Soforthilfe Corona - beendet

Corona Zuschuss – Zuschussprogramm des Bundes für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kleinstunternehmen mit maximal 10 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige können schnell und mit geringem bürokratischen Aufwand Zuschüsse zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage beantragen.

Aktuelle Informationen zur Stichprobenerhebung des Landes Berlin

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Land Berlin im Mai und Juni 2022 eine Stichprobenerhebung zur Auswertung der Corona Soforthilfe II / Soforthilfe Corona durchführt.

Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.

"Soforthilfe Corona" auf einen Blick

  • Zuschüsse bis zu 9.000 EUR bzw. 15.000 EUR

  • für Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit max. 5 bzw. 10 Beschäftigten

  • ausschließlich digitale Anträge


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"Soforthilfe Corona" im Detail

Wie geht es weiter?

FAQ zum Thema Soforthilfe Corona