IBB Wohnungsneubaufonds
Sozialer Wohnungsbau in Berlin
Die IBB unterstützt mit Mitteln aus dem „IBB Wohnungsneufonds“ kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Investoren beim Neubau sowie bei der Neuschaffung von preisgünstigen Mietwohnungen in Berlin.
Neue Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB)
Mit Veröffentlichung am 30.09.2022 im Amtsblatt sind die neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2022) in Kraft getreten. Um die Zahl der dringend benötigten Sozialwohnungen zu erhöhen, hat der Berliner Senat die Förderung deutlich verbessert. Alle Änderungen finden Sie in den Programmdetails hier auf dieser Seite.
Wesentliche Unterschiede im Hinblick auf die Finanzierung und Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur WFB 2019 finden Sie hier:
"IBB Wohnungsneubaufonds" auf einen Blick
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30 Jahre zinsfreies Darlehen
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Teilverzicht in Höhe von 35 % des ausgezahlten Baudarlehens
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einmalige Zuschüsse

"IBB Wohnungsneubaufonds" im Detail
Wer wird gefördert?
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften und genossenschaftsähnliche Akteure
- Vermieter und Investoren
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Was wird gefördert?
- Neubau von Mietwohnungen
- Kauf von neu zu errichtenden Wohnimmobilien vor deren Baubeginn
- Neuschaffung von Mietwohnungen durch Aus- und Umbau sowie Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden
Die geförderten Wohnungen sind gemäß den Wohnungsbauförderunsbestimmungen 2022 (WFB 2022) zu errichten und müssen zu sozialverträglichen Mieten angeboten werden.
Wie wird gefördert?
Fördermodell 1: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten
- zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.550 EUR/m² geförderter Wohnfläche und vorgesehener mittlerer Bezugsfertigkeit unter Beachtung der Wohnflächengrenzen
- Teilverzicht in Höhe von 35 % auf den ausgezahlten Betrag des öffentlichen Baudarlehens nach mittlerer Bezugsfertigkeit
Fördermodell 2: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Schaffung oder Erhaltung soziale stabiler Bewohnerstrukturen
- zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.050 EUR/m² geförderter Wohnfläche unter Beachtung der Wohnflächengrenzen
- Teilverzicht in Höhe von 15 % auf den ausgezahlten Betrag des öffentlichen Baudarlehens nach mittlerer Bezugsfertigkeit
Fördermodell 3: Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockung und Dachausbauten
- zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.350 EUR/m² geförderter Wohnfläche unter Beachtung der Wohnflächengrenzen
- Teilverzicht in Höhe von 25 % auf den ausgezahlten Betrag des öffentlichen Baudarlehens nach mittlerer Bezugsfertigkeit
Fördermodell 4: Öffentliches Baudarlehen bei Nutzungsänderung
- Höhe des zinslosen Baudarlehens und des Teilverzichts wird individuell vereinbart und in der Förderzusage geregelt
Eine Kombination der Fördermodelle pro Vorhaben ist möglich. Zusätzlich zum öffentlichen Baudarlehen können für die geförderten Wohnungen einmalige Zuschüsse gewährt werden.
Einmalige Baukostenzuschüsse
- Aufzugsanlagen bei Aufstockung und Dachgeschossausbauten: bei Schaffung von geförderten Wohneinheiten wird der nachträgliche Einbau von Aufzugsanlagen für die ersten drei Stationen mit je 20.000 EUR, für jede weitere Station mit je 5.000 EUR bezuschusst
- Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen: die Schaffung von Wohnungen nach DIN 18040-2 („R“) wird pauschal mit 15.000 EUR je geförderter Wohnung bezuschusst
- Nachhaltiges Bauen: ein pauschaler Zuschuss wird in Höhe von 2.000 EUR je geförderter Wohnung gezahlt (Zertifizierung erforderlich)
- Architektonische, städtebauliche oder gebäudebedingte Mehrkosten: ein Zuschuss von bis zu 20.000 EUR je geförderter Wohnung wird bei Begründung und Nachweis der Mehrkosten gewährt
- Klimagerechter Sozialer Wohnungsbau: Mehrkosten zur Erzielung einer Effizienzhaus-Stufe werden je nach geförderter Wohnung und erreichtem Standard in Höhe von bis zu 10.000 EUR bezuschusst
- Effizienzhaus 55 und 40: bei Nichtinanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Mehrkosten zur Erzielung einer Effizienzhaus-Stufe mit bis zu 26.250 EUR je nach geförderter Wohnung und erreichtem Standard bezuschusst
- Effizienzhaus 40 NH, 40 EE und 40 Plus (BEG-Antrag ab 20. April 2022): bei Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Mehrkosten zur Erzielung einer Effizienzhaus-Stufe in Höhe von bis zu 18.750 EUR je nach geförderter Wohnung und erreichtem Standard mit Hilfe von Zuschüssen gefördert
- Effizienzhaus 40 NH, 40 EE und 40 Plus (BEG-Antrag ab 20. April 2022): bei Nichtinanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Mehrkosten zur Erzielung einer Effizienzhaus-Stufe in Höhe von bis zu 37.500 EUR je nach geförderter Wohnung und erreichtem Standard bezuschusst
Zu welchen Konditionen?
- Die Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt 30 Jahre ab festgestellter mittlerer Bezugsfertigkeit.
- Es gelten für die verschiedenen Fördermodelle unterschiedliche Miethöhen und Voraussetzungen zur Wohnberechtigung.
Fördermodell 1
- anfängliche Miethöhe maximal 6,60 EUR - 7,00 EUR nettokalt je m² Wohnfläche und Jahr der Fertigstellung
- Mietsteigerung bis zu 0,20 EUR je m² alle zwei Jahre
- WBS: Einkommensgrenze 140 % nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
- Jeweils die Hälfte der Wohnungen sind an berechtigte Haushalte mit einer Einkommensgrenze 100 % bzw. 140 % zu überlassen.
Fördermodell 2 und Fördermodell 3
- anfängliche Miethöhe maximal 9,00 EUR nettokalt je m² Wohnfläche
- Mietsteigerung bis zu 0,20 EUR je m² alle zwei Jahre
- WBS: Einkommensgrenze 180 % nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
Fördermodell 4
- anfängliche Miethöhe maximal 7,00 EUR oder 9,00 EUR nettokalt je m² Wohnfläche und Einkommensgrenze
- Mietsteigerung bis zu 0,20 EUR je m² alle zwei Jahre
- WBS: Einkommensgrenze 180 % nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
Mindestens ein Viertel der geförderten Wohnungen soll an WBS-Inhaber mit besonderem Wohnbedarf vermietet werden.
Bei vorzeitiger vollständiger Rückzahlung bleiben die Mietpreis- und Belegungsbindungen bis zum Ablauf des 11. Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung, längstens jedoch bis zu dem in der Förderzusage bestimmten Ende der Bindungen bestehen.
Das öffentliche Baudarlehen ist grundsätzlich zinslos. Es werden keine Bereitstellungsstellungszinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen erhoben.
Die Tilgung für das öffentliche Baudarlehen beträgt mind. 1,0 % p.a. des Darlehensursprungsbetrags ohne Berücksichtigung eines Teilverzichts.
Für das öffentliche Baudarlehen fällt ein laufender Verwaltungskostenbeitrag (VKB) in Höhe von 0,25 % p.a. auf das Darlehensursprungskapital unter Abzug des Teilverzichts an. Sofern das Darlehensursprungskapital geringer als 2,5 Mio. EUR ist, beträgt der VKB 0,4 % p.a.. Sollte es unter 1,5 Mio. EUR liegen, wird ein VKB in Höhe von 0,6 % p.a. erhoben.
Weitere Förderbedingungen sind in den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022) geregelt.
Wie verläuft die Antragstellung?
Für die Förderung eines sozialen Wohnungsbaus ist zunächst ein Antrag auf Aufnahme ins Wohnungsneubauprogramm bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu stellen.
Programmleitstelle
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
– IV A 2 –
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Frau Martina Weeger
030 / 90139-4763
Herr André Moschke
030 / 90139–4767
Herr Dr. Michael Havlin
030 / 90139-4797
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Welche Sicherheiten müssen erbracht werden?
- Die Besicherung erfolgt in der Regel im Rang nach weiteren, für die Finanzierung der geförderten Wohnungen aufgenommenen Mitteln.
- Rechnungen über förderfähige Maßnahmen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (z.B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Über das Förderdarlehen hinaus kann die IBB die Gesamtfinanzierung durch Einbindung weiterer Fördermittel abdecken. Sollte der Bauträger die Stellung eines Zahlungsavals während der Bauphase fordern, kann dies ebenfalls über die IBB beantragt werden.
Downloads
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Unterlagenanforderung für Vermieter und Investoren (PDF)
- Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2022 (PDF)
Laden Sie alle Dateien zu diesem Produkt herunter.
Video zu "IBB Wohnungsbaufonds"
Beispiele aus der Praxis
Energieeinsparverordnung (EnEV 2016)
Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf