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Coronahilfen für Start-ups - beendet

Programm des Landes Berlin

Die Coronahilfen für Start-ups sind per 30.06.2022 planmäßig ausgelaufen. Antragstellungen sind nicht mehr möglich.

Das Land Berlin unterstützte gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Berlin, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten waren. Die Mittel in Höhe von maximal 2,3 Mio. EUR je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe für dieses Programm wurden je nach Einzelfall vergeben. Die Anträge wurden bis 30.06.2022 geprüft und entschieden. Ein Anspruch auf eine Finanzierung besteht nicht.

Aktuelle Informationen zum Intermediärs-Programm

  • Die Coronahilfen für Start-ups sind per 30.06.2022 planmäßig ausgelaufen. Antragstellungen sind nicht mehr möglich.
  • Rechtzeitig und vollständig bis 15.05.2022 eingegangene Anträge wurden bis 30.06.2022 bearbeitet.
  • Ein Anspruch auf Zusage von Mitteln aus dem Programm besteht nicht.

Die Liste der Intermediäre finden Sie hier:

Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.

"Coronahilfen für Start-ups" auf einen Blick

  • drei Finanzierungswege je nach Bedarf der Unternehmen

  • verschiedene Finanzierungsarten (offene Beteiligung, stille Beteiligung, Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen)

  • Mittel verwendbar für Investitionen sowie laufende Kosten

  • Anfragen ausschließlich über den jeweiligen Finanzierungspartner

Finanzierungswege im Detail

    • Start-ups, die

      • Technologieunternehmen oder Unternehmen der Kreativwirtschaft sind,
      • spätestens seit dem 11.3.2020 ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin haben,
      • ein klein- oder mittelständisches Unternehmen (KMU) gem. EU-Definition sind,
      • ein innovatives und zukunftsfähiges Geschäftsmodell mit hohem Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial haben und
      • negativ von der Corona-Krise betroffen sind (z.B. Umsatzrückgang, gescheiterte Finanzierung, verzögerte Produktentwicklung).

      Wer wird nicht gefördert?

      • Unternehmen, die vor dem 01.01.2013 oder ab dem 11.03.2020 gegründet wurden
      • Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU
      • Unternehmen, bei denen weniger als die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten in Berlin tätig ist
      • Unternehmen, welche über einen beteiligten Gesellschafter Zugriff auf die Corona-Matching-Fazilität haben
      • Unternehmen, welche seit ihrer Gründung bereits mehr als 15 Mio. EUR externe Finanzierung erhalten haben
      • Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise (31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren (Ausnahmeregelungen für Kleinst- und Kleinunternehmen)
      • Unternehmen, welche keine Kapitalgesellschaft oder börsennotiert sind
      • Unternehmen aus den Sektoren der Ausschlussliste der KfW bzw. Unternehmen, die gegen die Leitlinien dieser Ausschlussliste verstoßen
    • Schwerpunkt ist die Durchführung von Finanzierungsrunden, die aufgrund der Corona-Krise ausgefallen sind bzw. nicht im erforderlichen/geplanten Umfang realisiert werden konnten/können.

      Die Programmmittel werden bilanzstärkend als Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierung zur Verfügung gestellt und können wie folgt verwendet werden:

      • Investitionen
      • laufenden Kosten wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel)

      Was wird nicht gefördert?

      • Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter
      • Umschuldungen bestehender Darlehen und bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
      • Finanzierung erfolgt durch die VC Fonds der IBB Ventures
      • verschiedene Finanzierungsarten: stille Beteiligungen mit Wandeloption, offene Beteiligungen oder Wandeldarlehen (bei bereits bestehender offener Beteiligung) zu marktüblichen Konditionen
      • Auszahlung von Programmmitteln bis zum 31.12.2023 möglich
      • 200.000 bis max. 1,8 Mio. EUR (bereits gewährte Kleinbeihilfen sind ggf. anzurechnen)

      Erhält das Start-up erstmalig eine Finanzierung durch die IBB Ventures, sollten die Gründer i.d.R. die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten.

      Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Finanzierung besteht nicht. Ein Investmentausschuss entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Programmmittel.

    • Die Finanzierungsanfragen erfolgen ausschließlich online auf der Website der IBB Ventures.

    • Start-ups, KMUs und kleinere Mittelständler, die

      • per Rechtsform eine Kapitalgesellschaft sind (z.B. UG, GmbH, GmbH & Co. KG, KGaA, AG, inkl. Mischformen),
      • mindestens 3, höchstens 8 Jahre bestehen,
      • ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder mindestens 50 % der Vollzeitbeschäftigten in Berlin haben,
      • eine ausreichende Kapitaldienstfähigkeit und Wertsteigerungspotenzial haben sowie langfristig rentabel arbeiten,
      • ein innovatives Geschäftsmodell vorweisen können oder aus den Berliner Clustern kommen und
      • negativ von der Corona-Krise betroffen sind (z. B. Umsatzrückgang, verzögerte Produktentwicklung).

      Wer wird nicht gefördert?

      • Unternehmen in Rechtsform einer Personengesellschaft
      • Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU
      • Unternehmen aus dem nicht gewinnorientierten Wirtschaftsbereich
      • Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise (31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren
      • Unternehmen aus den Sektoren der Ausschlussliste der KfW bzw. Unternehmen, die gegen die Leitlinien dieser Ausschlussliste verstoßen
    • Die Programmmittel werden als mezzanine Mittel in Form von Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt und können wie folgt verwendet werden:

      • Investitionen
      • Mitfinanzierung laufender Kosten wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel)

      Was wird nicht gefördert?

      • Umschuldung von bereits abgeschlossenen oder durchfinanzierten Vorhaben
      • Finanzierung von Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter
      • Finanzierung erfolgt durch mezzanine Mittel in Form von Nachrangdarlehen
      • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel
      • Mindestkreditbetrag: 100.000 EUR
      • Höchstbetrag: 1,8 Mio. EUR pro Unternehmensgruppe (bereits gewährte Kleinbeihilfen sind ggf. anzurechnen)
      • Vom Kreditnehmer sind im Rahmen seiner Möglichkeiten bankübliche Sicherheiten zu stellen. Das Darlehen ist durch selbstschuldnerische Bürgschaften der wesentlichen Gesellschafter zu besichern.
      • Programmzinssatz wird einheitlich und für die gesamte Laufzeit festgelegt, halbjährliche Zahlung
      • Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags
      • Darlehenslaufzeit beträgt in der Regel 8 Jahre mit einem Tilgungsbeginn nach 5 Jahren
      • Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in halbjährlichen Raten

      Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Finanzierung besteht nicht. Die IBB entscheidet anhand wirtschaftlicher Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Programmmittel

    • Die Antragstellung wurde zum 31.10.2021 beendet.

Rückblick auf das Sommerfest der IBB Capital GmbH

IBB Capital meets Partner & Friends

Nach 3 harten Jahren gab es einen wirklich guten Grund, zusammen mit ca. 170 Gästen zu feiern:

  • 120 Start-ups
  • 162 Mio. EUR
  • 3.200 Arbeitsplätze
zum Rückblick
IBB Capital Sommerfest 2023: ein Bartresen mit Getränken und einem Monitor im Hintergrund