Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) - beendet
Zuschussprogramm des Landes für gemeinnützige Organisationen und Vereine
Die erste Antragsphase endete am 31.10.2021.
Die zweite Antragsphase startete am 01.11.2021 und endete am 31.12.2021.
Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch die Corona-Krise finanziell in ihrer Existenz bedroht sind und in denen das freiwillige Engagement eine tragende Rolle spielt, können Zuschüsse bis zu 20.000 EUR als Soforthilfe erhalten.
Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) auf einen Blick
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Zuschüsse bis zu 20.000 EUR (in Härtefällen können auch mehr als 20.000 EUR bewilligt werden)
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für gemeinnützige, steuerbegünstigte Organisationen und Vereine
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Zwei Antragsphasen:
- Antragsphase 1: 23.08.2021 – 31.10.2021
- Antragsphase 2: 01.11.2021 – 31.12.2021 -
Hinweise zur Antragstellung in der Antragsphase 2 finden Sie unter "Wie verläuft die Antragstellung".
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ausschließlich digitale Anträge

Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) im Detail
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Mit der Soforthilfe X 2.0 sollen Vereine und Organisationen in Berlin unterstützt werden, die durch die Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende Schieflage geraten sind.
Antragsberechtigt sind Organisationen, die:
- ihren Sitz in Berlin haben
- gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
- in denen freiwilliges und ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt
- sich zu den in der Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement (PDF) zusammengefassten Inhalten bekennen (eine formelle Unterzeichnung der Charta ist im Rahmen des Antragsverfahrens nicht erforderlich)
- sich zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus und Rassismus stellen
- nicht Mitglied im Landessportbund sind und nicht gleichzeitig die sportliche Förderungswürdigkeit nach § 3 des Berliner Sportförderungsgesetz besitzen (Organisationen auf die diese beiden Kriterien zutreffen, können Mittel aus dem RETTUNGSSCHIRM SPORT des Landessportbunds erhalten)
- vor dem 17.03.2020 gegründet wurden
Die Soforthilfe X 2.0 ist nachrangig zur Überbrückungshilfe III / Plus des Bundes zu verwenden. Organisationen, für die eine Beantragung der Überbrückungshilfe III / Plus in Frage kommt, finden die Informationen zur Antragstellung unter folgendem Link:
Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe des Bundes
Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen dieser Antragstellung ggf. erläutern müssen, warum Sie keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt haben.
Gemeinnützige Organisation aus dem Kulturbereich sind aufgefordert, vorrangig Mittel aus der Soforthilfe IV zu beantragen. Weitere Informationen:
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Die Soforthilfe kann für den Ausgleich von Ausgaben eingesetzt werden, die im angegebenen Berechnungszeitraum (siehe auch: Wie wird gefördert? ) getätigt wurden oder für die im Berechnungszeitraum eine Zahlungsverpflichtung entstanden ist. Die Ausgaben müssen grundsätzlich unmittelbar mit dem Erreichen der satzungsmäßigen Ziele der Organisation in Zusammenhang stehen.
Zu diesen Ausgaben und Zahlungsverpflichtungen können zum Beispiel zählen:
- Laufende Betriebskosten (wie Miet- und Nebenkosten)
- Personalkosten
- Nicht stornierbare Zahlungsverpflichtungen für abgesagte Veranstaltungen
- Sonstige Ausgaben, die aus den erwarteten Einnahmen im Berechnungszeitraum bezahlt werden sollten, nicht storniert oder reduziert werden
Außerdem können zukünftig geplante Ausgaben in Höhe von max. 3.000 Euro geltend gemacht werden, wenn diese zum Zwecke des Infektionsschutzes oder zur Aufrechterhaltung satzungsgemäßer Tätigkeiten unter Pandemiebedingungen (z.B. Maskenbeschaffung oder Sachausgaben zur Unterstützung des digitalen Arbeitens) getätigt werden sollen. Diese zukünftigen Ausgaben müssen gesondert begründet werden. Ihre Anrechnung im Rahmen der Soforthilfe X 2.0 kann abgelehnt werden.
Alle genannten Ausgaben und Verbindlichkeiten können nur dann erstattet werden, wenn für ihre Begleichung keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen.
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Mit der Soforthilfe X 2.0 sollen Einnahmeausfälle in der Zeit zwischen November 2020 und Oktober 2021 kompensiert werden.
Um das Antragsverfahren zu vereinfachen, wird es zwei Antragsphasen geben:
Antragsphase 1 - beendet
- Die Zuschussberechnung bezieht sich auf einen Zeitraum bis zum 31.07.2021. Der Startzeitpunkt des Berechnungszeitraums ist flexibel wählbar (ganzer Monat): er kann frühestens der 01.11.2020 und spätestens der 01.05.2021 sein.
- Die Anträge für die Phase 1 können zwischen dem 23.08.2021 und 31.10.2021 gestellt werden.
Antragsphase 2 - gestartet
- Die Zuschussberechnung bezieht sich für alle antragstellenden Organisationen gleichermaßen auf den Berechnungszeitraum 01.08.2021 bis 31.10.2021.
- Die Anträge können zwischen dem 01.11.2021 und 31.12.2021 gestellt werden.
- Hinweise zur Berücksichtigung der Zuschüsse aus der Antragsphase 1 finden Sie in den FAQ’s .
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20.000 EUR.
Ergibt sich aus der Zuschussberechnung ein höherer Finanzierungsbedarf, sind – je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln – unter Durchführung einer Tiefenprüfung des Antrags höhere Fördersummen möglich.
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- Die Antragstellung für die erste Antragsphase ist nur noch bis zum 31.10.2021 ausschließlich online möglich.
- Die Antragstellung für die zweite Antragsphase startete am 01.11.2021 und endet am 31.12.2021.
Neu: Der Folgeantrag in der zweiten Antragsphase
Wenn Sie bereits einen Zuschuss aus der Soforthilfe X 2.0 in der ersten Antragsphase beantragt und erhalten haben, können Sie ein verkürztes Antragsformular zum Folgeantrag verwenden. Der Zugang erfolgt über die Anmeldung im Kundenportal . Dort wählen Sie „Neuen Antrag“ und anschließend “Ehrenamts- und Vereinshilfen (Soforthilfe X 2.0)“ aus. Unter Angabe der Antragsnummer Ihres Antrages der ersten Antragsphase und der Steuernummer der Organisation/des Vereins erhalten Sie die Möglichkeit, das verkürzte Antragsformular auszufüllen.
Sofern aus der ersten Antragsphase die Unterlagen vollständig vorliegen, ist nur noch der Nachweis der Liquidität zum Beginn des Berechnungszeitraumes 01.08.2021, z.B. durch einen Kontoauszug, erforderlich. Ein erneutes Hochladen weiterer Unterlagen ist nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Identifikationsprüfung. Wenn Sie diese bereits bei der ersten Antragsphase durchgeführt haben, ist eine erneute Prüfung für den Folgeantrag entbehrlich.
Ablauf der ersten Antragstellung
- Antragsformular ausfüllen
Füllen Sie das Antragsformular aus und übermitteln Sie es per Knopfdruck an die IBB – alles digital. - Antrag absenden
Bitte beachten Sie, dass Sie das Antragsformular zunächst vollständig ausfüllen und absenden müssen, bevor Sie die geforderten weiteren Unterlagen hochladen können. - Kundenkonto anlegen und Unterlagen hochladen
Nach dem Absenden des Antrags, werden Sie aufgefordert, ein Kundenkonto anzulegen. Erst wenn dies erfolgt ist und Sie die entsprechende Bestätigungs-E-Mail erhalten haben, können Sie mit den übermittelten Log-In-Daten die erforderlichen weiteren Unterlagen hochladen. - Zwischenspeichern des Antrags
Wenn Sie mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen und die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen möchten, können Sie sich auch jederzeit auf die Schaltfläche „Speichern“ klicken. Sie werden dann ebenfalls aufgefordert, sich beim Kundenportal der IBB registrieren. Wenn dies erfolgt ist, können Sie mit Hilfe der per Mail an Sie übermittelten Zugangsdaten jederzeit die Bearbeitung fortführen.
Halten Sie für die Antragstellung bitte folgende Informationen bereit:
- Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Berliner Anschrift, Website, Registernummer, ggf. Transparenzdatenbanknummer, Steuernummer und ggf. Umsatzsteuer-ID der Organisation
- Bankverbindung der Organisation, die beim Finanzamt gemeldet ist
- Angaben zur gesetzlichen Vertreterin / zum gesetzlichen Vertreter / zu den gesetzlichen Vertretern/innen: Name, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten
- Haupttätigkeitsbereich der Organisation
- Inhaltliche Kurzbeschreibung der Tätigkeiten der Organisation (max. 500 Zeichen)
- Kurzbeschreibung der coronabedingten Herausforderungen für die Organisation (max. 500 Zeichen)
- Erklärung zur Rolle des bürgerschaftlichen Engagements in der Organisation (max. 500 Zeichen)
- Anzahl der Beschäftigten (Angabe in Vollzeitäquivalent)
- Anzahl der ehrenamtlich / freiwillig engagierten Personen (Angabe der Personengesamtzahl)
- Anfangsbestand der Liquidität zum Startmonat des gewählten Berechnungszeitraumes (inkl. Nachweis z.B. durch Kontoauszüge)
- Angabe aller tatsächlichen Einnahmen im gewählten Berechnungszeitraum (zusammengefasst in Überkategorien)
- Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Kleinbeihilfen im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme des Bundes (z.B. Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums)
- Angabe aller tatsächlichen Ausgaben im gewählten Berechnungszeitraum (zusammengefasst in Überkategorien)
Zusätzlich müssen folgende Dokumente als Anlage hochgeladen werden:
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2020
- Registerauszug (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Stiftungsregister oder Vereinsregister) zum Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Letzter Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Nachweis der Liquidität zu Beginn des Berechnungszeitraums (Anfangsbestand), z.B. durch Kontoauszüge
Die Investitionsbank Berlin, die Senatskanzlei bzw. ein beauftragter Dritter behalten sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Bei Fragen zur Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) nutzen Sie bitte das Kontaktformular - wenn Sie einen Rückruf wünschen, hinterlassen Sie uns bitte eine Telefonnummer.
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Um Organisationen bei der Beantragung der Soforthilfe X 2.0 zu unterstützen, hat der Verein GoVolunteer im Rahmen eines von der Senatskanzlei geförderten Projekts eine Beratungshotline eingerichtet.
Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags auf Soforthilfe X 2.0 benötigen, können Sie sich an diese Beratungshotline wenden:
- Kontakt per Telefon: 030 921077860
- Kontakt per E-Mail: beratung.soforthilfe@govolunteer.com
- Erreichbarkeit:
- Mo & Mi 11:00 – 16:00 Uhr
- Di & Do 13:00 – 19:00 Uhr
- Fr 10:00 – 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass über die Beratungshotline keine Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags gegeben werden kann. Die Beratung erfolgt rechtlich unverbindlich.
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- Alle Anträge werden von der IBB auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Eine Stichprobe aller Anträge sowie sämtliche Anträge, die einen Zuschussbetrag von 20.000 Euro übersteigen, werden von der IBB vertieft geprüft.
- Die IBB teilt allen antragstellenden Organisationen schriftlich mit, ob der jeweilige Antrag bewilligt und ausgezahlt oder abgelehnt wird.
- Die IBB zahlt bewilligte Zuschüsse zeitnah nach Abschluss der Prüfung aus.