FAQ zur Soforthilfe V
Fragen und Antworten rund um das Thema Soforthilfe V
Auf dieser Seite haben wir unsere Antworten auf Ihre dringlichsten Fragen rund um das Thema Soforthilfe V zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die Detailfragen zum Direkt- bzw. Tilgungszuschuss.
Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bewilligung und Auszahlung Ihrer Soforthilfe.
Vor der Antragstellung
Muss zunächst ein Kredit beantragt worden sein, bevor die Soforthilfe V beantragt werden kann?
Prüfen Sie bitte zunächst, ob das Unternehmen ein Darlehen (z.B. den KfW-Schnellkredit) in Anspruch nehmen kann. Dieses ist vorrangig zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses zu verwenden. Sollte eine Kreditaufnahme nicht möglich sein, z.B. weil eine Überschuldung droht bzw. eine Rückzahlung nicht gewährleistet werden kann, so geben Sie dies bitte im Antragsformular an. Diese Angabe ist kein Ausschlusskriterium für den Zuschuss, aber eine Antragsvoraussetzung für den Direktzuschuss. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen die Voraussetzungen für einen Kredit nicht erfüllt.
Aktuell können bis auf Ausnahmen nur noch Anträge auf einen Tilgungszuschuss für einen von Ihrer Hausbank und der KfW bewilligten KfW-Kredit aus dem Sonderprogramm 2020 gestellt werden. Als Ausnahme gilt, wenn keine Antragsberechtigung für weitere Corona-Hilfen insbesondere die Überbrückungshilfe III vorliegt. Bitte wenden Sie sich in diesen Ausnahmefällen über das Kontaktformular an die IBB.

Welche Informationen sollten bereitgehalten werden, um das Antragsformular auszufüllen?
- Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalent des antragstellenden Unternehmens bzw. Unternehmensverbunds
- Branche des Unternehmens sowie Branchencode laut Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 (NACE-Code)
- Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Website, Registernummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID des Unternehmens
- folgende Umsatzzahlen: durchschnittlicher Jahresumsatz 2017 - 2019, Jahresumsatz 2019, Monatsumsätze der letzten 3 Monate vor Antragstellung
- Anschrift des Unternehmens bzw. der Berliner Betriebsstätte
- Bankverbindung des Unternehmens, die beim Finanzamt gemeldet ist
- Angaben zum Inhaber bzw. gesetzlichen Vertreter: gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Unterlagen von Darlehen zur Liquiditätssicherung, sofern bereits beantragt
- Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Kleinbeihilfen
Zusätzlich ist für den Direktzuschuss vorzuhalten:
- Liquiditätsplanung über die kommenden 3 bzw. 6 Monate (exkl. Personalkosten)
Was bedeuten "Beschäftigte in Vollzeitäquivalent"?
Beschäftigte in Vollzeitäquivalent (VZÄ) werden wie folgt berechnet:
Es gilt die Wochenarbeitszeit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:
- Arbeitskräfte bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Arbeitskräfte bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Arbeitskräfte über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
- Arbeitskräfte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Es gelten die Vollzeitäquivalente zum Stichtag 31.12.2019. Lediglich Unternehmen, die 2020 gegründet wurden, geben die Vollzeitäquivalente zum 11.03.2020 an.
Zählen Beschäftigte in Elternzeit?
Zählen Gesellschafter oder Inhaber zu den Beschäftigten?
Zählt die Geschäftsführung zu den Beschäftigten?
Was ist ein Liquiditätsengpass im Sinne der Soforthilfe V?
Ein Liquiditätsengpass besteht, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben in den der Antragstellung folgenden 3 Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen. In diesem Fall wird die existenzgefährdende Wirtschaftslage vermutet.
Kurz: Übersteigen in den 3 Monaten ab Antragstellung die betrieblichen Ausgaben aufgrund der Corona-Krise die Einnahmen, entspricht der negative Saldo dem Liquiditätsbedarf
Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie / Hotellerie / Tourismus können grundsätzlich betrieblich verursachte Verbindlichkeiten für bis zu 6 Monate maximal jedoch bis zum 31.12.2020 geltend machen.
Welche Aufwände sollen vom Zuschuss abgedeckt werden?
Wie wird mit Verbindlichkeiten, die vor der Antragstellung bestanden, umgegangen?
Können vom Zuschuss Personalkosten beglichen werden?
Muss Privatvermögen eingesetzt werden, bevor die Soforthilfe V beantragt werden kann?
Was ist bei eventuellen Kapitalrücklagen zu beachten?
Welche Rechtsformen sind antragsberechtigt?
- AG
- AG & Co. KG
- Einzelunternehmen (mit Handelsregisteranmeldung)
- Einzelunternehmen (ohne Handelsregisteranmeldung)
- Europäische Aktiengesellschaft (SE)
- Freiberufler
- GbR
- gemeinnützige GmbH
- Genossenschaft (e.G.)
- GmbH
- GmbH & Co. KG
- GmbH & Co. OHG
- KG
- KGaA
- Limited (Ltd.)
- OHG
- Sonstige Rechtsform
- Stiftung
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Verein (e.V.)
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Was passiert bei Unternehmensübernahmen oder Wechseln der Rechtsform? Welches Gründungsdatum gilt dann?
Mein Unternehmen hat mehrere Betriebsstätten – auch in anderen Bundesländern. Wie viele Anträge kann ich stellen?
Verbundene Unternehmen (Definition siehe KMU-Merkblatt ) sind nicht unabhängig. Für das gesamte Unternehmen mit allen Betriebsstätten darf nur einmal ein Antrag auf die Soforthilfe des Landes oder des Bundes gestellt werden. Es darf nicht für jede Betriebsstätte ein Antrag gestellt werden. Auch nicht für Betriebsstätten in anderen Bundesländern.
Bei mehreren Betriebstätten im Land Berlin ist für die voraussichtliche Höhe des Liquiditätsengpasses das gesamte (verbundene) Unternehmen bzw. die Unternehmensgruppe zu betrachten. Betriebsstätten in anderen Bundesländern dürfen für den Liquiditätsbedarf nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie dann möglicherweise für eine Soforthilfe für eine Betriebsstätte in einem anderen Bundesland nicht mehr antragsberechtigt sind. Bitte klären Sie diese Frage vor Antragstellung!
Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen verbunden sind, können mehrere Anträge stellen, sofern diese Unternehmen nicht ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. Finden mehrere Gewerbe in denselben Räumen, an denselben Geräten etc. statt, können hierfür die Kosten nicht mehrfach angesetzt werden.
Mein Unternehmen hat mehrere Betriebsstätten in Berlin, die zusammen über 100 Beschäftigte haben. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
Kann eine ausländische IBAN angegeben werden?
Was ist eine Steuer-ID?
Welches Ausweisdokument benötige ich für die Antragstellung?
Wie prüfe ich, ob die Aufnahme eines KfW-Kredites aus dem Sonderprogramm 2020 möglich wäre?
Ich habe einen KfW-Kredit 2020 aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 beantragt, aber noch keine Entscheidung der Bank erhalten. Darf ich trotzdem einen Antrag stellen?
Während der Antragstellung
Wo kann ich den Antrag auf einen Zuschuss stellen?
Wie funktioniert die Warteschlange?
Gibt es nach dem genannten Antragszeitraum die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen?
Wie kann ich für mehrere Mandanten Anträge stellen?
Ich wollte den Antrag abschicken, doch es wird über Minuten nur der Speicherscreen oder eine leere Seite angezeigt. Ist der Antrag angekommen?
Sollten Sie Probleme beim Speichern haben oder eine leere Seite angezeigt bekommen, laden Sie die Seite bitte direkt noch einmal – gegebenenfalls auch in einem anderen Browser. Innerhalb des einstündigen Antragsfensters können Sie so dennoch den Antrag stellen.
Sie erhalten am Tag des Antrags eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer Antrags-ID.
Sollten Sie diese nicht erhalten, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Ich habe keine Bestätigung per E-Mail oder zum Download erhalten. Ist der Antrag angekommen?
Sobald Sie die Seite mit dem Text "Vielen Dank für Ihren Antrag" erreicht haben, ist Ihr Antrag erfolgreich eingegangen. Sollten Sie diese Seite nicht erreichen und haben Sie keine Bestätigungs-E-Mail im Laufe des Tages des Antrags erhalten, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Nach der Antragstellung
Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?
Erhalte ich eine Bestätigung über die Höhe des Zuschusses?
Ich habe in meinem Antrag falsche Angaben gemacht und möchte diese ändern. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Wie kann ich ggf. nicht benötigte Zuschüsse zurückzahlen?
Grundsätzlich muss jeder Antragstellende prüfen, ob er oder sie sich tatsächlich in einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage durch die Corona-Krise befindet. Sollten Sie nach der Antragstellung feststellen, dass Sie nicht dazu berechtigt sind oder zu viel beantragt haben, zahlen Sie bitte den Zuschuss teilweise oder vollständig wie folgt zurück:
Kontoinhaber: Investitionsbank Berlin
IBAN: DE77 1011 0400 0010 1104 00
BIC: IBBBDEBB
Als Verwendungszweck schreiben Sie bitte "Rückläufer" und den gleichen Verwendungszweck, welcher in unserer Überweisung verwendet wurde.
Fallen die erhaltenen Mittel unter die Regelungen zu Kleinbeihilfen?
Ja, sämtliche Mittel der Soforthilfe V fallen unter die "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020". Somit entspricht der gewährte Zuschussbetrag der erhaltenen Kleinbeihilfe. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen nach der Beihilferegelung gewährten Kleinbeihilfen darf den Höchstbetrag von 1.800.000 EUR nicht übersteigen.
Kann ich parallel zur Soforthilfe V auch Anträge in anderen Programmen stellen?
Detailfragen zum Tilgungszuschuss
Muss der Liquiditätsengpass bereits bestehen oder kann es auch ein zu erwartender Liquiditätsengpass sein, für den die Soforthilfe V beantragt wird?
Der Antrag kann gestellt werden, wenn der Liquiditätsengpass bereits absehbar aber noch nicht entstanden ist. In Ihrem Antrag beziehen Sie sich bitte auf die Zeit von 3 Monaten (bzw. 6 Monaten in den Bereichen Gastronomie / Hotellerie / Tourismus ) ab Antragstellung. Für diese 3 bzw. 6 Monate bilden Sie die Differenz zwischen zu erwartenden betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Der sich daraus ergebende Liquiditätsbedarf ist plausibel zu errechnen.
Welchen Zeitraum soll die Liquiditätsplanung abdecken?
Ist der Unternehmerlohn förderfähig?
Kann der Direktzuschuss aus der Soforthilfe V nur beantragt werden, wenn zuvor alle vorhandenen liquiden Mittel und sowie Anlagevermögen des Unternehmens verbraucht wurden?
Darf ich eine eigene Liquiditätsplanung verwenden?
Nein. Bitte verwenden Sie ausschließlich die Dokumente die von der IBB bereitgestellt werden. Nur so kann ein schneller Entscheidungsprozess gewährleistet werden. Die Dokumente finden Sie in den Downloads auf der Produktseite der Soforthilfe V.
Ich habe einen Direktzuschuss beantragt und wurde für die Stichprobenprüfung ausgewählt. Was geschieht nun?
Bei einem Antrag bis 25.000 EUR können im Rahmen einer Stichprobenprüfung von Ihnen ebenfalls Dokumente abgefordert werden. Folgen Sie hierzu bitte ausschließlich den Aufforderungen der E-Mail, die Sie nach dem Absenden des Antragsformulars erhalten haben. Nutzen Sie bitte ausschließlich den darin beschriebenen Weg. Einreichungen auf anderem Weg können wir leider nicht berücksichtigen.
Die Prüfung Ihres Antrages wird einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie, von Nachfragen während dieser Zeit abzusehen. Die Auszahlung Ihres Zuschusses erfolgt nach positiver Prüfung Ihres Antrages.
Muss ich nach Absenden des Antragsformulars weitere Dokumente hochladen?
1. Bei einem Antrag bis 25.000 EUR müssen Sie diese Dokumente lediglich einreichen, wenn Sie im Rahmen der Stichprobenprüfung explizit dazu aufgefordert werden. Bitte senden Sie uns vorher die Unterlagen nicht zu.
2. Bei einem Antrag über 25.000 EUR müssen Sie auf jeden Fall Ihre Dokumente einreichen. Folgen Sie hierzu bitte ausschließlich den Aufforderungen der E-Mail, die Sie nach dem Absenden des Antragsformulars erhalten. Nutzen Sie bitte ausschließlich den darin beschriebenen Weg. Einreichungen auf anderem Weg (z.B. postalisch) können wir leider nicht entgegennehmen.
Halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Jahresabschlüsse 2017 - 2019
- sofern Jahresabschluss 2019 noch nicht erstellt: BWA 2019 (Betriebswirtschaftliche Auswertung)
- Aktuelle BWA Stand März/April 2020, inkl. Summen- und Saldenliste
- Gewerbeanmeldung
- Registerauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Liquiditätsplan der vollen nächsten 3 bzw. 6 Monate (gemäß Vorlage )
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses vom Inhaber/in oder gesetzliche/r Vertreter/in
- KMU-Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen oder KMU-Selbsterklärung für nicht verflochtene/eigenständige Unternehmen
- Gesellschaftsstruktur / Organigramm
Was geschieht, nachdem ich die Unterlagen eingereicht habe?
Detailfragen zum Tilgungszuschuss
Wofür kann der Tilgungszuschuss verwendet werden?
Darf der Corona Tilgungszuschuss dafür verwendet werden, Bankkredite zu bedienen?
Welche KfW-Kredite aus dem Sonderprogramm 2020 können gefördert werden?
Ich habe einen Tilgungszuschuss aus der Soforthilfe V beantragt und wurde nun von der Investitionsbank Berlin per E-Mail aufgefordert ein Formular zu ergänzen und über die Hausbank an die Investitionsbank zurück zu senden. Wie geht es weiter?
Das passwortgeschützte Formular bitten wir Sie direkt an Ihrem PC inhaltlich zu prüfen und die fehlenden Daten digital zu ergänzen. Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier .
Das Passwort zum Öffnen des Formulars senden wir Ihnen in einer gesonderten E-Mail zu.
Weiterhin werden Sie in diesem Dokument gebeten zu bestätigen, dass Sie einen Antrag für den Tilgungszuschuss aus der Soforthilfe V stellen. Bisher hatten Sie sich nur registriert.
Wenn Sie die Daten geprüft und ggf. ergänzt haben, senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular an Ihre Kundenbetreuerin/Kundenbetreuer der Bank, die Ihnen den KfW-Kredit aus dem Sonderprogramm 2020 gewährt hat.
Bitte fügen Sie dem Formular auch eine Kopie (PDF) Ihres Darlehensvertrages (KfW-Kredit aus dem Sonderprogramm 2020) bei.
Die in Ihrer Registrierung genannte Kundenbetreuerin/Kundenbetreuer haben wir parallel ohne Nennung Ihres Namens mit einem gesonderten Schreiben darüber informiert, dass sie von einem ihrer Kunden ein ausgefülltes Formular per Mail erhalten werden.
Ihre Hausbank haben wir gebeten, Ihre im Formular genannten Angaben mit den der Bank vorliegenden Daten abzugleichen und zu bestätigen. Im Anschluss wird das Formular von Ihrer Hausbank wieder an die IBB zurückgesandt.
Auf Grundlage der von Ihrer Hausbank bestätigten Daten werden wir eine Entscheidung über die Förderung aus der Soforthilfe V herbeiführen.