FAQ Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen)
Fragen und Antworten
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Mit der Soforthilfe X 2.0 sollen Einnahmeausfälle in der Zeit zwischen November 2020 und Oktober 2021 kompensiert werden.
Um das Antragsverfahren zu vereinfachen, wird es zwei Antragsphasen geben:
Phase 1
- Die Zuschussberechnung bezieht sich auf einen Zeitraum bis zum 31.07.2021.
Der Startzeitpunkt des Berechnungszeitraums ist flexibel wählbar (ganzer Monat): er kann frühestens der 01.11.2020 und spätestens der 01.05.2021 sein. - Die Anträge für die Phase 1 können zwischen dem 23.08.2021 und 31.10.2021 gestellt werden.
Phase 2
- Die Zuschussberechnung bezieht sich für alle antragstellenden Organisationen gleichermaßen auf den Berechnungszeitraum 01.08.2021 bis 31.10.2021.
- Die Anträge können zwischen dem 01.11.2021 und 31.12.2021 gestellt werden.
- Die Zuschussberechnung bezieht sich auf einen Zeitraum bis zum 31.07.2021.
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Um Organisationen bei der Beantragung der Soforthilfe X 2.0 zu unterstützen, hat der Verein GoVolunteer im Rahmen eines von der Senatskanzlei geförderten Projekts eine Beratungshotline eingerichtet.
Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags auf Soforthilfe X 2.0 benötigen, können Sie sich an diese Beratungshotline wenden:
- Kontakt per Telefon: 030 921077860
- Kontakt per E-Mail: beratung.soforthilfe@govolunteer.com
- Erreichbarkeit:
- Mo & Mi 11:00 – 16:00 Uhr
- Di & Do 13:00 – 19:00 Uhr
- Fr 10:00 – 14:00 Uhr
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Wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Investitionsbank Berlin. Darin schildern Sie bitte Ihr Anliegen / den Korrekturbedarf.
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Grundsätzlich muss jede antragstellende Organisation prüfen, ob sie sich tatsächlich in einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage durch die Corona-Krise befindet. Sollten Sie nach der Antragstellung feststellen, dass Sie nicht antragsberechtigt waren, dass eine Doppelfinanzierung vorliegt oder dass Sie einen zu hohen Zuschuss beantragt haben, zahlen Sie bitte den Zuschuss teilweise oder vollständig zurück an:
Kontoinhaber: Investitionsbank Berlin
IBAN: DE77 1011 0400 0010 1104 00
BIC: IBBBDEBBAls Verwendungszweck schreiben Sie bitte: "Rückläufer" und den gleichen Verwendungszweck, welcher in der Überweisung des Zuschusses verwendet wurde.
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- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2020
- Registerauszug (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Stiftungsregister oder Vereinsregister) zum Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Letzter Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Nachweis der Liquidität zu Beginn des Berechnungszeitraums (Anfangsbestand), z.B. durch Kontoauszüge
Sollten Sie bereits einen Zuschuss in der ersten Antragsphase erhalten und diese Unterlagen im Zuge der Antragstellung hochgeladen haben, ist für den Folgeantrag nur der Nachweis der Liquidität zu Beginn des Berechnungszeitraums 01.08.2021, z.B. durch Kontoauszüge, hochzuladen.
Die Investitionsbank Berlin, die Senatskanzlei bzw. ein beauftragter Dritter behalten sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
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Nach Antragseingang werden alle Anträge auf Plausibilität sowie Vorliegen aller Antragsvoraussetzungen geprüft. Im Anschluss entscheidet die IBB, welche Anträge bewilligt werden können und welche nicht. Eine vertiefende betriebswirtschaftliche Prüfung erfolgt sowohl im Rahmen einer Stichprobe als auch bei allen Anträgen mit einer beantragten Summe von über 20.000 EUR. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach abgeschlossener positiver Antragsprüfung und -bewilligung.
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Wollen Sie einen Antrag in der zweiten Antragsphase stellen und haben Sie Zuschüsse für den Berechnungszeitraum 01.11.2020 bis 31.07.2021 erhalten, gehen Sie bitte bei der Zuschussberechnung wie folgt vor:
- Die Zuschüsse geben Sie bitte nicht als Einnahme an. Diese dienten den Ausgaben oder Verbindlichkeiten im Berechnungszeitraum 01.11.2020 bis 31.07.2021. Entsprechend geben Sie bitte auch nicht die Ausgaben in der zweiten Antragsphase an, die noch auf die erste Antragsphase entfallen und die aus den Zuschüssen bezahlt wurden (z.B. laufende Betriebskosten des ersten Halbjahres 2021).
- Nur so kann das Defizit ermittelt werden, das auf die zweite Antragsphase mit dem Berechnungszeitraum 01.08.2021 bis 31.10.2021 entfällt (siehe „Was wird gefördert?" ).