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FAQ zu den Coronahilfen für Start-ups

Fragen und Antworten rund um das Thema Coronahilfen für Start-ups

Auf dieser Seite haben wir unsere Antworten auf Ihre dringlichsten Fragen rund um das Thema Coronahilfen für Start-ups zusammengestellt. Wir sind darüber hinaus über unser Kontaktformular für Sie erreichbar.

Allgemeine Fragen

  • Die Coronahilfen für Start-ups können über

    1. die IBB Ventures,

    2. private Risikokapitalgeber (Intermediäre) oder

    3. mittels Berlin Mezzanine direkt bei der IBB

    beantragt werden.

  • Ja, der Anteil der öffentlichen Mittel fällt unter die "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020". Somit entspricht dieser gewährte Betrag der erhaltenen Kleinbeihilfe. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen(sgruppe) nach der Beihilferegelung gewährten Kleinbeihilfen darf den Höchstbetrag von 1,8 Mio. EUR nicht übersteigen. Der Anteil des privaten Risikokapitalgebers zählt nicht als Kleinbeihilfe.

  • Mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten des Start-ups müssen in Berlin beschäftigt sein.

    Beschäftigte in Vollzeitäquivalent (VZÄ) werden wie folgt berechnet:

    Es gilt die Wochenarbeitszeit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

    • Arbeitskräfte bis 20 Stunden = Faktor 0,5
    • Arbeitskräfte bis 30 Stunden = Faktor 0,75
    • Arbeitskräfte über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
    • Arbeitskräfte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

    Es gelten die aktuellen Vollzeitäquivalente (Stichtag der Angebotsabgabe)

  • Start-ups gelten als durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten insbesondere bei

    • Umsatzrückgang,
    • gescheiterter Finanzierungsrunde oder
    • verzögerter Produktentwicklung.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zu den Coronahilfen für Start-ups .

  • Ja, welche Unternehmen nicht gefördert werden, entnehmen Sie bitte der Ausschlussliste der KfW.

  • Sie können die Mittel für Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel) verwenden. Eine Förderung einzelner Kosten, welche bereits im Rahmen anderer beihilferelevanter Programme (z.B. ProFIT) finanziert wurden, ist allerdings ausgeschlossen.

Coronahilfen über die IBB Ventures

  • Ja, weitere Erläuterungen zur Antragstellung bei der IBB Ventures finden Sie auf der Produktseite.

    • Unterlagen zu wirtschaftlichen Verhältnissen wie Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
    • Unterlagen zu rechtlichen Gesichtspunkten wie Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Auszug aus dem Transparenzregister, Angaben zu KMU-Status und bisher erhaltenen Beihilfen

    Die Liste der Unterlagen erhalten Sie von der IBB Ventures nach Prüfung der Angaben im Anfrageformular.

  • Eine Kombination in der Form, dass sich die IBB Ventures und ein Risikokapitalgeber gemeinsam (innerhalb der Kleinbeihilfenobergrenze) engagieren, ist möglich. Ihr Risikokapitalgeber muss in diesem Fall akkreditiert sein.

  • Es handelt sich um Kapitalbeteiligungen und Finanzierungen mit Wandlungsoption. Marktübliche Konditionen müssen Sie mit der IBB Ventures und den Mitinvestoren verhandeln.

Coronahilfen über private Risikolapitalgeber

  • Nein, bei den Coronahilfen für Start-ups durch private Risikokapitalgeber erfolgt die Beantragung Ihrer Hilfen ausschließlich über einen akkreditierten Risikokapitalgeber.

  • Auf unserer Produktseite finden Sie die aktuell akkreditierten Risikokapitalgeber, zu denen Sie direkt Kontakt aufnehmen können.

  • Sobald Ihr Risikokapitalgeber (hier Business Angel) akkreditiert ist, können durch ihn Mittel für Ihr Start-up beantragt werden.

  • Der Intermediär verhandelt gemeinsam mit Ihrem Start-up, ob Sie ein Wandeldarlehen, eine stille oder offene Beteiligung erhalten.

  • Grundsätzlich ist der Finanzierungsanteil der IBB Capital GmbH auf maximal 1,8 Mio. Euro beschränkt, wobei Ihr Risikokapitalgeber mindestens 20 % der Finanzierung tragen muss, jedoch unter 50% tragen darf. In diesem Rahmen (20 bis <50%) kann ihr Risikokapitalgeber flexibel entscheiden in welcher Höhe er Ihr Start-up finanziert.

  • Der beihilferechtlich zulässige Höchstbetrag aller Kleinbeihilfen pro Unternehmen(-sgruppe) beträgt derzeit 1,8 Mio Euro. Beihilferechtlich darf also im Falle einer Unternehmensgruppe die Summe sämtlicher innerhalb der Gruppe beantragter Kleinbeihilfen den Betrag von 1,8 Mio. Euro nicht überschreiten. Dies ist bei der Auswahl der Start-ups und der Höhe der geplanten Wagniskapitalbeteiligung zwingend zu beachten.

  • Kleinbeihilfen aus den Coronahilfen für Start-ups sind grundsätzlich mit anderen Beihilfen kombinierbar, bspw. De-minimis-Beihilfen oder Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Es ist allerdings unzulässig, beide Fördermittel (z.B. Fördermittel aus dem ProFIT-Programm neben den Coronahilfen) für dieselben Kosten zu verwenden (Verbot der Doppelansatzes). Zusätzliche Personalausgaben oder unterschiedliche Finanzierungstranchen sind aber möglich.

  • Ja, es ist möglich den Anteil des Risikokapitalgebers auch über den INVEST Zuschuss des BAFA zu finanzieren.

  • Die Bearbeitungszeit hängt insbesondere davon ab, wie schnell Sie Ihrem akkreditierten Risikokapitalgeber, der Ihr Start-up für das Coronahilfen-Programm vorschlägt, die notwendigen Unterlagen vollständig, qualitativ gut aufbereitet und plausibel vorlegen. Der Risikokapitalgeber prüft diese und leitet seine Entscheidung inklusive Anlagen an die IBB Capital GmbH zur Prüfung weiter.

  • Sie müssen ggü. dem Risikokapitalgeber die ordnungsgemäße Verwendung der Coronahilfen nachweisen. Sie müssen zudem Berichtspflichten erfüllen und dafür sorgen, dass die IBB Capital GmbH über den Intermediär alle Unterlagen und Informationen erhält, die diese u.a. zur Bewertung des Start-ups benötigt.

    Der Risikokapitalgeber übermittelt Ihre Angaben nach seiner Plausibilitätsprüfung an die IBB Capital GmbH weiter.

    Darüber hinaus behält IBB Capital GmbH sich das Recht vor, in Einzelfällen direkt von Ihnen Informationen anzufordern.

  • Die Beteiligung endet üblicherweise in einem Exit. Wandeldarlehen sollen nicht länger als 5 Jahre laufen. Offene Beteiligungen können bis zum Exit auch länger bestehen.

  • Eine Kombination in der Form, dass sich zwei Risikokapitalgeber oder die IBB Beteiligungsgesellschaft und ein Risikokapitalgeber gemeinsam (innerhalb der Beihilfenobergrenze) engagieren, ist möglich.

  • Es handelt sich um Kapitalbeteiligungen. Marktübliche Konditionen müssen Sie mit Ihrem Risikokapitalgeber verhandeln, wobei die Maximalverzinsung 10% p.a. beträgt.

Coronahilfen über Berlin Mezzanine

  • Ja, weitere Erläuterungen zur Antragstellung bei der IBB finden Sie auf der Produktseite.

  • Unterlagen zu wirtschaftlichen Verhältnissen wie Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Unterlagen zu rechtlichen Gesichtspunkten wie Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Auszug aus dem Transparenzregister, Angaben zu KMU-Status und bisher erhaltenen Beihilfen

    Die Liste der Unterlagen erhalten Sie finden Sie auf der Produktseite im Antragsformular.

  • Die Bearbeitungszeit hängt insbesondere davon ab, wie schnell Sie die notwendigen Unterlagen vollständig, qualitativ gut aufbereitet und plausibel vorlegen. Die IBB prüft den Antrag und die Unterlagen und entscheidet anhand wirtschaftlicher Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Programmmittel.

  • Der Programmzinssatz wird einheitlich und für die gesamte Laufzeit festgelegt, halbjährliche Zahlung.

    Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrages.

    Die Darlehenslaufzeit beträgt in der Regel 8 Jahre mit einem Tilgungsbeginn nach 5 Jahren.

  • Das beantragte Darlehen ist durch selbstschuldnerische Bürgschaften der wesentlichen Gesellschafter zu besichern.