IBB Altersgerecht Wohnen
Förderung von Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung, Erhöhung des Wohnkomforts und Einbruchschutz
Sie wollen in Ihrem vermieteten Wohnungsbestand Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchschutz verbessern? Mit dem Darlehensprogramm "IBB Altersgerecht Wohnen" bieten wir Ihnen einen zinsgünstigen Kredit der KfW-Bankengruppe an, der von der IBB zusätzlich mit einer weiteren Zinssubvention ausgestattet werden kann.
"IBB Altersgerecht Wohnen" auf einen Blick
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Zinssubvention von bis zu 0,6 % p.a. auf KfW-Zinssatz
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Zinsbindung bis zu 10 Jahre
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bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit
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bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
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flexibel mit anderen Produkten kombinierbar

"IBB Altersgerecht Wohnen" im Detail
Wer wird gefördert?
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter:innen und Investoren:innen
- Ersterwerber:innen von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Was wird gefördert?
Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden, der Wohnkomfort erhöht oder in Einbruchsschutzmaßnahmen investiert werden:
- Einzelmaßnahmen bezüglich: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung und Schwellenabbau, Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen, Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Umbaumaßnahmen zum Standard „Altersgerechtes Haus“
- Maßnahmen zum Einbruchschutz
- Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum
- Umwidmung von beheizten Nicht-Wohnflächen in Wohngebäuden (Die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude zu Wohnraum können Sie mit unserem Programm "Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)" finanzieren.)
Was wird nicht gefördert?
- Boardinghäuser
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Wochenendhäuser
- Pflege- und Altenwohnheime
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit der KfW Bankengruppe, der von der IBB zusätzlich zinsvergünstigt werden kann.
- Es kann ein Kreditbetrag von bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit beantragt werden.
- Es sind variable Darlehenslaufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre wählbar. Alternativ ist auch ein endfälliges Darlehen möglich.
Zu welchen Konditionen?
- Aktuelle Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht.
- eine vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich, Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen
- die Auszahlung beträgt 100% des Zusagebetrages.
Wie verläuft die Antragstellung?
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Beim Erwerb eines förderfähigen Neubaus gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn.
- Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der IBB ein.
- Die Antragsunterlagen sowie Informationen für den Verbraucher finden Sie in den Downloads.
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Wie gestaltet sich der Zinssatz?
- Der Zinssatz bzw. die Zinsverbilligung richtet sich nach der Förderklasse, in die der Darlehensnehmer / die Darlehensnehmerin eingestuft wird. Die Ermittlung der Förderklasse erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
- Der Zinssatz wird für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Es gilt der günstigere Zinssatz am Tag der Zusage der KfW oder am Tag des Antragseinganges bei der KfW.
Welche Sicherheiten müssen erbracht werden?
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
Wie lange wird die Abruffrist für die Auszahlung gewährt?
- Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert.
- Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Das Förderprogramm für altersgerechtes Wohnen in Berlin ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
Downloads
- Konditionsübersicht für Vermieter:innen und Investoren:innen (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Unterlagenanforderung für Vermieter und Investoren (PDF)
- Selbstauskunft für Vermieter und Investoren (PDF)
- ESG Selbsterklärung (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "IBB Altersgerecht Wohnen" (PDF)
Laden Sie alle Dateien zu diesem Produkt herunter.