Neustarthilfe Berlin - beendet

Zuschussprogramm des Landes für Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit max. 5 Beschäftigten

  • Antragsstellung endete am 31.10.2021

Das Land Berlin unterstützt Berliner Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit max. 5 Beschäftigten für einen besseren Start aus dem Lockdown. Dabei werden für Soloselbständige die vom Bund gewährten Zuschüsse um weitere 25% auf maximal 7.500 EUR insgesamt erhöht. KMU können bis zu 6.000 EUR zusätzlichen Zuschuss erhalten.

Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden

Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.

Aktuelle Informationen zum Programm

Die IBB schreibt die Antragsberechtigten sukzessive an, damit alle die Möglichkeit haben, rechtzeitig Äntrage zu stellen. Vorbedingung ist, dass Sie Mittel aus der Neustarthilfe des Bundes oder Überbrückungshilfe III erhalten haben.

Alle Antragstellenden, deren Bundesantrag sich derzeit noch in der Bearbeitung befindet, werden nach Auszahlung die Möglichkeit zur Antragstellung zur Neustarthilfe Berlin erhalten. Wir gehen derzeit von einem Nachlauf bis Ende November 2021 in der Bearbeitung hierzu aus.

Wir bitten um etwas Geduld und werden selbstverständlich Einzelfälle prüfen.

„Neustarthilfe Berlin“ auf einen Blick

  • Voraussetzung für die Beantragung ist die Bewilligung der Neustarthilfe des Bundes (Soloselbständige) oder der Überbrückungshilfe III (KMU)

  • Zuschüsse werden auf Basis des ausgezahlten Bundeszuschusses ermittelt

  • Programm richtet sich an Soloselbständige oder KMU mit max. 5 Beschäftigten


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„Neustarthilfe Berlin“ im Detail

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