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Endabrechnung

Einreichung der Endabrechnungen für die Coronahilfen des Bundes

Die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfen (NSH, NSH Plus, NSH Plus Q4, NSH 2022 Q1 und 2022 Q2) ist beendet. Die jeweiligen Fristen zur Einreichung finden Sie unter „Für welche Programme ist diese einzureichen?“.

Sofern Sie als Ergebnis der Endabrechnung Rückzahlungen zu leisten haben:

Bitte warten Sie auf den entsprechenden Schlussbescheid, der Sie zur Zahlung auffordert und leisten keine Zahlungen im Vorfeld.

Auf einen Blick

  • Einreichung für die Neustarthilfen des Bundes

  • Digital im Antragsportal

"Endabrechnung" im Detail

    • Neustarthilfe
      • bis 31. März 2023
    • Neustarthilfe Plus (Direktantragstellende)
      • bis 30. Juni 2022 bzw. vier Wochen nach Versand des Bewilligungsbescheides (wenn die Neustarthilfe Plus nach dem 1. Juni 2022 bewilligt wurde).
    • Neustarthilfe Plus (prüfende Dritte)
      • bis 31. März 2023
    • Neustarthilfe 2022 (Direktantragstellende)
      • Einreichung bis zum 30. September 2022 bzw. vier Wochen nach Versand des Bewilligungsbescheides (wenn die Neustarthilfe 2022 nach dem 1. September 2022 bewilligt wurde).
    • Neustarthilfe 2022 (prüfende Dritte)
      • bis 31. März 2023
    • Die Endabrechnung wird vom Antragstellenden eingereicht
    • Die Einreichung erfolgt online über das Antragsportal für Direktantragsteller bzw. über das Portal für prüfende Dritte .
    • Es ist eine Selbsterklärung zur Endabrechnung auszufüllen
      • Die von Ihnen angegebenen, persönlichen Daten sind vom Antragstellenden zu überprüfen und zu bestätigen
      • Die Einkünfte im jeweiligen Förderzeitraum sind anzugeben
    • Sie erhalten einen Schlussbescheid
  • Bitte rechen Sie mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anträge!

    Individuelle Auskünfte zum Bearbeitungsstand können nicht erteilt werden.

    Im Falle von Rückzahlungen:

    • bei eingereichter Endabrechnung: Rückzahlungsfrist von sechs Monaten ab Datum des Schlussbescheids
    • bei nicht eingereichter Endabrechnung: Rückzahlungsfrist von einem Monat ab Datum des Schlussbescheids
  • Die meisten Antworten auf Ihre Fragen können Sie den FAQ Endabrechnung entnehmen.

    • Alle Informationen zu den Programmen und zur Antragstellung finden Sie auf dem Bundesportal, sowie der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ( FAQ Endabrechnung ).
    • Inhaltliche Fragen zum Programm richten Sie bitte an die Kontaktstellen des Bundes unter folgendem Link:
      www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Kontakt

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