IBB Förderergänzungsdarlehen
Individuelle Immobilienfinanzierung
Schließen Sie die Finanzierungslücke bei der Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte mit dem "IBB Förderergänzungsdarlehen". Wir informieren Sie gern und erstellen für Sie ein individuelles Finanzierungsangebot.
"IBB Förderergänzungsdarlehen" auf einen Blick
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Förderdarlehen für Vermieter:innen und Investor:innen sowie selbstnutzende Eigentümer:innen
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Individuelles Finanzierungsangebot zur Schließung von Finanzierungslücken
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flexible Darlehenshöhen möglich
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mit oder ohne Eigenkapital in Vorhaben investieren
"IBB Förderergänzungsdarlehen" im Detail
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- Neu- oder Bestandskunden, die bei der IBB ein Immobilien-Förderprogramm in Anspruch nehmen und ergänzenden Finanzierungsbedarf haben
- Kunden der IBB, die eine Neustrukturierung ihrer bestehenden Förderung benötigen
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- Schließung von Finanzierungslücken bei Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte (z.B. anteilige Kaufpreisfinanzierungen von Grund und Boden bei Neubauvorhaben)
- Neustrukturierungen von Förderungen (z.B. bei Erbschafts- und Scheidungsfällen) oder Umstellung auf Restkapital
- Umschuldungen bei Schwierigkeiten des Darlehensnehmers mit vorrangig abgesicherten Darlehensgebern
- Anschlussfinanzierungen bei durch die IBB geförderten Objekten (z.B. im sozialen Wohnungsbau oder KfW-Darlehen)
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individuelle Immobilienfinanzierung für bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs (Vollfinanzierung)
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- Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht für Wohneigentümer bzw. in der Konditionsübersicht für Vermieter und Investoren .
- 100% Auszahlung
- vorzeitige, auch teilweise Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist bei berechtigtem Interesse gegen Zahlung eines banküblichen Vorfälligkeitsentgeltes möglich
Sie möchten Ihre Mietwohnung, die in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, erwerben und Ihr Einkommen übersteigt die Berliner Einkommensgrenzen (§9 Abs. 2 WoFG) um maximal 80%? Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von verbesserten Förderkonditionen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen .
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- Der Antrag für die Immobilienfinanzierung muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
- Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Für Wohneigentümer: Es gilt ein Eigenkapitaleinsatz (ohne Anrechnung von Eigenleistungen) von mind. 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten.
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
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- Für die Finanzierung Ihres Hauses sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Rechnungen über förderfähige Maßnahmen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (z. B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren.
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Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 4. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25% pro Monat berechnet.
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Die Finanzierung Ihres Hauses können Sie u.a. mit folgenden Programmen ergänzen:
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