Qualifizierung Kulturwirtschaft
Qualifizierung in der Kulturwirtschaft
(Förderinstrument 2)
Dieses Förderinstrument soll die Kulturwirtschaft im Bereich des nicht-künstlerischen berufsrelevanten Wissens für Freiberufler:innen sowie Selbstständige fördern - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragstellung beendet
Für das Förderinstrument 2 (Qualifizierung in der Kulturwirtschaft) können keine Anträge mehr eingereicht werden.
"Qualifizierung Kulturwirtschaft" auf einen Blick
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Alle Teilmärkte (außer den Bereichen: Architektur, Werbung, Software und Telekommunikation)
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Nichtkünstlerische bzw. nichtfachliche berufsbezogene Kompetenzen (z.B. der Selbstvermarktung oder Markterweiterung)
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Rechte z.B. Sozialversicherungsrecht, Immissionsschutzrecht
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Förderlaufzeit: bis zu 3 Jahre
"Qualifizierung Kulturwirtschaft" im Detail
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- rechtsfähige Personengesellschaften
- staatliche und private Hochschulen
- Volkshochschulen
- freie Träger:innen
- Berufsverbände und Netzwerke
Was wird gefördert?
Beratungs- und Qualifizierungsangebote im Bereich des nicht-künstlerischen berufsrelevanten Wissens für Freiberufler:innen und Selbständige (Urheber und Interpreten):
- Nichtkünstlerische bzw. nichtfachliche berufsbezogene Kompetenzen zielen insbesondere auf Fragen der Selbstvermarktung, der Markterweiterung im Hinblick auf Produkte und Dienstleistungen, der Urheber- und Leistungsschutzrechte, der spezifischen IT-Kenntnisse, des Projektmanagements, der Einwerbung von Finanzierungsmitteln ab
- der Rechte im Kontext des künstlerisch-kulturellen Wirkens (z. B. Immissionsschutzrecht; Sozialversicherungsrecht) und der Betriebswirtschaft ab
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung (Förderquote gem. jeweiligem Projektaufruf)
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
Zu welchen Konditionen?
- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
- max. 200 TEUR
- Förderzeitraum bis zu drei Jahre
Wie verläuft die Antragstellung?
- Die Antragstellung erfolgt online nach dem Projektaufruf über das IBB-Kundenportal
- Der Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Förderfähige Vorhaben müssen sich auf teilnehmende Personen beziehen, die
- in Berlin wohnhaft sind
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- keiner Schulbesuchspflicht mehr unterliegen
- im Zielbereich professionell einen Kreativberuf ausüben
oder
- für eine professionelle Berufsausübung ausgebildet sind bzw. über entsprechende Kenntnisse und Praxis verfügen
Es gibt keine Höchstaltersgrenze.
Personen aus dem Teilmarkt Werbung können zur Zielgruppe gezählt werden, wenn sie ihren Kreativberuf auch in anderen Teilmärkten ausüben.
Nicht förderfähig sind Vorhaben, die
- ausschließlich oder überwiegend der Erstausbildung dienen oder die kreative bzw. künstlerische Kernkompetenzen vermitteln sollen
- der Ausübung eines kreativen Berufes als Nebenbeschäftigung oder auf nichtprofessioneller Grundlage dienen und auch keine plausible Perspektive zu einer Hauptbeschäftigung eröffnen
- nicht ausschließlich der Beratung und Qualifizierung der Zielgruppe der Förderung zu Gute kommen
- in Bereichen wirken, in denen der Qualifizierungsbedarf als durch andere Angebote abgedeckt anzusehen ist
Es ist im Antrag dazulegen, wie
- sich das Verhältnis der Geschlechter unter den in Aussicht genommenen Teilnehmenden begründet und wie ggf. einer Nichtinanspruchnahme der Angebote durch eines der Geschlechter aktiv gegengesteuert wird
- die Möglichkeit der Teilnahme von interessierten Menschen mit Behinderung sichergestellt werden kann
- Antragsstellende mit mehr als 10 Beschäftigten müssen als Förderbedingung die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 Abs. 1 AGG nachweisen, erklären und ggf. nachweisen, dass sie ihren Beschäftigten den Berliner Mindestlohn zahlen
Downloads
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 (PDF)
- Projektauswahlkriterien (PDF)
- 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen | Antragsfrist: 25.07.2022 - 31.08.2022 (PDF)
- Muster-Antragsformular zum Projektaufruf des Förderinstruments 2: Qualifizierung Kulturwirtschaft (PDF)
- Auswahlkriterien Förderinstrument 2 (PDF)
- Übersicht der Erklärungen und Anlagen zu den Projektaufrufen (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.