Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe des Bundes - beendet
Zuschüsse für die Monate November 2020 bis Juni 2021
Die Überbrückungshilfe III ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen zur Deckung von Fixkosten für die Monate November 2020 bis Juni 2021. Anträge für diesen Zeitraum können seit 10. Februar gestellt werden.
Sie umfasst auch die "Neustarthilfe"
um der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstler:innen und Kulturschaffenden, aber auch kleineren Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Rechnung zu tragen. Die Antragstellung erfolgt im Direktantrag oder über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist endet am 31.10.2021.
Überbrückungshilfe III auf einen Blick
Antragstellung bis zum 31.10.2021 verlängert
- Für Soloselbstständige, Freiberufler:innen und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von grundsätzlich bis zu 750 Mio. EUR
- Förderhöhe bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Monate November 2020 bis Juni 2021 im Verhältnis zu den Vergleichsmonaten in 2019
- Antragstellung ausschließlich über Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Wirtschaftsprüfer:innen möglich
- Abschlagszahlungen seit dem 01.07.2021 beendet
- Änderungsanträge möglich
Neustarthilfe des Bundes für Soloselbständige auf einen Blick
Antragstellung für Direktantragstellende seit 14. Oktober 2021 (für die Monate Oktober bis Dezember 2021) möglich
- Leistungszeiträume: Oktober bis Dezember 2021
- für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb sowie kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- Direktbeantragung oder über prüfende Dritte
- Umsatzeinbruch von mindestens 60% im Vergleich zum Referenzumsatz 2019
- Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 4.500 EUR
Weitere Informationen finden Sie hier .
Anträge auf Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 können Sie bis 31. Dezember 2021 einreichen.
Wichtig: Die beiden Förderzeiträume der Neustarthilfe Plus müssen separat beantragt werden.
Antragstellung für Direktantragstellende seit 16. Juli 2021 (für die Monate Juli bis September 2021) möglich
- Leistungszeiträume: Juli bis September 2021
- für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb sowie kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- Direktbeantragung oder über prüfende Dritte
- Umsatzeinbruch von mindestens 60% im Vergleich zum Referenzumsatz 2019
- Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 4.500 EUR
Weitere Informationen finden Sie hier .
Anträge auf Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021 können Sie bis 31. Dezember 2021 (verlängert) stellen.
Wichtig: Die beiden Förderzeiträume der Neustarthilfe Plus müssen separat beantragt werden.