Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) - beendet

Zuschussprogramm des Landes für gemeinnützige Organisationen und Vereine

Die erste Antragsphase endete am 31.10.2021.

Die zweite Antragsphase startete am 01.11.2021 und endete am 31.12.2021.

Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch die Corona-Krise finanziell in ihrer Existenz bedroht sind und in denen das freiwillige Engagement eine tragende Rolle spielt, können Zuschüsse bis zu 20.000 EUR als Soforthilfe erhalten.

Antragstellung beendet

Dieses Programm wird künftig nicht fortgeführt. Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten bei coronabedingten Einnahmenverlusten können in der Überbrückungshilfe III Plus und in der Überbrückungshilfe IV beantragt werden.

Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) auf einen Blick

  • Zuschüsse bis zu 20.000 EUR (in Härtefällen können auch mehr als 20.000 EUR bewilligt werden)

  • für gemeinnützige, steuerbegünstigte Organisationen und Vereine

  • Zwei Antragsphasen:

    - Antragsphase 1: 23.08.2021 – 31.10.2021
    - Antragsphase 2: 01.11.2021 – 31.12.2021

  • Hinweise zur Antragstellung in der Antragsphase 2 finden Sie unter "Wie verläuft die Antragstellung".

  • ausschließlich digitale Anträge


beBerlin Logo

Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) im Detail

Wie geht es weiter?

FAQ zum Thema Ehrenamts- und Vereinshilfen