Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen - beendet

Zuschüsse für Veranstaltungen und Messen bei pandemiebedingten Absagen

Der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern für Veranstalter von Messen und Ausstellungen in Deutschland. Ziel des Sonderfonds ist es, durch die Corona-Pandemie verursachte Härten für Veranstalter auszugleichen. Im Falle eines Corona-bedingten vollständigen Veranstaltungsverbots erstattet die Ausfallabsicherung 80% des entstandenen Schadens. und Schäden, die aus Corona-bedingten Verboten entstehen.

"Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen" auf einen Blick

  • Übernahme von maximal 80 Prozent der entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten

  • Bewilligung nur bei vollständigem Veranstaltungsverbot durch die Bundesregierung

  • Leistungszeitraum der förderfähigen Messen: 01.10.2021 bis 30.09.2022

  • Voraussetzung ist eine Registrierung bis zum 28.02.2022

  • Die Antragstellung ist bis zum 15.11.2022 möglich

"Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen" im Detail

Wie geht es weiter?

Weiterführende Informationen zum Thema Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen