Soforthilfe Gewerbemieten - beendet

Zuschussprogramm für den Berliner Mittelstand

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen des Berliner Mittelstandes mit über 10 und bis zu 249 Beschäftigten können Zuschüsse in Höhe von 50% ihrer gewerblichen Mieten bzw. Pachten für die Monate April und Mai 2020 beantragen.

Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.

Aktuelle Informationen zur Soforthilfe Gewerbemieten

Die Antragstellung für die Soforthilfe Gewerbemieten ist seit Freitag, 16.10.2020, nicht mehr möglich.

„Soforthilfe Gewerbemieten“ auf einen Blick

  • Zuschuss zu Gewerbemieten für Unternehmen des Berliner Mittelstands

  • bis zu 10.000 EUR pro Objekt bzw. bis zu 30.000 EUR bei mehreren Objekten

  • Voraussetzung: Umsatzrückgang von mindestens 60%


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„Soforthilfe Gewerbemieten“ im Detail

Wie geht es weiter?

Video zu "Soforthilfe Gewerbemieten"


Standbild zum Video Townhall Call zu Soforthilfe Gewerbemieten und Berlin Mezzanine

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"Aktuelle Stunde" vom 18.08.2020

Aufzeichnung des Townhall Calls der IHK und Berlin Partner mit allen Informationen zu "Soforthilfe Gewerbemieten" bis Minute 25 und "Berlin Mezzanine" bis Minute 41. Danach folgen die Fragen aus dem Chat.

FAQ zum Thema Soforthilfe Gewerbemieten