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Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Neubau

Wir fördern den Neubau oder den Kauf eines neuen klimafreundlichen Wohngebäudes in Berlin und finanzieren Ihre Ausgaben. Mit dem Bundesförderprogramm erhalten Sie zinsgünstige und langfristige Darlehen. Zudem steht Ihnen die IBB auch bei darüber hinaus gehenden Kosten als Finanzierungspartnerin zur Verfügung .

"Klimafreundlicher Neubau" auf einen Blick

  • Förderdarlehen für Vermieter:innen und Investor:innen sowie selbstnutzende Eigentümer:innen

  • Förderung des Neubau oder Erstkaufs von klimafreundlichen Wohngebäuden

  • bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit

  • attraktiver Zins der KfW-Bankengruppe

"Klimafreundlicher Neubau" im Detail

    • kommunale und private Wohnungsunternehmen
    • Wohnungsgenossenschaften
    • Vermieter:innen und Investoren:innen
    • Ersterwerber:innen von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
    • selbstnutzende Eigentümer:innen
    • Neubau: Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen und Nachhaltigkeitszertifizierung
    • Ersterwerb: Kaufpreis für das klimafreundliche Wohngebäude (ohne Grundstückskosten)
    • Erweiterung oder Ausbau bislang unbeheizter Räume in bestehenden Gebäuden
    • Umwidmung eines bislang unbeheizten Gebäudes zu einem Wohngebäude

    Was wird nicht gefördert?

    • Boardinghäuser
    • Ferienhäuser und -wohnungen
    • Wochenendhäuser
  • Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert:

    • bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit für die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude
    • bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit für die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG

    Welche Anforderungen für die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG “ zu erfüllen sind, entnehmen Sie bitte der Website der KfW .

    • Eine Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Als Vorhabensbeginn wird der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen definiert. Erfolgt jedoch ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch im Vorfeld, können Liefer- und Leistungsverträge geschlossen werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Kreditförderantrag abgeschlossen sein muss. Beim Erwerb eines förderfähigen Neubaus gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn.
    • Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
    • Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
    • Für Wohneigentümer:innen: Es gilt ein Eigenkapitaleinsatz (ohne Anrechnung von Eigenleistungen) von mind. 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten.
    • Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
    • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.

  • In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben leisten direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG):

    • 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden
    • 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz

    Die IBB schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor.

    Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .

    Untited Nations - 2 Sustainable Development Goals
    • Es wird ein Eigenkapitaleinsatz (ohne Anrechnung von Eigenleistungen) von mind. 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten festgelegt.

    • Ja. Ein energieeffizienter Neubau erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Errichtung. Daher gibt die KfW vor, dass für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ein Energieeffizienz-Experte bzw. eine Energieeffizienz-Expertin einzubinden ist.

      Anerkannte Energieeffizienz-Experten und -Expertinnen sind in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie für "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" geführt.

      • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
      • Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
      • Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
      • Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
      • Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
      • Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich.
      • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
    • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen

Betreuung Wohneigentümer:innen

Antragsprozess

Stellen Sie Ihren Antrag komplett online im IBB Kundenportal oder drucken Sie den Antrag aus und senden ihn per Post.

Kontakt

Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen

  • Telefon: 030 / 2125-2662
  • Email: immobilien@ibb.de

Betreuung Wohneigentümer:innen

  • Telefon: 030 / 2125-3488
  • Email: immobilien@ibb.de

Beispiele aus der Praxis

Klimaneutrales Wohnquartier der HOWOGE

Mitten in Berlin-Lichtenberg hat die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ein klimaneutrales Wohnquartier errichtet. Hierbei hat die IBB alle 99 Wohnungen gefördert, darunter knapp die Hälfte zusätzlich mithilfe des IBB Wohnungsneubaufonds.

mehr zum Wohnprojekt HOWOGE
Ansicht des Gebäudes des Wohnprojekts Sewanstraße 20 der HOWOGE

IBB-Finanzierung schafft Wohnraum

An der Bürgerstraße 63-77 in Berlin-Neukölln sehen die Häuser aus wie neu – und zum Teil sind sie es auch. Hier hat die Wohnungsgenossenschaft Treptower Park eG ein neues Wohnhaus errichtet und ein bestehendes Mehrfamilienhaus aufgestockt. Die 83 Bestandswohnungen darin wurden energetisch saniert, barrierearm umgebaut und mit Einbruchsicherungsmaßnahmen ausgestattet.

mehr zu Treptower Park eG
Ansicht eines Häuserblock der Bürgerstraße 63-77 in Berlin-Neukölln

GEWIWO errichter vier Wohngebäude

An der Techowpromenade in Wittenau hat die GEWIWO Berlin Wittenauer Wohnungsbaugenossenschaft eG insgesamt 4 Wohnhäuser mit 141 barrierearmen Wohnungen errichtet. Dabei unterstützte die IBB die GEWIWO mit durchgeleiteten Refinanzierungsmitteln der KfW sowie eigenen zinsgünstigen Förderergänzungsdarlehen.

mehr zu GEWIWO
GEWIWO Berlin: Gebäudeansicht Projekt Wittenau

GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020)

Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf

mehr zum GebäudeEnergieGesetz 2020

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