projektaufruf über das IBB-Kundenportal
    • Der Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
    • Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
    • Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung

    Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.

    Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.

  • Förderfähige Vorhaben müssen sich auf teilnehmende Personen beziehen, die

    • in Berlin wohnhaft sind
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben
    • keiner Schulbesuchspflicht mehr unterliegen
    • im Zielbereich professionell einen Kreativberuf ausüben

    oder

    • für eine professionelle Berufsausübung ausgebildet sind bzw. über entsprechende Kenntnisse und Praxis verfügen

    Es gibt keine Höchstaltersgrenze.

    Personen aus dem Teilmarkt Werbung können zur Zielgruppe gezählt werden, wenn sie ihren Kreativberuf auch in anderen Teilmärkten ausüben.

    Nicht förderfähig sind Vorhaben, die

    • ausschließlich oder überwiegend der Erstausbildung dienen oder die kreative bzw. künstlerische Kernkompetenzen vermitteln sollen
    • der Ausübung eines kreativen Berufes als Nebenbeschäftigung oder auf nichtprofessioneller Grundlage dienen und auch keine plausible Perspektive zu einer Hauptbeschäftigung eröffnen
    • nicht ausschließlich der Beratung und Qualifizierung der Zielgruppe der Förderung zu Gute kommen
    • in Bereichen wirken, in denen der Qualifizierungsbedarf als durch andere Angebote abgedeckt anzusehen ist

    Es ist im Antrag dazulegen, wie

    • sich das Verhältnis der Geschlechter unter den in Aussicht genommenen Teilnehmenden begründet und wie ggf. einer Nichtinanspruchnahme der Angebote durch eines der Geschlechter aktiv gegengesteuert wird
    • die Möglichkeit der Teilnahme von interessierten Menschen mit Behinderung sichergestellt werden kann
    • Antragsstellende mit mehr als 10 Beschäftigten müssen als Förderbedingung die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 Abs. 1 AGG nachweisen, erklären und ggf. nachweisen, dass sie ihren Beschäftigten den Berliner Mindestlohn zahlen

Wie geht's weiter?

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Antragsprozess

Stellen Sie Ihren Antrag komplett online über das IBB Kundenportal.

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr

  • Telefon: 030 / 2125-4040
  • Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.

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