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Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation
Lokal-Sozial-Innovativ (LSI) (Förderinstrument 13)
Dieses Förderinstrument dient zur Förderung der sozialen Integration von Armut, Ausgrenzung und Benachteiligung betroffener Menschen in den jeweiligen Bezirken.
1. Projektaufruf im LSI Projekttyp C- Modellprojekte gestartet
Für das Förderinstrument 13 Lokal-Sozial-Innovativ (LSI – Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation) Projekttyp C– LSI-Modellprojekte können vom 15.10.2024, 12:00 Uhr bis 30.09.2025, 12:00 Uhr Anträge gestellt werden.
Alle relevanten Unterlagen zu den Projektaufrufen finden Sie auf dieser Seite unter den Downloads.
"Lokal-Sozial-Innovativ" auf einen Blick
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Förderung von drei Projekttypen (Mikroprojekten, Entwicklungsprojekten, Modellprojekten)
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Erschließung der Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Bezirke
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Förderlaufzeit: je nach Projekttyp zwischen 6 Monaten bis zu 2 Jahren
"Lokal-Sozial-Innovativ" im Detail
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- juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
- Personengesellschaften (z.B. freie Träger:innen, Vereine, Verbände, Unternehmen, Sozialpartner:innen, Arbeitskreise)
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Im Rahmen des Förderinstrumentes LSI werden drei Projektarten gefördert:
- Mikroprojekte (A) sollen lokales Lösungspotential für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung aktivieren und Ideen aus verschiedensten Perspektiven generieren. Neue Beschäftigungschancen eröffnen, um den sozialen Zusammenhalt auf lokaler Ebene zu stärken. Diese Projektart sieht einen Teilnehmendenbezug vor. Die Förderhöhe pro Projekt beträgt bis zu 20.000 €. Förderlaufzeit: 12 Monate (jährliche Aufrufe)
- Bei Entwicklungsprojekten (B) handelt es sich um Kooperations- und Vernetzungsprojekte mit hohem Beratungsanteil zur Entwicklung und Nutzung lokaler, sozialinnovativer Lösungsansätze zur Armutsbekämpfung und sozialen Inklusion. Kooperationen sind dabei Schlüsselfaktor und Förderbedingung. Diese Projektart hat keinen klassischen Teilnehmendenbezug. Die konzipierten Maßnahmen können im Anschluss im Rahmen eines Modellprojektes erprobt werden. Die Förderhöhe pro Projekt beträgt bis zu 50.000 €. Förderlaufzeit: 6 Monate (Antragsstellung ist laufend möglich)
- Die Modellprojekte (C) sollen die in den Entwicklungsprojekten erarbeiteten innovativen, noch nicht erprobten Ideen in komplexen, realen Situationen mit Teilnehmenden umgesetzt werden. Die Projekte nehmen Bezug auf die spezifischen lokalen Herausforderungen, vor denen die Bezirke im Hinblick auf Armutsbekämpfung, Förderung von Beschäftigung und sozialer Teilhabe stehen. Diese sind in den Aktionsplänen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) festgehalten. Die zu entwickelnden Innovationen müssen unbedingt themenrelevante kommunale Kooperationspartner beteiligen, die davon profitieren können. Einsatz systematischer Methoden zur Entwicklung und Erprobung sozialer Innovationen ist Förderbedingung. Die Förderhöhe pro Projekt beträgt bis zu 300.000 €. Förderlaufzeit: 24 Monate (Antragsstellung ist laufend möglich) Die Vorschaltung eines Entwicklungsprojektes ist hier Fördervoraussetzung.
Zielgruppe und Teilnehmende in den Projekttypen A und C
Zielgruppe von LSI sind vor allem Personen, die aufgrund ihrer persönlichen und familiären Situation von Armut mit Mehrfachproblematik und sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Das Hauptaugenmerk wird insbesondere auf die Verbesserung der Situation von Arbeits- und Erwerbslosen, Geringqualifizierten, prekär Beschäftigten, Migrantinnen und Migranten, geflüchteten Menschen, Alleinerziehenden und Menschen in Haushalten mit mehreren Kindern gerichtet.Weitere Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem besonderen Teil zum Förderinstrument 13 der ESF+- Förderrichtlinie.
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- Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
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- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
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In der Projektart „Mikroprojekte“ gibt es ein zweistufiges Verfahren
1. Einreichung von Projektvorschlägen für die Durchführung von Mikroprojekten bei den BBWA und inhaltliche Beratung in den BBWA.
2. Formales Antragsverfahren online über das IBB Kundenportal gemäß Nr. 8.1. und 8.2. des Allgemeinen Teils der Förderrichtlinie bzw. wie nachfolgend geregelt:
- Prüfung der Förderfähigkeit der Projekte (Plausibilisierung und Vollständigkeit des Antrages) erfolgt durch die ZGS anhand einer Checkliste.
- Die BBWA nehmen anhand der - von der IBB technisch vorbefüllten - Bewertungsmatrix die Prüfung der Förderwürdigkeit vor. Im Ergebnis der Bewertung wird von den jeweils zuständigen BBWA-Gremien eine Entscheidung über die Auswahl der aus ihrer Sicht zu fördernden Projekte getroffen.
- Bei Erreichen der erforderlichen Punktzahl führt die IBB die kaufmännische finale Prüfung durch und bereitet in einem Antragsprüfvermerk die Entscheidungsvorlage vor.
- Die zuständige Fachstelle der Senatsverwaltung entscheidet aufgrund dieser Vorlage der IBB (projektbezogen) über die Förderung.
- Die IBB reicht den Zuwendungsbescheid aus.
Die Projektarten „Modellprojekte“ und „Entwicklungsprojekte“ umfassen die vorgeschaltete Stufe der Einreichung von Projektvorschlägen bei den BBWA nicht.
Grundsätzlich gilt:
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner ist mindestens ein Entwurf des Kooperationsvertrages erforderlich
- Prüfung des Antrages durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung grundsätzlich nicht möglich.
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Im Rahmen der Projektauswahl wird beurteilt und entsprechend bewertet, ob die jeweiligen Träger:innen bzw. vorgeschlagenen Projekte einen angemessenen Beitrag zu den bereichs-übergreifenden Grundsätzen – Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit sowie zum Leitprinzip „Gute Arbeit“ - leisten. Einzelheiten dazu befinden sich im jeweiligen Projektaufruf.
Die Bezirke selbst sind keine Antragstellenden, sind aber in den Entwicklungspartnerschaften (Projekttyp B) zwingend zu beteiligen.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
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Kontakt
Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
- Telefon: 030 / 2125-4040
- Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.