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Soforthilfe IV - beendet

Corona Zuschuss - Zuschussprogramm des Landes für Kultur- und Medienunternehmen über 10 Beschäftigte

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit i.d.R. über 10 Beschäftigten können Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden.

Aktuelle Informationen zur Soforthilfe IV

Die Antragstellung für die Soforthilfe IV ist seit Freitag, 15.05.2020, nicht mehr möglich.

"Soforthilfe IV" auf einen Blick

  • Zuschüsse bis zu 25.000 EUR (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 500.000 EUR)

  • für Kultur- und Medienunternehmen

  • ausschließlich digitale Anträge

"Soforthilfe IV" im Detail

    • Kultur- und Medienunternehmen (Branchenliste siehe FAQ )

    mit i.d.R. über 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin, die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.

    Wer wird nicht gefördert?

    • Unternehmen mit einem Umsatz über 10 Mio. EUR
    • Unternehmen mit i.d.R. weniger als 10 Beschäftigten (Es gilt der Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre.)
    • Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise (31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren
    • Unternehmen, die regelmäßig oder überwiegend öffentlich gefördert sind
    • Öffentliche Unternehmen
    • Unternehmen, die nicht in die festgelegten Branchen fallen
  • Die Soforthilfe kann für die betrieblich verursachten Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden 3 Monaten wie z.B.

    • gewerbliche Mieten oder Pachten,
    • Leasingsaufwendungen sowie
    • Personalkosten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sofern diese nicht über das Kurzarbeitergeld gedeckt werden können,

    eingesetzt werden, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen.

    • Die Höhe der Soforthilfe IV beträgt in der Regel bis zu 25.000 EUR.
    • In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse bis zu 500.000 EUR gewährt werden. Bei einem Soforthilfeantrag über 25.000 EUR wird in jedem Fall eine Tiefenprüfung des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs über die gesamte beantragte Soforthilfe anhand einzureichender Unterlagen durchgeführt.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an die IBB – alles digital. Halten Sie hierzu bitte folgende Informationen bereit:

    • Name, Straße, PLZ, Rechtsform, Gründungsdatum, Registernummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID des Unternehmens, Name des Finanzamts
    • Gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer des Inhabers / der gesetzlichen Vertretung
    • Bankverbindung des Unternehmens, die Sie beim Finanzamt angegeben haben
    • Liquiditätsplanung über die kommenden 3 Monate (siehe Downloads)
    • Unterlagen von Darlehen zur Liquiditätssicherung, sofern bereits beantragt
    • Gewerbeanmeldung
    • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (ggf. BWA für 2019)
    • Aktuelle BWA 2020

    Die Antragstellung für die Soforthilfe IV ist seit Freitag, 15.05.2020, nicht mehr möglich.

    Bei Fragen zur Soforthilfe IV rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Wie geht es weiter?

Kontakt

Bei Fragen zur Soforthilfe IV - rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Tel. 030 / 2125-0

Antragsprozess

Die Antragstellung für die Soforthilfe IV ist seit Freitag, 15.05.2020, nicht mehr möglich.