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Soforthilfe IV 7.0 - beendet

Zuschussprogramm des Landes für Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten können Zuschüsse zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR ausgezahlt werden.

Verwendungsnachweisprüfung der Soforthilfe IV

Wir führen für das die Corona Soforthilfe IV eine nachgelagerte Prüfung der Mittelverwendung durch. Sie werden von uns per E-Mail aufgefordert, Unterlagen dazu einzureichen.

Das betrifft alle Kultur- und Medienunternehmen, die im Förderzeitraum Unterstützung aus dem Coronaprogramm "Soforthilfe IV 1.0 – 8.0" erhalten haben.

"Soforthilfe IV 7.0" auf einen Blick

  • Beantragung der Überbrückungshilfe IV für Januar bis März 2022 ist Voraussetzung

  • Zuschüsse auf Basis eines errechneten Liquiditätsengpasses (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 500.000 EUR)

  • für Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten

"Soforthilfe IV 7.0" im Detail

  • Kultur- und Medienunternehmen (Branchenliste siehe FAQ )

    • mit mind. 2 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und
    • Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin,
    • die bei einem Berliner Finanzamt gemeldet sind.

    Wer wird nicht gefördert?

    • Unternehmen mit einem Umsatz über 10 Mio. EUR
    • Unternehmen mit weniger als 2 Beschäftigten (es gilt der Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre)
    • Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise (31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren (Ausnahmeregelungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Mio. EUR)
    • öffentliche Unternehmen oder solche Unternehmen, welche regelmäßig oder überwiegend öffentlich gefördert werden
  • Der Zuschuss kann für die Betriebskosten sowie den erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand in den Monaten Januar bis März 2022 sowie seit dem 11. März 2020 aufgelaufene Kosten eingesetzt werden, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um diese zu decken.

    Dazu zählen z.B.:

    • gewerbliche Mieten oder Pachten
    • Leasingsaufwendungen
    • Personalkosten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sofern diese nicht über das Kurzarbeitergeld gedeckt werden können
    • ein fiktiver Unternehmerlohn in der Höhe von 1.180 Euro pro Monat pro Person für Inhaberinnen und Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften
    • Tilgungsraten betrieblicher Bankkredite
    • Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem im Liquiditätsplan errechneten Liquiditätsengpass
    • in begründeten Ausnahmefällen bis zu 500.000 EUR möglich

    Antragstellende müssen alle relevanten durch den Bund und das Land bereitgestellten Hilfsmaßnahmen genutzt haben. Insbesondere die Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe IV des Bundes ist eine Voraussetzung der Soforthilfe IV 7.0.

    Weitere Informationen zur Corona Überbrückungshilfe finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung

  • Programminformationen einholen

    bis 25.02.2022: Beantragung der Überbrückungshilfe IV über einen prüfenden Dritten (bspw. Steuerberater:in)

    • Eine Beantragung der Soforthilfe IV 7.0 ist nur nachgelagert zur Überbrückungshilfe IV möglich. Eine Liste der Branchen, die im Anschluss an ihren Antrag auf Überbrückungshilfe IV die Möglichkeit auf Beantragung der Soforthilfe IV 7.0 erhalten, finden Sie in den FAQ der Soforthilfe IV 7.0.
    • Sollten Sie für Ihr Unternehmen keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen können, beschreiben Sie bitte über das untenstehende Kontaktformular die Gründe.
    • Bitte beachten Sie, dass ein fehlender prüfender Dritter (bspw. Steuerberate:in) keinen Grund darstellt. Eine Liste von Steuerberatenden, die im Rahmen der Überbrückungshilfe IV neue Mandanten annehmen, finden Sie bei der Steuerberaterkammer Berlin .
    • Je früher Sie Ihren Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen, desto früher haben Sie die Möglichkeit darauf aufbauend Soforthilfe IV 7.0 zu beantragen.

    ab Ende Februar: Antragstellung und Prüfung der Antragsberechtigung Soforthilfe IV 7.0

    • Unternehmen der Kultur- und Medienbranche, welche in der Überbrückungshilfe IV für die Monate Oktober bis Dezember 2021 einen Antrag gestellt haben, werden durch die IBB über die Möglichkeit einer Beantragung der Soforthilfe IV 7.0 informiert. Innerhalb einer gesetzten Frist können Unternehmen den Antrag auf Soforthilfe IV 7.0 stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie keine automatisierte Kopie Ihres Antrags erhalten.
    • Anschließend werden diese Anträge auf die Erfüllung der Antragsvoraussetzungen geprüft, insbesondere die kulturelle Relevanz für das Land Berlin. Diese Prüfung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa bei Kulturunternehmen oder die Senatskanzlei bei Medienunternehmen auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens unter Hinzuziehung fachlicher Expertise.
    • Um vorbereitend Ihren Liquiditätsbedarf zu berechnen, füllen Sie bitte die Liquiditätsplanung aus und halten für den weiteren Prozess die unten aufgeführten Unterlagen bereit.

    anschließend: Unterlageneinreichung

    • Antragsberechtigte Antragstellende werden durch die IBB aufgefordert weitere Unterlagen einzureichen. Die Unterlageneinreichung kann direkt und muss nicht über einen prüfenden Dritten erfolgen. Welche Unterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte untenstehender Liste.

    ab Ende März Unterlagenprüfung und Berechnung Zuschuss

    • In einem nächsten Schritt werden die übermittelten Unterlagen gesichtet. Auf Grundlage Ihrer eingereichten Unterlagen wird Ihr Liquiditätsfehlbedarf errechnet. Beantragte bzw. bewilligte Hilfen des Bundes werden mit der Soforthilfe IV 7.0 verrechnet.

    ab Ende April: Bewilligung, Auszahlung und Bescheid

    • Geprüfte Anträge werden einem Bewilligungsausschuss vorgelegt, der die geplanten Auszahlungen der Soforthilfe IV 7.0 – nachrangig zu bewilligten Bundeshilfen – beschließt. Bescheide werden erst nach Abschluss des Förderzeitraums versendet.

    Für die Unterlageneinreichung halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente bereit:

    • Liquiditätsplanung (siehe Downloads)
    • Nachweis des Anfangsbestandes der Liquidität (z.B. Kontoauszüge)
    • Unterlagen von Darlehen zur Liquiditätssicherung, sofern bereits beantragt
    • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (ggf. BWA für 2020/2021)
    • Erläuterungen zu den betriebswirtschaftlichen Verhältnissen (Freitext, max. 1 Seite)
    • KMU - Selbsterklärung (siehe Downloads)
    • Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Kleinbeihilfen im Rahmen anderer Corona-Soforthilfen oder Corona-Hilfsprogramme des Unternehmens respektive der Unternehmensgruppe (Bundes- und Landesmittel)

Wie geht es weiter?

Kontakt

Bei Fragen zur Soforthilfe IV 7.0 - schreiben Sie uns!

Antragsprozess

Die Antragstellung ist seit dem 22. März 2022 beendet.