Überbrückungshilfe III Plus - beendet
Zuschüsse für die Monate Juli bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021
- Die Antragsfrist endete am 31.03.2022.
Die Überbrückungshilfe III Plus ist ein Zuschuss zur Deckung von Fixkosten für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 750 Mio. EUR und gemeinnützigen Organisationen, die Corona-bedingte Umsatzeinbüßen von mindestens 30% in den Monaten Juli bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021, erlitten haben. Anträge für die zwei Förderzeiträume der Überbrückungshilfe III Plus können seit dem 23.07.2021 & dem 06.10.2021 gestellt werden.
Auf einen Blick
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Antragstellung und Änderung über die bundesdeutsche Online-Plattform
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Leistungszeiträume: Juli - September, Oktober - Dezember 2021
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Für jeden Leistungszeitraum muss jeweils ein separater Antrag gestellt werden
Überbrückungshilfe III Plus
Antragstellung seit 23. Juli 2021 bzw. 06. Oktober 2021 (für die Monate Oktober bis Dezember 2021) bis 31.03.2022 möglich
- Leistungszeitraum Juli bis September 2021 & Oktober bis Dezember 2021
- Zuschuss bei Umsatzrückgang um mind. 30 %
- Antragstellung ausschließlich über Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (prüfende Dritte) möglich
- Abschlagszahlungen über den Bund von bis zu 100.000 EUR pro Monat
Den "Nachweis Kosten gemäß Anhang 3" können Sie hier herunterladen:
Antragstellung und Änderung über die bundesdeutsche Online-Plattform
Die Überbrückungshilfe III Plus wird über die Plattform des Bundes angeboten.
Alle Informationen zu den Programmen und zur Antragstellung finden Sie auf dem Bundesportal, sowie der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.