Coronahilfen für Berlin
Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung aller Corona-Programme.
Russland Sanktionen
Als Reaktion auf die Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine wurden seit März 2022 Sanktionen gegen Russland ausgesprochen.
Diese umfassen u.a. Exportrestriktionen, gewisse Branchen und Personen. Ein Ausschluss von Exporten diverser Waren und Dienstleistungen nach Russland muss sichergestellt werden. Die Investitionsbank Berlin verschärft dementsprechend die Prüfung der Anträge in den Coronahilfen. Um die Einhaltung der jeweils gültigen Sanktionen sicherstellen zu können, werden Antragstellende gebeten, eine Selbsterklärung abzugeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Akuelle Programme
Soforthilfe IV 8.0
Antragstellung erfolgt über Überbrückungshilfe IV
Ergänzendes Programm des Landes Berlin für die Monate April bis Juni 2022
- Soforthilfe IV 8.0 ist nur nachgelagert über die Überbrückungshilfe IV beantragbar
- Zuschüsse auf Basis eines errechneten Liquiditätsengpasses (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 500.000 EUR)
- für Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten
Coronahilfen für Start-ups – Wagnis- und Nachrangkapital
Programm des Landes Berlin
Intermediärs-Programm bis zum 15.05.2022 verlängert
Rechtzeitig und vollständig bis 15.05.2022 eingegangene Anträge werden bis 30.06.2022 bearbeitet.
- für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Berlin
- 3 Bausteine: IBB Ventures, IBB Capital über Intermediäre, Berlin Mezzanine
Überbrückungshilfe IV (Januar - Juni 2022)
Programm des Bundes - Verlängerung bis zum Juni 2022
Zuschüsse für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 750 Mio. EUR und gemeinnützige Organisationen
- Überbrückungshilfe IV - Antragstellung vorraussichtlich ab sofort bis zum 15.06.2022 möglich
- Leistungszeitraum: Januar 2022 bis Juni 2022
- Zuschuss bei Umsatzrückgang um mind. 30%
- Antragstellung ausschließlich über Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (prüfende Dritte) möglich
- Abschlagszahlungen über den Bund von bis zu 100.000 EUR pro Monat
Neustarthilfe 2022 (Januar - Juni 2022)
Programm des Bundes
Zuschüsse für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb und kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- Neustarthilfe 2022 - Antragsstellung bis 15.06.2022 möglich
- Leistungszeiträume: Januar bis März 2022 (1. Quartal) & April bis Juni 2022 (2. Quartal)
- Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 4.500 EUR pro Quartal
- Für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb (mind. 51%)
- Kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- Direktbeantragung oder über prüfende Dritte
Überbrückungshilfe III Plus (Juli – Dezember 2021)
Programm des Bundes
Zuschüsse für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 750 Mio. EUR und gemeinnützige Organisationen
- Überbrückungshilfe III Plus - Antragstellung bis 31.03.2022 möglich
- Leistungszeiträume: Juli bis September 2021 (3. Quartal) und Oktober bis Dezember 2021 (4. Quartal)
- Zuschuss bei Umsatzrückgang um mind. 30%
- Antragstellung ausschließlich über Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (prüfende Dritte) möglich
- Abschlagszahlungen über den Bund von bis zu 100.000 EUR pro Monat
Neustarthilfe Plus (Juli – Dezember 2021)
Programm des Bundes
Zuschüsse für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb und kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- Neustarthilfe Plus - Antragstellung bis 31.03.2022 möglich
- Leistungszeiträume: Juli bis September 2021 (3. Quartal) und Oktober bis Dezember 2021 (4. Quartal)
- Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 4.500 EUR pro Quartal
- Für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb (mind. 51%)
- Kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- Direktbeantragung oder über prüfende Dritte
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen
Programm des Bundes
Zuschüsse für Veranstaltungen und Messen bei pandemiebedingten Absagen
Registrierung zur Antragsstellung bis zum 28.02.2022 möglich
- Übernahme von maximal 80 Prozent der entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten
- Bewilligung nur bei vollständigem Veranstaltungsverbot durch die Bundesregierung
- Leistungszeitraum der förderfähigen Messen: 01.10.2021 bis 30.09.2022
- Voraussetzung ist eine Registrierung bis zum 28.02.2022
- Die Antragstellung ist bis zum 15.11.2022 möglich
Härtefallhilfen
Programm des Bundes
Antragstellung verlängert bis 30.04.2022
- für Unternehmen und Selbstständige, die von den Folgen der Pandemie betroffen sind und aus anderen Hilfsprogrammen nicht hinreichend oder keine Unterstützung erhalten haben
- Antragstellung ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer möglich
- Förderhöhe darf 100.000 Euro nicht übersteigen (Bagatellgrenze 2.000 Euro)
Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden
Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.
Beendete Programme
Für diese Programme ist keine Antragstellung mehr möglich.
- Soforthilfe IV 7.0
- Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen)
- Soforthilfe IV 6.0
- Neustarthilfe Berlin
- Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe des Bundes
- Soforthilfe IV 5.0
- Soforthilfe IV 4.0
- November- und Dezemberhilfe
- Überbrückungshilfe II
- Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft
- Soforthilfe IV 3.0 für Kulturunternehmen
- Coronahilfen für Modelabels
- Ehrenamts- und Vereinshilfen (Soforthilfe X)
- Soforthilfe Gewerbemieten
- Soforthilfe V
- Soforthilfe IV 2.0
- Soforthilfe Corona
Fördern, was Berlin am Laufen hält: Coronahilfen

Die Corona-Pandemie trifft die Berliner Wirtschaft mit voller Wucht. Nach einer Dekade des Wachstum, folgt in 2020 die Vollbremsung. Wenn Sie sehen wollen, wer bei uns die zahlreichen Programme umsetzt und wie wir es gemacht haben, dann schauen Sie in unser Video.
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Handwerkskammer Berlin
- Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. (DEHOGA Berlin)
- Berlin Partner
- Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V (HBB)
- visitBerlin
- Veröffentlichungspflicht im Rahmen des Temporary Framework