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FAQ zu den Coronahilfen für Modelabels

Fragen und Antworten rund um das Thema Coronahilfen für Modelabels

Vor der Antragstellung

  • Sie können den Antrag vom 30.10.2020 09:00 Uhr bis voraussichtlich 13.11.2020 20:00 Uhr bei der Investitionsbank Berlin stellen.

  • Antragsberechtigt sind Modelabels, die folgende Kriterien erfüllen:

    • kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU-Definition der EU
    • Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin
    • Tätigkeit in den Wirtschaftszweigen “Industrie-, Produkt- und Mode-Design” (Code 74101) oder “Herstellung von Schuhen” (Code 15200) (vgl. Branchencode-Tabelle WZ 2008)
    • Gründungsdatum vor dem 01.01.2019
    • Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von mind. 2 Kollektionen pro Jahr
    • Teilnahme im offiziellen Programm von mind. 2 Fashion Weeks mit Modenschauen, Präsentationen, Messeauftritt und/oder Showrooms oder
    • Erhalt von Auszeichnungen/Preisen

    Die Modelabels müssen durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein sowie einen coronabedingten Liquiditätsengpass durch Umsatzrückgang in Höhe von mind. 20% in den Monaten März bis August im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (März bis August 2019) vorweisen können.

  • Alle Rechtsformen sind antragsberechtigt.

  • Nicht antragsberechtigt sind:

    • Unternehmen, die sich nicht in einer wirtschaftlichen Notlage befinden
    • Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise (31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren
    • Unternehmen, die nicht in den festgelegten Wirtschaftszweigen tätig sind
    • Unternehmen, die nach dem 31.12.2018 gegründet wurden
    • Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Berliner Anschrift, Website, Registernummer, Steuernummer und ggf. Umsatzsteuer-ID des Unternehmens
    • Anzahl der Beschäftigten (Angabe in Vollzeitäquivalent)
    • Branche des Unternehmens (Wirtschaftszweig)
    • Angaben zur gesetzlichen Vertreterin / zu den gesetzlichen Vertretern: gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer
    • Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Kleinbeihilfen im Rahmen anderer Corona Soforthilfen oder Corona Hilfsprogramme (Bundes- und Landesmittel), u.a. Überbrückungshilfe des Bundes (Bundeswirtschaftsministerium)
    • folgende Umsatzzahlen: Monatsumsätze März bis August 2019 und März bis August 2020
    • Erläuterung der Krisenursachen und Maßnahmen zur Überwindung der Krise
  • Nachfolgende Unterlagen müssen im Rahmen der Antragstellung im Kundenportal hochgeladen werden:

    • Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung per 30.09.2020 inkl. Summen- und Saldenliste oder Einnahmen-Überschussrechnung
    • Unterschriftsprobenblatt
    • KMU-Selbsterklärung für nicht verflochtene / eigenständige Unternehmen oder KMU-Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen (einschließlich Organigramm zu den Besitz- und Beteiligungsverhältnissen)
    • Informationsblatt / Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) des Antragstellers und der wirtschaftlich Berechtigten
    • Liquiditätsplanung gemäß Vorlage vom 01.10.2020 bis 30.06.2021
    • Aktueller vollständiger Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Stiftungs- oder Vereinsregister
    • Gesellschaftsvertrag mit Gesellschafterliste
    • Nachweis über die Teilnahme im offiziellen Programm von mindestens zwei Fashion Weeks mit Modenschauen, Präsentationen, Messeauftritt und/oder Showrooms oder Nachweis erhaltener Auszeichnungen/Preise
    • Auszug aus dem Transparenzregister

    Die Investitionsbank Berlin behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

    Aufgrund des sehr kurzen Entscheidungsverfahrens halten Sie diese Unterlagen bitte zur Antragstellung bereit, sodass ein Upload möglichst schnell erfolgen kann.

    • Gültiger Personalausweis oder
    • Gültiger Pass (deutsch oder nicht deutsch)
    • Sofern Sie einen nicht mehr gültigen Personalausweis oder Pass haben, kann dieser in Kombination mit einer Meldebescheinigung als Nachweis dienen. Diese Meldebescheinigung darf jedoch nicht älter als 4 Wochen sein.
  • Nach der Schließung des Antragsfensters (13.11.2020 20:00 Uhr) werden alle Anträge bei der IBB geprüft. Aktuell planen wir die Auszahlung der bewilligten Anträge ab Dezember.

  • Mit der dem Antrag beizufügenden Liquiditätsplanung ist der Nachweis zu führen, dass vorhandene liquide Mittel (ggf. Ausnutzung von Kontokorrentlinien) für laufende Kosten und - soweit möglich - zur Teil-/Finanzierung der nächsten Kollektion verwendet werden.

  • Die Darlehen werden zur Vorfinanzierung von (georderten bzw. noch zu produzierenden) Kollektionen / Kollektionsteilen vergeben.

  • In der Regel stellt negatives Eigenkapital einen Ablehnungsgrund dar. Ausnahmen davon existieren, wenn z.B. in der Vergangenheit das negative Eigenkapital regelmäßig ausgeglichen wurde oder Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt existieren.

  • Nein. Das Unternehmen muss mindestens vor dem 01.01.2019 gegründet worden sein.

  • Ausschlaggebend für die Antragsberechtigung ist die Meldung bei einem Berliner Finanzamt sowie die Angabe einer Postadresse des Unternehmenssitzes in Berlin. Sind diese beiden Kriterien erfüllt, können Sie Ihren Antrag auf Coronahilfen für Modelabels bei der IBB stellen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Mittel beantragen wollen, dürfen Ausgaben in diesem Fall nur einmal gefördert werden. Daher sollten Sie die Beantragung von Mitteln aus mehreren Programmen genau prüfen, sodass es zu keinem Tatbestand der Doppelförderung kommt.

  • Ja, sofern die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind und ein durch die Corona-Pandemie ausgelöster Liquiditätsengpass besteht.

  • Als Sicherheit wird eine selbstschuldnerische Bürgschaft des/der wirtschaftlich Berechtigten bzw. des/der Verfügungsberechtigten benötigt.

  • Ja, Sie benötigen für jeden GbR Gesellschafter eine eigene Bürgschaft in voller Höhe der Darlehenssumme.

  • Nein, Sie benötigen keine Bürgschaft, da Sie durch den Abschluss des Darlehensvertrags persönlich haften.

  • Jedes juristisch selbstständige Unternehmen ist antragsberechtigt. Bei verbundenen Unternehmen ist das Gesamtunternehmen zu betrachten, das nur einen Antrag stellen darf. Es gelten hier die KMU-Kriterien der EU für verbundene und Partnerunternehmen.

  • Nein. Da Sie den Antrag jeweils nur für ein Unternehmen stellen, müssen Sie entsprechend mehrere Anträge stellen. Finden jedoch mehrere Gewerbe in denselben Räumen, an denselben Geräten etc. statt, können hierfür die Kosten nicht mehrfach in verschiedenen Anträgen angesetzt werden. Diese Kosten können nur in einem Antrag in die Liquiditätsplanung eingerechnet werden.

Während der Antragstellung

    • Maßnahmen der Kostensenkung
    • Zusätzliche Marketingmaßnahmen zur Pflege bestehender Kundenbeziehungen bzw. zur Gewinnung neuer Kunden
    • Ausbau der Onlinepräsenz/ Verstärkung der B2C-Aktivitäten zur Ausweitung des Kundenstamms
    • Nutzen anderer Soforthilfemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie (u.a. Beantragung von Stundung der Steuerzahlungen oder Kurzarbeit)
  • Die Teilnahme im offiziellen Programm einer Fashion Week kann folgendermaßen nachgewiesen werden:

    • Nennung in einer Pressemitteilung des Veranstalters des Fashion Week Formats oder der Berichterstattung relevanter Mode-/ Lifestylemagazine
    • Nennung in einem offiziellen Programm einer Fashion Week

    Bitte stellen Sie uns den entsprechenden Nachweis als digitales Foto oder alternativ als Link zur relevanten Website zur Verfügung.

  • Der Erhalt modebezogener Auszeichnungen bzw. Preise kann folgendermaßen nachgewiesen werden:

    • entsprechendes Schreiben oder eine Urkunde des Auszeichnungs-/ Preisgebers
    • Erwähnung der Auszeichnung bzw. des Preises in der Berichterstattung relevanter Mode-/ Lifestylemagazine

    Bitte stellen Sie uns den entsprechenden Nachweis als digitales Foto oder alternativ als Link zur relevanten Website zur Verfügung.

  • Sollte sich für Ihr Modelabel ein Finanzierungsbedarf von über 80.000 EUR (maximale Darlehenshöhe der Coronahilfen für Modelabels) aus der Liquiditätsplanung ergeben, müssen Sie nachweisen, dass die sich daraus ergebende Finanzierungslücke durch eine weitere Finanzierung abgedeckt wird.

  • Beschäftigte (sozialversicherungspflichtige Angestellte) in Vollzeitäquivalent (VZÄ) werden wie folgt berechnet:
    Es gilt die Wochenarbeitszeit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.

    Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 EUR-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

    • Mitarbeiter/innen bis 20 Stunden = Faktor 0,5
    • Mitarbeiter/innen bis 30 Stunden = Faktor 0,75
    • Mitarbeiter/innen über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
    • Mitarbeiter/innen auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

    Maßgeblich für die Berechnung ist der Stichtag 31.12.2019.

  • Ja, Beschäftigte in Elternzeit zählen, sofern sie während der Elternzeit einen laufenden Arbeitsvertrag mit der Organisation haben.

  • Nein. Sie zählen nur dann zu den Beschäftigten, wenn sie ebenfalls als Geschäftsführung der Organisation tätig sind.

  • Ja, sie zählt dazu – unabhängig davon, ob sie gleichzeitig Gesellschafter sind.

  • Ein Unternehmen ist in Schwierigkeiten, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zum 31.12.2019 erfüllt war:

    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung/Kapitalgesellschaften: Verlust von mehr als der Hälfte des Stammkapitals
    • Personengesellschaften: Verlust von mehr als der Hälfte der Eigenmittel
    • Großunternehmen: Buchwertbasierter Verschuldungsgrad beträgt mehr als 7,5 und Zinsdeckungsverhältnis liegt unter 1,0
    • Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder es liegen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) vor
    • Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe oder Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und diese noch nicht zurückgezahlt wurde bzw. unterliegt noch immer einem Umstrukturierungsplan

    Detailliertere Informationen zu den Prüfkriterien für Unternehmen in Schwierigkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der KfW.

    zum Merkblatt der KfW
  • Aus Ihrer Liquiditätsplanung für die kommenden 9 Monate ergibt sich Ihr konkreter Liquiditätsbedarf für das Darlehen. Bitte berücksichtigen Sie dabei erhaltene oder beantragte Zuschüsse sowie ggf. weitere Soforthilfemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie (Kurzarbeitergeld, Steuerstundung etc.).

  • Wenn Sie die Liquiditätsplanung für die "Coronahilfen für Modelabels" heruntergeladen haben, tragen Sie bitte zuerst den Namen Ihres Modelabels ein. Dann geben Sie die Höhe sowie die Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie an. Anschließend ermitteln Sie den Anfangsbestand Ihrer Liquidität. Nehmen Sie hierzu den aktuellen Bank- sowie Kassenbestand am Tag der Antragstellung. Dieser angegebene Wert muss ggf. anhand von entsprechenden Unterlagen belegt werden (z.B. Kontoauszüge o.ä.).

    Anschließend geben Sie bitte Ihre Einnahmen und Ausgaben in die Planung ein, so wie diese anfallen bzw. wie sie für die kommenden 9 Monate geplant sind. Planen Sie hierbei bitte möglichst realistisch. Denken Sie bitte daran, dass im Rahmen der Prüfung der Liquiditätsplanung ggf. die Unterlagen zum Nachweis bereitgestellt werden müssen.

    Entnehmen Sie aus der Liquiditätsplanung die für die Antragstellung relevante Höhe des zu beantragenden Darlehens. Diese finden Sie im oberen Teil des Dokuments. Sie berechnet sich automatisch, wenn Sie alles ausgefüllt haben.

  • Betriebskosten und erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand wie z.B.

    • Personalkosten
    • Material-/Warenkosten
    • Kredittilgung
    • Zinsen
    • sonstige betriebliche Aufwendungen
  • In die Liquiditätsplanung können Einnahmen und Ausgaben einbezogen werden, die zwischen dem 01.10.2020 und dem 30.06.2021 entstehen.

  • Verbindlichkeiten, die seit dem 01.10.2020 entstanden sind, können in der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.

  • Steuerzahlungen werden in der Planung nicht berücksichtigt. Lediglich für große Sonderzahlungen kann es Ausnahmen geben.

  • Eine Definition von wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Personen finden Sie in unserem Merkblatt .

  • Nein, es muss ein deutsches Konto und die bei Ihrem Finanzamt angegebene IBAN sein.

  • Die Steuer-ID ist die persönliche Steuer-Identifikationsnummer, die jede Person vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen bekommt. Diese finden Sie auf der Einkommenssteuererklärung der letzten Jahre. Verwechseln Sie Ihre persönliche Steuer-ID (11 Stellen) bitte nicht mit der Steuernummer (10 Stellen) des Unternehmens.

  • Nein, es muss eine deutsche Steuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern angegeben werden.

  • Sie können sich im Antragszeitraum jederzeit in die Warteschlange einreihen. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und lassen Sie sich erinnern, wenn Ihre Nummer an der Reihe ist.

  • Es gibt keine Möglichkeit, mehrere Anträge in einem Antragsformular zu stellen. Bitte stellen Sie einen Antrag pro Mandanten. Leider müssen Sie sich für jeden Antrag in die Warteschlange stellen.

  • Die Coronahilfen für Modelabels fallen grundsätzlich unter die Zweite Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020. Durch die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfe und anderen Soforthilfen des Bundes und der Länder darf der beihilferechtlich nach der Kleinbeihilfenregelung 2020 zulässige Höchstbetrag, ggf. kumuliert mit dem Höchstbetrag für Beihilfen nach der De-Minimis-Verordnung, nicht überschritten werden:

    • Nach der Kleinbeihilfenregelung können grundsätzlich Beihilfen bis 800.000 EUR pro Unternehmen vergeben werden, wobei der KfW-Schnellkredit sowie andere Förderungen auf der Grundlage der (Zweiten Geänderten) Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 voll angerechnet werden.
    • Nach der allgemeinen De-Minimis-Verordnung dürfen einem einzigen Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren grundsätzlich bis zu 200.000 EUR gewährt werden. Solange die Regeln der Verordnung eingehalten sind (v.a. es handelt sich nicht um dieselben beihilfefähigen Kosten), ist eine Kumulierung von De-Minimis-Beihilfen mit Kleinbeihilfen bis 1 Mio. EUR zulässig.

Nach der Antragstellung

  • Nein, nach jetzigem Stand wird die Antragstellung lediglich im Zeitraum vom 30.10.2020 09:00 Uhr bis 13.11.2020 20:00 Uhr möglich sein.

  • Wenn Sie weitere Fördermaßnahmen nutzen möchten, um Ihr finanzielles Risiko abzufedern, können Sie dies tun. Wichtig ist dabei nur, dass einzelne Kostenpositionen nicht doppelt gefördert werden. Daher sollten Sie im Rahmen der Beantragung anderer Programme sicherstellen, dass es zu keinem Tatbestand der Doppelförderung kommt.

    Bitte geben Sie im Antrag und in der Liquiditätsplanung an, ob Sie Kleinbeihilfen beantragt bzw. erhalten haben.

  • Aktuell plant die IBB, die Auszahlung der bewilligten Anträge ab Dezember 2020 durchzuführen.

  • Wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Darin schildern Sie bitte den Korrekturbedarf.

  • Senden Sie uns dazu bitte eine Nachricht über das Kontaktformular.