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Ehrenamts- und Vereinshilfen - beendet

Soforthilfe X - Zuschussprogramm des Landes für gemeinnützige Organisationen und Vereine

Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch die Corona-Krise finanziell in ihrer Existenz bedroht sind, können Zuschüsse bis zu 20.000 EUR als Soforthilfe erhalten.

Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.

Aktuelle Informationen zu den Ehrenamts- und Vereinshilfen

Die Antragstellung für die Ehrenamts- und Vereinshilfen ist seit Sonntag, 01.11.2020, nicht mehr möglich.

"Ehrenamts- und Vereinshilfen" auf einen Blick

  • Zuschüsse bis zu 20.000 EUR

  • für gemeinnützige, steuerbegünstigte Organisationen und Vereine

  • ausschließlich digitale Anträge

"Ehrenamts- und Vereinshilfen" im Detail

  • Vereine und Organisationen mit Sitz in Berlin,

    • die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,
    • die gemäß §§ 52, 53 oder 54 der Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt gelten,
    • durch die Corona-Pandemie in einen existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass geraten sind,
    • in denen freiwilliges und ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt,
    • welche nicht vollumfänglich institutionell gefördert werden und
    • die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.

    Die gemeinnützige Organisation muss sich zur Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen.

    Wer wird nicht gefördert?

    • Organisationen, die nicht alle oben genannten Kriterien erfüllen
    • Organisationen, die eine Förderung aus dem Rettungsschirm des Berliner Sports (Landessportbund) oder aus der Soforthilfe IV (1.0 und 2.0) des Landes Berlin erhalten haben
  • Die Soforthilfe kann für den Ausgleich der Verbindlichkeiten eingesetzt werden, die im Berechnungszeitraum vom 17.03.2020 bis zum 30.09.2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind und für deren Begleichung keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen.

    Zu den Verbindlichkeiten zählen u.a.:

    • Laufende Betriebskosten (wie Miet- und Nebenkosten)
    • Personalkosten
    • Zahlungsverpflichtungen für abgesagte Veranstaltungen
    • Sonstige Ausgaben, die aus den erwarteten Einnahmen im Berechnungszeitraum bezahlt werden sollten und nicht storniert oder reduziert werden konnten
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20.000 EUR.

    Ergibt sich aus der Zuschussberechnung ein höherer Finanzierungsbedarf, sind – je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln – unter Durchführung einer Tiefenprüfung des Antrags höhere Fördersummen möglich.

    Der Finanzierungsbedarf muss mindestens 1.000 EUR betragen.

  • Die Antragstellung ist vom 01.10.2020 (9:00 Uhr) bis 01.11.2020 (23:59 Uhr) ausschließlich online möglich.

    Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an die IBB – alles digital. Halten Sie hierzu bitte folgende Informationen bereit:

    • Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Berliner Anschrift, Website, Registernummer, Steuernummer und ggf. Umsatzsteuer-ID der Organisation
    • Bankverbindung der Organisation, die beim Finanzamt gemeldet ist
    • Anzahl der Beschäftigten (Angabe in Vollzeitäquivalent)
    • Anzahl der ehrenamtlich / freiwillig engagierten Personen (Angabe der Personengesamtzahl)
    • Haupttätigkeitsbereich der Organisation
    • Inhaltliche Kurzbeschreibung der Tätigkeiten der Organisation (2019 und 2020)
    • Kurzbeschreibung der Tätigkeiten der Organisation, die für 2020 geplant waren, aber nicht umgesetzt werden konnten
    • Erklärung zur Rolle des bürgerschaftlichen Engagements in der Organisation (jeweils max. 520 Zeichen)
    • Angabe aller tatsächlichen Ausgaben zwischen 17.03.2020 und 30.09.2020 (zusammengefasst in Überkategorien)
    • Angabe aller tatsächlichen Einnahmen zwischen 17.03.2020 und 30.09.2020 (zusammengefasst in Überkategorien)
    • Anfangsbestand der Liquidität zum 17.03.2020 (inkl. Nachweis z.B. durch Kontoauszüge)
    • Angaben zur gesetzlichen Vertreterin / zum gesetzlichen Vertreter / zu den gesetzlichen Vertretern/innen: gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer
    • Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Kleinbeihilfen im Rahmen anderer Corona-Soforthilfen oder Corona-Hilfsprogramme (Bundes- und Landesmittel), u.a. Überbrückungshilfe des Bundes (Bundeswirtschaftsministerium)

    Zur Ermittlung des förderfähigen Zuschusses verwenden Sie bitte ausschließlich das von der IBB bereitgestellte Dokument Zuschussberechnung Ehrenamts- und Vereinshilfen, das Sie im Reiter „Downloads“ finden.

    Dokumente, die Sie für eine vollständige Antragstellung im Kundenportal hochladen müssen, finden Sie in den FAQs unter „Welche Dokumente müssen zusätzlich hochgeladen werden?".

Wie geht es weiter?

Antragsprozess

Die Antragstellung für die Ehrenamts- und Vereinshilfen ist seit Sonntag, 01.11.2020, nicht mehr möglich.