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Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen - beendet

Zuschüsse für Veranstaltungen und Messen bei pandemiebedingten Absagen

Der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern für Veranstalter von Messen und Ausstellungen in Deutschland. Ziel des Sonderfonds ist es, durch die Corona-Pandemie verursachte Härten für Veranstalter auszugleichen. Im Falle eines Corona-bedingten vollständigen Veranstaltungsverbots erstattet die Ausfallabsicherung 80% des entstandenen Schadens. und Schäden, die aus Corona-bedingten Verboten entstehen.

"Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen" auf einen Blick

  • Übernahme von maximal 80 Prozent der entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten

  • Bewilligung nur bei vollständigem Veranstaltungsverbot durch die Bundesregierung

  • Leistungszeitraum der förderfähigen Messen: 01.10.2021 bis 30.09.2022

  • Voraussetzung ist eine Registrierung bis zum 28.02.2022

  • Die Antragstellung ist bis zum 15.11.2022 möglich

"Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen" im Detail

    • Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Deutschland organisieren und durchführen
    • Betriebskosten
    • Kosten für Personal
    • Anmietung
    • Wareneinsätze
    • beauftragte Dienstleister:innen
    • Im Falle einer pandemiebedingten Absage übernimmt die Absicherung maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten mit einer maximalen Entschädigungssumme von 8 Millionen Euro pro Veranstaltung.
    • Sofern vorhanden, werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen sowie etwaige Versicherungsleistungen und Förderungen von den Ausfallkosten abgezogen.
    • Veranstaltungen müssen vor ihrer (geplanten) Durchführung auf der IT-Plattform registriert werden. Die Registrierung von Veranstaltungen für die Ausfallabsicherung ist ab dem 25. Oktober 2021 möglich und muss bis zum 28. Februar 2022 vorgenommen werden.
    • Registrierungs-Link: Antragsplattform
    • Voraussetzung für eine Registrierung der Veranstaltung ist, dass es sich um eine festgesetzte Messe im Sinne des § 64 Gewerbeordnung handelt.
    • Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.

Wie geht es weiter?

Kontakt

Hotline: 030 1200 21036

E-Mail:

Antragsprozess

Anträge und Registrierung erfolgen über die Plattform des Sonderfonds.