IBB Wohnraum Modernisieren
Umbau und Modernisierung von Wohnimmobilien
Sie sind Immobilieneigentümer:in und benötigen Unterstützung bei Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus? Wir fördern diese sowie in diesem Zusammenhang zusätzlich durchgeführte sonstige Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden.
"IBB Wohnraum Modernisieren" auf einen Blick
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Förderdarlehen für Vermieter:innen und Investor:innen sowie selbstnutzende Eigentümer:innen
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Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Barrierereduzierung sowie allgemeine Instandhaltung und Modernisierung
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bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit
"IBB Wohnraum modernisieren" im Detail
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- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter:innen und Investor:innen
- selbstnutzende Eigentümer:innen, auch im Rahmen einer "IBB WEG-Finanzierung"
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
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- Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u.a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- Einsatz von erneuerbaren Energien, z.B. Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas
- barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
- allgemeine Instandsetzung und Modernisierung von Wohnraum, z.B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung
- Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau
- sonstige Baumaßnahmen, z.B. Lärmschutz, Behebung von Kellerwasserschäden
Alle Maßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen entsprechen.
Was wird nicht gefördert?
Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.
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Für Wohneigentümer:innen
- Es wird ein zinsgünstiger Kredit in Abhängigkeit der förderfähigen Kosten von bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit gewährt.
Für Investor:innen & Vermieter:innen
- Es wird ein zinsgünstiger Kredit in Abhängigkeit der förderfähigen Kosten von bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit gewährt.
Das Förderprogramm "IBB Wohnraum Modernisieren" ist mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, z.B. Effiziente GebäudePLUS, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
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- variable Darlehenslaufzeiten mit 1 Tilgungsfreijahr
- Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht für Wohneigentümer bzw. in der Konditionsübersicht für Vermieter und Investoren .
- Es sind verschiedene Zinsbindungen möglich. Vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Eine vorzeitige, auch teilweise Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist bei berechtigtem Interesse gegen Zahlung eines banküblichen Vorfälligkeitsentgeltes möglich.
- Die Auszahlung beträgt 100% des Zusagebetrages.
- Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
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- Der Antrag für das Förderprogramm "IBB Wohnraum modernisieren" muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
- Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Für Wohneigentümer: Es gilt ein Eigenkapitaleinsatz (ohne Anrechnung von Eigenleistungen) von mind. 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten.
- Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
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In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben leisten direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG):
- 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden
- 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
Die IBB schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor.
Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .
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Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
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- Die Abruffrist beträgt 18 Monate nach Darlehenszusage.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 4. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25% pro Monat berechnet.
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Das Förderprogramm "IBB Wohnraum modernisieren" ist mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
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Energieeinsparverordnung (EnEV 2016)
Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf