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Überbrückungshilfe II - beendet

Zuschüsse für die Monate September bis Dezember 2020

Die Überbrückungshilfe II ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen zur Deckung von Fixkosten für die Monate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden.

Die Antragsfrist endete am 31.03.2021. Änderungsanträge konnten bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden.

Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.

Antragstellung und Änderung über die bundesweite Online-Plattform

Die Überbrückungshilfe II wird über die Plattform des Bundes angeboten. Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie dort.

"Überbrückungshilfe II" auf einen Blick

  • für Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie kleine und mittlere Berliner Unternehmen

  • Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Monate September bis Dezember 2020 im Verhältnis zu den Vorjahresmonaten

  • Antragstellung ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer möglich

Fragen zum Antrag

Bei Fragen zu bereits gestellten Anträgen schreiben Sie uns über unser Kontaktformular:

Inhaltliche Fragen

Inhaltliche Fragen zum Programm richten Sie bitte an die Kontaktstellen des Bundes unter folgendem Link:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de