Soforthilfe IV 6.0 - beendet

Zuschussprogramm des Landes für Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten

  • Antragstellung für Soforthilfe IV 6.0 ist seit 7.12.2021 beendet

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten können Zuschüsse zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR ausgezahlt werden.

Verwendungsnachweisprüfung der Soforthilfe IV

Wir führen für das die Corona Soforthilfe IV eine nachgelagerte Prüfung der Mittelverwendung durch. Sie werden von uns per E-Mail aufgefordert, Unterlagen dazu einzureichen.

Das betrifft alle Kultur- und Medienunternehmen, die im Förderzeitraum Unterstützung aus dem Coronaprogramm "Soforthilfe IV 1.0 – 8.0" erhalten haben.

"Soforthilfe IV 6.0" auf einen Blick

  • Antragstellung für Soforthilfe IV 6.0 ist seit dem 7.12.2021 beendet

  • Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus für Juli bis Dezember 2021 ist Voraussetzung

  • Zuschüsse auf Basis eines errechneten Liquiditätsengpasses (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 500.000 EUR)

  • für Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten


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"Soforthilfe IV 6.0" im Detail

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