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Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin an über 400.000 Antragsstellende ausgezahlt. Da die Investitionsbank auf Grund § 13 Mitteilungsverordnung (MV) i.V.m. § 93 c Absatz 1 der Abgabenordnung dazu verpflichtet ist, die Finanzbehörden über die bewilligten Corona-Hilfen zu informieren, teilen wir den Antragsstellenden gemäß der DSGVO seit dem 24.01.2022 per E-Mail schrittweise mit, dass die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde vorgenommen wird.

Was müssen Sie tun?

Bitte laden Sie das Dokument, welches wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung gestellt haben, herunter. Sofern der Abruf nicht auf elektronischem Wege erfolgt, sind wir dazu verpflichtet, Ihnen die Daten per Post zuzuschicken. Aus Nachhaltigsgründen möchten wir Sie bitten, dieses zu vermeiden und das Dokument digital herunterzuladen.

  • Bitte verwenden Sie als Zugangsdaten Ihre Antragsnummer sowie Ihre Steuernummer/ Steuer-ID.

Hinweis: Ihre Antragsnummer ist in dieser Benachrichtigung aus Datenschutzgründen anonymisiert worden. Die vollständige Antragsnummer ist aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen (z.B. Antrag, Bescheid) zu entnehmen. Sollten im Sie im Folgejahr eine (teilweise) Rückzahlung geleistet haben, wird diese in der Finanzamts Datenmeldung des Folgejahres berücksichtigt. Eine direkte Verrechnung erfolgt ausschließlich bei getätigter Rückzahlung im selben Meldejahr.

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