Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft - beendet

Zuschussprogramm des Landes für Betriebe der Schankwirtschaft und Spätverkaufsstellen

Betriebe der Schankwirtschaft, die im Oktober von Umsatzeinbußen aufgrund der coronabedingten Schließzeit (23 bis 6 Uhr) betroffen waren, erhalten bis zu 3.000 EUR Zuschuss pro Betriebsstätte für die Kosten der Gewerbemieten.

Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.

Aktuelle Informationen zur Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft

Die Antragstellung für die Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft ist seit Sonntag, 10.01.2021 nicht mehr möglich.

Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob Sie alternativ für eine Förderung über die Überbrückungshilfe II des Bundes in Frage kommen. Bei dieser erhalten Sie bis zu 90% eines Großteils der betrieblichen Fixkosten.

"Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft" auf einen Blick

  • Mietkostenzuschüsse bis zu 3.000 EUR pro Betriebsstätte

  • für Betriebe der Schankwirtschaft und Spätverkaufsstellen

  • ausschließlich digitale Anträge


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"Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft" im Detail

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"Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft"