Soforthilfe V - beendet

Keine Antragstellung mehr möglich || Zuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft mit über 10 und bis zu 100 Beschäftigten können Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 oder nachrangig Soforthilfezuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen.

Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.

"Soforthilfe V" auf einen Blick

  • Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 bis zu 20% der Darlehenssumme

  • Zuschüsse für betrieblichen Sach- und Finanzaufwand bis zu 25.000 EUR (in begründeten Ausnahmefällen auch darüber)

  • ausschließlich digitale Anträge


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"Soforthilfe V" im Detail

Wie geht es weiter?

FAQ zum Thema Soforthilfe V