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Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe des Bundes - beendet

Zuschüsse für die Monate November 2020 bis Juni 2021

Die Überbrückungshilfe III ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen zur Deckung von Fixkosten für die Monate November 2020 bis Juni 2021. Anträge für diesen Zeitraum können seit 10. Februar gestellt werden.

Sie umfasst auch die "Neustarthilfe"

um der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstler:innen und Kulturschaffenden, aber auch kleineren Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Rechnung zu tragen. Die Antragstellung erfolgt im Direktantrag oder über prüfende Dritte.

Die Antragsfrist endet am 31.10.2021.

Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.

Antragstellung und Änderung über die bundesweite Online-Plattform

Die Überbrückungshilfe III wird über die Plattform des Bundes angeboten. Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie dort.

Überbrückungshilfe III auf einen Blick

Antragstellung bis zum 31.10.2021 verlängert

  • Für Soloselbstständige, Freiberufler:innen und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von grundsätzlich bis zu 750 Mio. EUR
  • Förderhöhe bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Monate November 2020 bis Juni 2021 im Verhältnis zu den Vergleichsmonaten in 2019
  • Antragstellung ausschließlich über Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Wirtschaftsprüfer:innen möglich
  • Abschlagszahlungen seit dem 01.07.2021 beendet
  • Änderungsanträge möglich

Neustarthilfe des Bundes für Soloselbständige auf einen Blick

Antragstellung für Direktantragstellende seit 14. Oktober 2021 (für die Monate Oktober bis Dezember 2021) möglich

  • Leistungszeiträume: Oktober bis Dezember 2021
  • für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb sowie kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • Direktbeantragung oder über prüfende Dritte
  • Umsatzeinbruch von mindestens 60% im Vergleich zum Referenzumsatz 2019
  • Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 4.500 EUR

Weitere Informationen finden Sie hier .

Anträge auf Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 können Sie bis 31. Dezember 2021 einreichen.

Wichtig: Die beiden Förderzeiträume der Neustarthilfe Plus müssen separat beantragt werden.

Antragstellung für Direktantragstellende seit 16. Juli 2021 (für die Monate Juli bis September 2021) möglich

  • Leistungszeiträume: Juli bis September 2021
  • für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb sowie kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • Direktbeantragung oder über prüfende Dritte
  • Umsatzeinbruch von mindestens 60% im Vergleich zum Referenzumsatz 2019
  • Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 4.500 EUR

Weitere Informationen finden Sie hier .

Anträge auf Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021 können Sie bis 31. Dezember 2021 (verlängert) stellen.

Wichtig: Die beiden Förderzeiträume der Neustarthilfe Plus müssen separat beantragt werden.

Town Hall Call "Überbrückungshilfe III inkl. Neustarthilfe"

Aufzeichnung der digitalen Veranstaltung am 16.02.2021

Experten geben einen Überblick zur Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe.


Standbild Video Town Hall Call Berlin Partner 16.02.2021

Fragen zum Antrag

Bei Fragen zu bereits gestellten Anträgen schreiben Sie uns über unser Kontaktformular:

Inhaltliche Fragen

Inhaltliche Fragen zum Programm richten Sie bitte an die Kontaktstellen des Bundes unter folgendem Link:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de