Soforthilfe IV 2.0 - beendet

Zuschussprogramm des Landes für Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten können Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden.

Verwendungsnachweisprüfung der Soforthilfe IV

Wir führen für das die Corona Soforthilfe IV eine nachgelagerte Prüfung der Mittelverwendung durch. Sie werden von uns per E-Mail aufgefordert, Unterlagen dazu einzureichen.

Das betrifft alle Kultur- und Medienunternehmen, die im Förderzeitraum Unterstützung aus dem Coronaprogramm "Soforthilfe IV 1.0 – 8.0" erhalten haben.

"Soforthilfe IV 2.0" auf einen Blick

  • Zuschüsse bis zu 25.000 EUR (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 500.000 EUR)

  • für Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten

  • ausschließlich digitale Anträge


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"Soforthilfe IV 2.0" im Detail

Wie geht es weiter?

FAQ zum Thema Soforthilfe IV 2.0