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Neustarthilfe des Bundes - beendet

Zuschüsse für die Monate Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 sowie Januar bis März und April bis Juni 2022

  • Die Antragsfrist endet am 15.06.2022.

Mit den Programmen der „Neustarthilfe“ werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum der Pandemie hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe daher nicht in Frage kommt. Auch kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können Unterstützung durch die Neustarthilfe erhalten, wenn der überwiegende Teil der Einkünfte – wären sie von einer natürlichen Person erzielt worden – als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte gelten.

Auf einen Blick

  • Antragstellung und Änderung über die bundesdeutsche Online-Plattform

  • Leistungszeiträume: Juli - September und Oktober - Dezember 2021, Januar - März und April - Juni 2022

  • Für jeden Leistungszeitraum muss jeweils ein separater Antrag gestellt werden

Aktuelle Antragsmöglichkeiten der Neustarthilfe des Bundes

Neustarthilfe 2022 (2. Quartal)

  • Anträge auf Neustarthilfe 2022 können bis 15.06.2022 gestellt werden
  • Antragstellung ist ab sofort möglich
  • Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 4.500 EUR
  • für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb sowie kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • Direktbeantragung oder über prüfende Dritte

Weitere Informationen finden Sie demnächst auf den Seiten des BMWI:

Informationen zur Neustarthilfe 2022 April bis Juni

Neustarthilfe 2022 (1. Quartal)

  • Anträge auf Neustarthilfe 2022 können bis 30.04.2022 gestellt werden
  • Antragstellung ist ab sofort möglich
  • Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 4.500 EUR
  • für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb sowie kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • Direktbeantragung oder über prüfende Dritte

Weitere Informationen finden Sie demnächst auf den Seiten des BMWI.

Einen ersten Überblick über die Bedingungen erhalten Sie in Pressemitteilung des Bundes:

Zur Pressemitteilung des Bundes "Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen" vom 2.12.2021

Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 (4. Quartal)

  • Anträge auf Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 können bis 31.03.2022 gestellt werden
  • Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 4.500 EUR
  • für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb sowie kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • Direktbeantragung oder über prüfende Dritte

Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationen zur Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 auf der Website des Bundes


Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021 (3. Quartal)

  • Verlängert: Anträge auf Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021 können bis 31.03.2022 gestellt werden
  • Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 4.500 EUR
  • für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb sowie kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • Direktbeantragung oder über prüfende Dritte

Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationen zur Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021 auf der Website des Bundes

Antragstellung und Änderung über die bundesdeutsche Online-Plattform

Die Neustarthilfe Plus wird über die Plattform des Bundes angeboten.

Alle Informationen zu den Programmen und zur Antragstellung finden Sie auf dem Bundesportal, sowie der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Fragen zum Antrag

Bei Fragen zu bereits gestellten Anträgen schreiben Sie uns über unser Kontaktformular:

Inhaltliche Fragen

Inhaltliche Fragen zum Programm richten Sie bitte an die Kontaktstellen des Bundes unter folgendem Link:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de