Überbrückungshilfe II - beendet
Zuschüsse für die Monate September bis Dezember 2020
Die Überbrückungshilfe II ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen zur Deckung von Fixkosten für die Monate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden.
Die Antragsfrist endete am 31.03.2021. Änderungsanträge konnten bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden.
"Überbrückungshilfe II" auf einen Blick
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für Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie kleine und mittlere Berliner Unternehmen
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Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Monate September bis Dezember 2020 im Verhältnis zu den Vorjahresmonaten
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Antragstellung ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer möglich