Soforthilfe V - beendet
Keine Antragstellung mehr möglich || Zuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft
Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft mit über 10 und bis zu 100 Beschäftigten können Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 oder nachrangig Soforthilfezuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen.
"Soforthilfe V" auf einen Blick
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Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 bis zu 20% der Darlehenssumme
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Zuschüsse für betrieblichen Sach- und Finanzaufwand bis zu 25.000 EUR (in begründeten Ausnahmefällen auch darüber)
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ausschließlich digitale Anträge
"Soforthilfe V" im Detail
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- Antragsberechtigt sind Unternehmen des Berliner Mittelstands mit mindestens einer Betriebsstätte, in der über 10 und bis zu 100 Beschäftigte angestellt sind.
- Der Hauptsitz bzw. die Betriebsstätte ist bei einem Berliner Finanzamt gemeldet.
Wer wird nicht gefördert?
- Unternehmen mit bis zu 10 und mehr als 100 Beschäftigten
- Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise (31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren
- Öffentliche Unternehmen
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Unternehmen, die ihren Liquiditätsbedarf durch den KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 decken können, erhalten einen Tilgungszuschuss. Soweit ein Kredit nicht in Anspruch genommen werden kann oder belegbar nicht ausreicht, kann der Zuschuss für den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand in den folgenden 3 Monaten ab Antragstellung wie z.B.
- gewerbliche Mieten oder Pachten
- Leasingsaufwendungen
eingesetzt werden, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreichen.
Für Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie / Hotellerie / Tourismus können grundsätzlich betrieblich verursachte Verbindlichkeiten für bis zu 6 Monate maximal jedoch bis zum 30.06.2021 geltend gemacht werden.
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- Der Zuschuss wird nachrangig zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 gewährt.
- Sofern Ihr Unternehmen bereits einen KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 beantragt hat, kann ein Tilgungszuschuss bis zu 20% der Darlehenssumme beantragt werden.
- Die Höhe der Soforthilfezuschüsse beträgt in der Regel bis zu 25.000 EUR.
- In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse auch über 25.000 EUR gewährt werden. Bei einem Soforthilfeantrag über 25.000 EUR wird in jedem Fall eine Tiefenprüfung des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs über die gesamte beantragte Soforthilfe anhand einzureichender Unterlagen durchgeführt.
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Die Antragstellung ist vom 18.05.2020 bis 30.06.2021 ausschließlich online möglich. Für Tilgungszuschüsse ist vorerst nur eine Registrierung mit dem Antragsformular möglich. Sollte Ihr Antrag auf einen KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 noch nicht entschieden sein, warten Sie bitte mit der Antragstellung.
Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an die IBB – alles digital. Halten Sie hierzu bitte folgende Informationen bereit:
- Name, Straße, PLZ, Rechtsform, Gründungsdatum, Registernummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID des Unternehmens, Name des Finanzamts
- Gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer des Inhabers / der gesetzlichen Vertretung
- Bankverbindung des Unternehmens, die Sie beim Finanzamt angegeben haben
- Liquiditätsplanung über die kommenden 3 bzw. 6 Monate (siehe Downloads)
- Unterlagen von Darlehen zur Liquiditätssicherung, sofern bereits beantragt
- Gewerbeanmeldung
- Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (ggf. BWA für 2019)
- Aktuelle BWA 2020 inkl. Summen- und Saldenliste
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses vom Inhaber/in oder gesetzlicher Vertretung
- KMU-Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen oder KMU-Selbsterklärung für nicht verflochtene/eigenständige Unternehmen (siehe Downloads)
- Gesellschaftsstruktur/Organigramm
Bei Fragen zur Soforthilfe V rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.