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Coronahilfen für Modelabels - beendet

Zinslose Darlehen für Modelabels in Berlin

Die IBB vergibt zinslose Darlehen an Berliner Modelabels, die bedingt durch die Coronakrise einen Einbruch ihrer Umsätze zu verzeichnen hatten und dadurch nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um die kommende Kollektion bzw. Teile derer vorzufinanzieren.

Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.

Aktuelle Informationen zu den Coronahilfen für Modelabels

Die Antragstellung für die Coronahilfen für Modelabels ist seit Freitag, 13.11.2020 nicht mehr möglich.

"Coronahilfen für Modelabels" auf einen Blick

  • zinsloses Darlehen

  • 20.000 EUR bis 80.000 EUR je Modelabel

  • ausschließlich digitale Anträge

"Coronahilfen für Modelabels" im Detail

  • Modelabels, die folgende Kriterien erfüllen:

    • kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU-Definition der EU
    • Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin
    • Tätigkeit in den Wirtschaftszweigen "Industrie-, Produkt- und Mode-Design" (Code 74101) oder "Herstellung von Schuhen" (Code 15200) (vgl. Branchencode-Tabelle WZ 2008 )
    • Gründungsdatum vor dem 01.01.2019
    • Entwicklung, Herstellung und Verkauf von mind. zwei Kollektionen pro Jahr
    • Teilnahme im offiziellen Programm von mind. zwei Fashion Weeks mit Modenschauen, Präsentationen, Messeauftritt und/oder Showrooms oder
    • Erhalt modebezogener Auszeichnungen/Preisen

    Wer wird nicht gefördert?

    • Unternehmen, die sich nicht in einer wirtschaftlichen Notlage befinden
    • Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise (31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren
    • Unternehmen, die nicht in den festgelegten Wirtschaftszweigen tätig sind
    • Unternehmen, die nach dem 31.12.2018 gegründet wurden
  • Die Darlehen werden zur Vorfinanzierung von (georderten bzw. noch zu produzierenden) Kollektionen/ Kollektionsteilen vergeben.

  • Zinsloses Darlehen in Höhe von 20.000 EUR bis zu 80.000 EUR je Modelabel

    • Darlehensmindestbetrag: 20.000 EUR
    • Darlehenshöchstbetrag: 80.000 EUR
    • Laufzeit: 2 Jahre
    • Verzinsung: 0,00% p.a.
    • endfällige Tilgung
  • Die Antragstellung ist vom 30.10.2020 (9:00 Uhr) bis 13.11.2020 (20:00 Uhr) ausschließlich online bei der IBB möglich.

    Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an die IBB – alles digital. Halten Sie hierzu bitte folgende Informationen bereit:

    • Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Berliner Anschrift, Website, Registernummer, Steuernummer und ggf. Umsatzsteuer-ID des Unternehmens
    • Anzahl der Beschäftigten (Angabe in Vollzeitäquivalent)
    • Branche des Unternehmens (Wirtschaftszweig)
    • Angaben zur gesetzlichen Vertreterin / zum gesetzlichen Vertreter / zu den gesetzlichen Vertretern/innen: gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer
    • Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Kleinbeihilfen im Rahmen anderer Corona-Soforthilfen oder Corona-Hilfsprogramme (Bundes- und Landesmittel), u.a. Überbrückungshilfe des Bundes (Bundeswirtschaftsministerium)
    • folgende Umsatzzahlen: Monatsumsätze März bis August 2019 und März bis August 2020
    • Erläuterung der Krisenursachen und Maßnahmen zur Überwindung der Krise

    Dokumente, die Sie für eine vollständige Antragstellung im Kundenportal hochladen müssen, finden Sie in den FAQs unter "Welche Dokumente müssen zusätzlich hochgeladen werden?".

    Bei Fragen zu den Coronahilfen für Modelabels nutzen Sie bitte ausschließlich das Kontaktformular - wenn Sie einen Rückruf wünschen, hinterlassen Sie uns bitte eine Telefonnummer.

    • Die vorangegangenen zwei Geschäftsjahre des Modelabels dürfen keinen Anlass zu Beanstandungen geben.
    • Es ist eine geschlossene Gesamtfinanzierung inklusive der Coronahilfen für Modelabels zum Ausgleich der Unterdeckung nachzuweisen.
    • Die Coronahilfen für Modelabels finden ihre Grundlage in der "Zweiten Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" vom 24.03.2020. Alle der Unternehmensgruppe im Zeitraum vom 19.03.2020 bis 31.12.2020 gewährten Beihilfen auf Grundlage dieser Beihilferegelung dürfen zusammen den zulässigen Höchstbetrag von 800.000 EUR nicht übersteigen.
    • Auf die Gewährung des Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.
    • Die Bestellung von Bürgschaften in Darlehenshöhe durch die wirtschaftlich Berechtigten bzw. Verfügungsberechtigten ist obligatorisch.

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