Ehrenamts- und Vereinshilfen - beendet

Soforthilfe X - Zuschussprogramm des Landes für gemeinnützige Organisationen und Vereine

Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch die Corona-Krise finanziell in ihrer Existenz bedroht sind, können Zuschüsse bis zu 20.000 EUR als Soforthilfe erhalten.

Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.

Aktuelle Informationen zu den Ehrenamts- und Vereinshilfen

Die Antragstellung für die Ehrenamts- und Vereinshilfen ist seit Sonntag, 01.11.2020, nicht mehr möglich.

"Ehrenamts- und Vereinshilfen" auf einen Blick

  • Zuschüsse bis zu 20.000 EUR

  • für gemeinnützige, steuerbegünstigte Organisationen und Vereine

  • ausschließlich digitale Anträge


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"Ehrenamts- und Vereinshilfen" im Detail

Wie geht es weiter?

FAQ zum Thema Ehrenamts- und Vereinshilfen