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Härtefallhilfen - beendet

Zuschussprogramm für Unternehmen

  • Die Antragsfrist endete am 30.04.2022.

Unternehmen, die von den Folgen der Pandemie betroffen sind und aus anderen Hilfsprogrammen nicht hinreichend oder keine Unterstützung erhalten haben, können einen Antrag stellen.

Die Förderhöhe darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Es gilt eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro.

Antragstellung Änderung über die bundesweite Online-Plattform

Die Härtefallhilfen werden über die Plattform des Bundes angeboten. Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie dort.

Härtefallhilfen auf einen Blick

  • für Unternehmen und Selbstständige, die außerordentliche Belastungen zu tragen haben und bisher keinen Zugang zu anderen Corona-Hilfsprogrammen hatten und deren wirtschaftliche Existenz bedroht ist
  • Förderzeitraum 01.11.2020 bis 30.06.2022
  • Antragstellung ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer möglich
  • Orientierung der Förderhöhe an der Überbrückungshilfe III, Überbrückungshilfe III Plus, Überbrückungshilfe IV